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# taz.de -- Länder gegen Grundgesetzänderung: Sechzehn zu null
> Die MinisterpräsidentInnen lehnen die vom Bundestag beschlossen Änderung
> des Grundgesetzes ab. Damit steht auch der Digitalpakt auf der Kippe.
Bild: Harmonie über Parteigrenzen hinweg: Die Grundgesetz-Änderung will niema…
Der Bundesrat wird der [1][Änderung des Grundgesetzes] am 14. Dezember
nicht zustimmen. Alle 16 Länder haben sich auf der
Ministerpräsidentenkonferenz, MPK, in Berlin am Mittwoch einstimmig dagegen
ausgesprochen. Damit liegt auch der Digitalpakt, der fünf Milliarden Euro
für WLAN, Lernplattformen, Tablets, also für die Digitalisierung der
Schulen vorsieht, vorläufig auf Eis.
Bildung ist bislang ausschließlich Ländersache. Doch viele Länder und
Kommunen sind knapp bei Kasse. Jahrelang hatte vor allem die SPD für eine
Aufhebung des grundgesetzlichen Kooperationsverbots geworben, damit auch
der Bund Schulen direkt bezuschussen kann. Nun schien es so weit. An der
„Zukunftsaufgabe“ Digitalisierung wollten Bund, Länder und Kommunen
zusammenarbeiten.
Im Koalitionsvertrag machten Union und SPD eine Änderung des Grundgesetzes
zur Voraussetzung für den Digitalpakt. Auf den hatten sich die
BildungsministerInnen der Länder und die damalige Bundesbildungsministerin
schon vor zwei Jahren verständigt. Im Bundestag stimmten vergangenen
Donnerstag die Abgeordneten von Union und SPD zusammen mit Grünen und FDP
der Grundgesetzänderung zu.
Doch ein Detail war, [2][so die Ministerpräsidenten], mit ihnen nicht
abgesprochen. Im „über Nacht“ (MinisterpräsidentInnen) neu gefassten
Artikel 104b steht sinngemäß: Für alle Investitionen des Bundes müssen die
Länder künftig den gleichen Betrag obendrauf legen. Für den Digitalpakt
gilt das noch nicht – hier müssen die Länder nur einen Eigenanteil von zehn
Prozent erbringen. Aber ab 2020 gilt dann: Wir machen halbe-halbe.
## Bundestagsabgeordnete zeigen Verständnis
Die LänderchefInnen, egal ob von Grünen, SPD, CDU, CSU oder Linkspartei,
sind sich außergewöhnlich einig: So nicht. Die
Bund-Länder-Finanzbeziehungen würden damit auf eine ganz neue Art fixiert,
meinte der amtierende Vorsitzende der MPK, Hamburgs Bürgermeister Peter
Tschentscher. Für den SPD-Politiker ist eine solche Grundgesetzänderung ein
„Rückschritt“. „Das würde bedeuten, dass finanzschwache Länder, die
gefördert werden sollen, nicht mehr mithalten können“, meint Tschentscher.
Bundestagsabgeordnete, die gerade noch für den Passus votierten, wie der
SPD-Bildungsexperte Oliver Kaczmarek, zeigen sogar Verständnis: „Es ist
legitim, wenn die Länder über die Rahmenbedingungen der Finanzinvestitionen
verhandeln wollen.“ Der CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski meint dagegen:
„Die 50-50-Regelung ist völlig angemessen.“
Er verweist darauf, dass die Länder ab 2020 jedes Jahr um 9,7 Milliarden
Euro entlastet würden. „Wir müssen auf jeden Fall am Kriterium der
Zusätzlichkeit festhalten.“ Die Länder wollen am 14. Dezember gemeinsam den
Vermittlungsausschuss anrufen. Sowohl Bundestag und Bundesrat müssen einem
Ergebnis dann noch zustimmen. Für den Digitalpakt heißt es: Er startet
jedenfalls nicht zum 1. Januar 2019.
5 Dec 2018
## LINKS
[1] /Thueringens-Kultusminister-zu-Digitalpakt/!5553396
[2] /Kommentar-Digitalpakt-Scheitern/!5553235
## AUTOREN
Anna Lehmann
## TAGS
Schule
Digitalisierung
Ministerpräsidenten
Schwerpunkt Grundgesetz
Bundesrat
Digitalpakt
Schule
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Lesestück Recherche und Reportage
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