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# taz.de -- Expertin über Schiedsgerichtsreform: „Keine Privilegien für Kon…
> Die EU will einen Gerichtshof für Investorenklagen. Das würde die
> Klageprivilegien der Konzerne festigen, sagt Pia Eberhardt von der NGO
> CEO.
Bild: Hoffentlich keine Verschlimmbesserung: Die UN will die Investitionsschied…
taz: Frau Eberhardt, ab Montag berät die UN-Handelskommission über die
Reform der [1][Schiedsgerichte], vor denen Investoren Staaten wegen
politischer Entscheidungen auf Schadenersatz verklagen können. Ist das ein
später Erfolg der Stopp-TTIP-Bewegung, die diese Klageprivilegien für
Konzerne in die Öffentlichkeit getragen hat?
Pia Eberhardt: Ja. Dass die Verhandlungen stattfinden, ist dem Druck der
Straße und der Debatte in der Öffentlichkeit und den Parlamenten zu
verdanken. Es zeichnet sich aber ab, dass sie in die falsche Richtung
gehen.
Als Reaktion auf die Proteste hat der damalige SPD-[2][Wirtschaftsminister
Sigmar Gabriel einen internationalen Investitionsgerichtshof]
vorgeschlagen. Die EU hat sich den Vorschlag zu eigen gemacht. Wäre das
eine gute Lösung?
Das ist ein Wolf im Schafspelz. Der Vorschlag bedeutet zum bestehenden
Schiedsgerichtssystem einige Verbesserungen, aber es ist eine
Festschreibung der Paralleljustiz für Konzerne. Das System, das sich
dahinter verbirgt, ist das gleiche, gegen das die Menschen zu
Hunderttausenden auf die Straße gegangen sind. Es gibt auch damit Angriffe
auf Umweltgesetze oder verbraucherpolitische Maßnahmen. Wie die Chancen für
diesen Vorschlag aussehen, ist schwer einzuschätzen. Die USA und Japan zum
Beispiel lehnen ihn ab.
Was wäre eine bessere Alternative?
Die Alternative ist das Ende der Parallelgerichtsbarkeit. In Europa haben
wir die unabhängigsten Gerichte der Welt. Vor die müssen Sie und ich
ziehen, wenn wir ein Problem haben mit einer staatlichen Regulierung. Warum
sollten wir die mächtigsten Akteure unserer Gesellschaft, reiche
Investoren, aus dieser Rechtsordnung herausnehmen und ihnen
Sonderklagerechte geben?
Welche Rolle spielen die [3][Entwicklungsländer] in dem Reformprozess?
Länder wie Brasilien, Indien und afrikanische Länder wie Südafrika, Marokko
oder Nigeria haben in den vergangenen Jahren versucht, in ihren
Investitionsschutzverträgen etwas zu verändern. Sie wollen den Spielraum
für nationale Regulierungen im öffentlichen Interesse erweitern, Investoren
in die Pflicht nehmen und ihnen nicht nur Rechte geben. Diese Ideen bringen
die Länder in den aktuellen Reformprozess ein. Allerdings ist das für sie
nicht leicht. Das Sekretariat der UN-Handelskommission drängt darauf, vor
allem das Prozedere der Schiedsgerichtsverfahren zu verändern. Viel wird
davon abhängen, ob es den Entwicklungsländern gelingt, gemeinsam an einem
Strang zu ziehen.
Welchen Ausgang der Verhandlungen erwarten Sie?
Zu befürchten sind zwei Szenarien: Der multilaterale
Investitionsgerichtshof setzt sich durch oder der Status quo wird mit
wenigen Korrekturen erhalten. Dann hätten die großen Fragen nach Sinn und
Unsinn der Schiedsgerichtsbarkeit keinen Platz mehr. Damit würde ein
umkämpftes Regime, aus dem immer mehr Staaten aussteigen, legitimiert. Das
Möglichkeitsfenster für tatsächliche Veränderungen auf globaler Ebene wäre
geschlossen.
13 Oct 2019
## LINKS
[1] /Kampagne-gegen-Schiedsgerichte/!5564167
[2] /TTIP-und-private-Schiedsgerichte/!5009822
[3] /Freihandel-EU-Afrika/!5371866
## AUTOREN
Anja Krüger
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