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# taz.de -- Streit um Grundgesetzänderung: Digitalpakt wird zum Pfand
> Wird der Digitalpakt bald umgesetzt? Baden-Württembergs Kultusministerin
> warnt: Zügig geht es nur ohne Grundgesetzänderung.
Bild: Richtungsentscheidung? Ties Rabe (li), Susanne Eisenmann und Anja Karlicz…
Berlin taz | Der milliardenschwere [1][Digitalpakt für die Schulen] droht
zum Unterpfand für die Gegner und Befürworter einer Föderalismusreform in
der Verfassung zu werden. Noch während die KultusministerInnen in einer
Pressekonferenz am Donnerstag Einigkeit demonstrierten und betonten, sie
wollten, dass der Pakt zügig umgesetzt werde, klafften die Risse auf.
Konkret geht es um die mit dem Pakt verknüpfte Grundgesetzänderung.
Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann, CDU, betonte für die
unionsgeführten Länder die „grundsätzliche Ablehnung“ dessen, was auf dem
Tisch liege: „Wir halten den Weg über eine Grundgesetzänderung für falsch.…
Den Pakt könne man auch ohne eine solche umsetzen. Der Bund wolle den
Digitalpakt nutzen, um den Bildungsföderalismus grundsätzlich in Frage zu
stellen. Eisenmann sprach von „Erpressungspotential“.
Hamburgs Schulsenator Ties Rabe, SPD, hält hingegen eine moderate
Grundgesetzänderung für zielführend. Den eingeschlagenen Weg halte er für
richtig. „Ich weigere mich, jetzt schon umzukehren.“
Auch die in letzter Minute herbeigeeilte Bundesbildungsministerin Anja
Karliczek, CDU, warb dafür, den Digitalpakt zunächst auf Basis einer
Grundgesetzänderung umzusetzen. „Wenn das nicht gelingt, muss man weiter
reden.“
## Kompliziertes Verfahren erwartet
Als Voraussetzung dafür, dass der Bund 5 Milliarden Euro in WLAN oder
Tablets für Schulen investiert, haben sich die Koalitionsparteien der
Bundesregierung auf die Änderung des Artikels 104c verständigt. Damit kann
der Bund die Länder bei Investitionen in die kommunale
Bildungsinfrastruktur unterstützen. Auf Druck der Haushaltspolitiker von
SPD und Union im Bundestag wurde aber der Passus aufgenommen, dass die
Länder künftig alle Investitionsprojekte des Bundes in gleicher Höhe
mitfinanzieren müssen. Das mochten auch Befürworter einer
Grundgesetzänderung nicht mittragen.
Eisenmann sagte, sie gehe von einem komplizierten Vermittlungsverfahren
aus.
Die MinisterpräsidentInnen der Bundesländer hatten am Mittwoch erklärt, der
vom Bundestag bereits beschlossenen Grundgesetzänderung [2][nicht
zuzustimmen] und am 14. Dezember den Vermittlungsausschuss anzurufen.
## Grüne und FDP für mehr Kooperation
Dort müssen Vertreter von Bundestag und Bundesrat eine Lösung aushandeln,
der anschließend beide Kammern zustimmen müssen. Für eine
Grundgesetzänderung ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig –
dafür braucht die Koalition im Bundestag auch die Stimmen von FDP und
Grünen.
Der Grünen-Obmann im Bildungsausschuss des Bundestages, Kai Gehring, sagte
der taz, es sei unerlässlich, mehr Kooperation zu wagen: „Also unsere
Verfassung zu ändern und den Digitalpakt als ersten Schritt umzusetzen.“
Was der Bundestag mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen
beschlossen habe, sollten die Länder nicht blockieren.
Der FDP-Bildungspolitiker Marco Buschmann sagte dem Deutschlandfunk, die
Grundgesetzänderung sei wichtig, damit der Bund die Bildung mitfinanzieren
dürfe. (mit dpa)
6 Dec 2018
## LINKS
[1] /Grundgesetzaenderung-fuer-Bildung/!5550517
[2] /Laender-gegen-Grundgesetzaenderung/!5553591
## AUTOREN
Anna Lehmann
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