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# taz.de -- Kommentar Digitalpakt: Am Ende verlieren die Schüler
> Der Streit um den digitalen Ausbau der Schulen ist ideologisch aufgeladen
> und wird von Kampfbegriffen wie Kooperationsverbot geprägt.
Bild: Komplizierte Formel: der Digitalpakt für deutsche Schulen
[1][Der Vermittlungsausschuss] hat sich am Mittwochabend vertagt,
SchülerInnen und LehrerInnen müssen also weiter auf schnelles WLAN,
intelligente Lernplattformen und neue Laptops warten. Der längst
ausverhandelte und in den Haushalt eingepreiste Digitalpakt liegt auf Eis,
weil sich Bund und Länder nicht auf die passende Formulierung im
Grundgesetz einigen können, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu
sein. Das klingt gaga, [2][war aber erwartbar].
Die Diskussion um den Digitalpakt und die zugrunde liegende
Grundgesetzänderung ist ideologisch aufgeladen. Die einen, vor allem die
südlichen Bundesländer, sprechen von „Einheitsschule“, die anderen, heißt
vor allem Bundespolitiker von SPD, Grünen und FDP, von
„Kooperationsverbot“. Derzeit prägen also Kampfbegriffe die Debatte, nicht
sachliche Argumente. Die Situation ist festgefahren.
Im Grundgesetz ist kein „Kooperationsverbot“ verzeichnet. Wohl aber werden
einer Einflussnahme des Bundes in die Bildungshoheit der Länder sehr enge
Grenzen gesetzt.
Dieser Spielraum soll erweitert werden, Bund und Länder sollen künftig
enger kooperieren, aktuell beim digitalen Lernen, perspektivisch auch beim
weiteren Ausbau von Ganztagsschulen. Deshalb gleich von einem
„Bundesschulamt“ und einer drohenden „Einheitsschule“ zu sprechen, wie
zuletzt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, ist populistisch.
## Gemeinsame Länderfront
Überzeugte Föderalisten wie Söder und der baden-württembergische
Ministerpräsident Winfried Kretschmann haben es aber geschafft auch Länder
auf ihre Seite zu ziehen, die nichts dagegen haben, dass der Bund sich
stärker im Bildungsbereich engagiert. Denn als der Bundestag Ende November
die Grundgesetzänderung diskutierte und verabschiedete, hatten die
Haushaltspolitiker in letzter Minute ins Gesetz hineinverhandelt, dass die
Länder Finanzhilfen des Bundes künftig „in jeweils mindestens gleicher Höhe
durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich“ ergänzen
sollen.
Aus Sicht der Haushälter sinnvoll – die Länder sollen das Bundesgeld
schließlich nicht nutzen, um im Gegenzug zu sparen –, aus Sicht klammer
Länder fatal. Insofern schafften es Kretschmann und Co. eine gemeinsame
Länderfront gegen die gesamte Grundgesetzänderung aufzubauen. Obwohl der
Digitalpakt von der fifty-fifty-Regelung gar nicht betroffen wäre.
Die Lage ist vertrackt und lässt sich nicht in einer nächtlichen Sitzung
entspannen. Das jetzt eine Arbeitsgruppe ran soll, ist vernünftig.
Vielleicht wird so doch noch zeitnah eine pragmatische Lösung gefunden.
Vernünftig wäre es nämlich, wenn Bund und Länder künftig nicht nur
zusammenarbeiteten, wenn es um Computer geht, sondern auch beim gemeinsamen
Lernen behinderter und nicht behinderter Schüler. Auch bei der Inklusion
liegt Deutschland noch weit hinter anderen Ländern zurück.
31 Jan 2019
## LINKS
[1] /Digitalpakt-im-Bundesrat/!5556252
[2] /Streit-um-Grundgesetzaenderung/!5553632
## AUTOREN
Anna Lehmann
## TAGS
Digitalpakt
Föderalismus
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Bildung
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