# taz.de -- Digitalpakt im Bundesrat: Länder stoppen Vorschlag | |
> Über den von der Bundesregierung geplanten Digitalpakt für Schulen gibt | |
> es vorerst keine Einigung. Nun soll ein Vermittlungsausschuss eingesetzt | |
> werden. | |
Bild: Der Digitalpakt, eine Schweinerei? Der Bundesrat hat am Freitag unter and… | |
Berlin taz | Der von der Bundesregierung geplante [1][Digitalpakt für die | |
Schulen] liegt vorläufig auf Eis. In seiner letzten Sitzung des Jahres hat | |
der Bundesrat den Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung am Freitag in | |
den Vermittlungsausschuss geschickt. | |
Mit dem Digitalpakt wollte der Bund den Ländern 5 Milliarden Euro für | |
Computer und IT-Technik sowie für die Finanzierung von Lerninhalten zur | |
Verfügung stellen. Da Bildung Ländersache ist, hätte dafür aber das | |
Grundgesetz geändert werden müssen. [2][Dem stellten sich die Länder | |
geschlossen entgegen.] | |
Dabei kritisieren die SPD-regierten Länder vor allem den Artikel 104b, der | |
vorsieht, dass die Länder für alle Finanzhilfen des Bundes künftig einen | |
ebenso hohen Beitrag aus ihren Etats bereitstellen müssen (die sogenannte | |
„50-50-Regelung“). Fünf unionsregierte Länder inklusive Baden-Württemberg | |
stellen darüber hinaus auch den Artikel 104c und damit [3][die | |
Grundgesetzänderung als solche] infrage. Über beide Artikel berät im neuen | |
Jahr der Vermittlungsausschuss. | |
Für den Digitalpakt gilt die 50-50-Regelung noch nicht. | |
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sieht den Pakt, der | |
unterschriftsreif vorliege, denn auch als Kollateralschaden der | |
[4][Bund-Länder-Auseinandersetzung]. Am Freitag machte sie aber noch einmal | |
deutlich, dass sie eine Verfassungsänderung weiterhin für notwendig halte. | |
Sie lehnte damit die Überlegungen einiger Unionsländern ab, den Pakt davon | |
zu entkoppeln. „Erst die Grundgesetzänderung, dann der Digitalpakt“, sagte | |
Karliczek. Das heißt, dass die Schulen frühestens nach der ersten Sitzung | |
des Bundesrats am 15. Februar mit dem Geld rechnen können – falls sich Bund | |
und Länder bis dahin auf einen Kompromiss geeinigt haben, der von beiden | |
Kammern bestätigt wird. | |
## Verschärfung der Mietpreisbremse durchgewinkt | |
Mit dem Stopp der Grundgesetzänderung steht auch die Neuregelung des | |
sozialen Wohnungsbaus infrage. Bisher gibt der Bund den Ländern Geld für | |
Sozialwohnungen, kann deren Zweckbindung aber nicht kontrollieren. Einige | |
Länder gaben das Geld für anderes aus. 2020 und 2021 will der Bund 2 | |
Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. | |
Ebenfalls gestoppt wurde vom Bundesrat die Regelung von [5][steuerlichen | |
Abschreibungen im Mietwohnungsbau], die sogenannte Sonder-AfA. Das Thema | |
wurde von der Tagesordnung genommen. Eine Reihe von Landesregierungen, etwa | |
Berlin und Schleswig-Holstein, verlangen eine Mietpreisbindung, die im | |
Gesetz nicht vorgesehen ist. Mit der Sonder-AfA, die bis 2021 rund 400 | |
Millionen Euro kosten soll, können Wohnungen gefördert werden, deren | |
Baukosten 3.000 Euro je Quadratmeter nicht überschreiten. | |
Die Verschärfung der Mietpreisbremse wurde dagegen am Freitag vom Bundesrat | |
durchgewinkt. Sie sieht unter anderem die Reduzierung der | |
Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent vor. | |
14 Dec 2018 | |
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## AUTOREN | |
Martin Reeh | |
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