| # taz.de -- Knast für Gefährder in Berlin: Amri hätte hier wohl nicht gesess… | |
| > Berlin bekommt einen Knast für mutmaßliche Islamisten. | |
| > Flüchtlingsinitiativen haben verfassungsrechtliche Bedenken, vom Senat | |
| > kommt eher milde Kritik. | |
| Bild: Archivbild der Jugendarrestanstalt in Lichtenrade, in der jetzt „Gefäh… | |
| Berlin hat einen neuen Abschiebeknast – speziell für mutmaßlich | |
| gewaltbereite Islamisten. Die sogenannte Gefährderhaftanstalt mit acht bis | |
| zehn Plätzen wird am Samstag in einem ehemaligen Jugendarrest in | |
| Lichtenrade eröffnet. Das Projekt ist im Senat nicht unumstritten, vor | |
| allem wegen der Unklarheit, wer genau ein „Gefährder“ ist. Dennoch halten | |
| sich die Innenpolitiker von Grünen und Linken mit Kritik zurück und | |
| betonen, Berlin sei zur Bereitstellung einer solchen Anstalt per | |
| Bundesgesetz verpflichtet. | |
| Scharfe Worte findet Stefan Keßler vom Jesuitenflüchtlingsdienst: „Es | |
| bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Neuregelung unter | |
| anderem mit dem Verfassungsrecht“, sagte er der taz. Auch Georg Classen vom | |
| Flüchtlingsrat kritisiert, dass in dem neuen Gefängnis Menschen inhaftiert | |
| werden, die noch gar nichts getan haben – nur weil man annimmt, sie könnten | |
| einmal etwas tun. „Das ist eine Form der Vorbeugehaft, rechtsstaatlich | |
| hochproblematisch“, findet er. Für solche Fälle sei eine Überwachung durch | |
| die Sicherheitsbehörden rechtsstaatlich angemessen, keine Inhaftierung. | |
| Nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 war die Debatte | |
| über eine Ausweitung der Abschiebehaft wiederaufgeflammt. Im Sommer vorigen | |
| Jahres trat dann das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ | |
| in Kraft. Danach wird die Personengruppe, die in Abschiebehaft genommen | |
| werden kann, weil man Fluchtgefahr annimmt, um „Gefährder“ erweitert. Als | |
| solche werden Personen definiert, von denen „eine erhebliche Gefahr für | |
| Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit“ | |
| ausgeht (§ 2 Abs. 14 Aufenthaltsgesetz). | |
| ## Bis zu 18 Monate in Haft | |
| Diese Personen können auch dann in Haft genommen werden, wenn klar ist, | |
| dass sie nicht binnen drei Monaten abgeschoben werden können (§62 Abs. 3 | |
| Aufenthaltsgesetz). Diese Erfordernis schränkt ansonsten die Möglichkeit | |
| von Abschiebehaft ein – oft muss für die Abschiebung nämlich erst ein Pass | |
| oder Passersatz-Papier beschafft werden, was in vielen Fällen länger | |
| dauert. Bei „Gefährdern“ soll das kein Hinderungsgrund sein: Sie können n… | |
| bis zu 18 Monate inhaftiert werden. | |
| Allerdings, kritisiert Keßler, sei bislang nirgends definiert, was eine | |
| „erhebliche Gefahr für bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit“ ist. | |
| „Es steht somit gar nicht fest, welche genauen Umstände dazu führen sollen, | |
| dass jemand als „Gefährder“ gelten und deshalb leichter inhaftiert werden | |
| soll“, merkt er an. | |
| Classen bezweifelt zudem, dass mit dieser speziellen Vorbeugehaft das | |
| Intendierte – der Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen – überhaupt | |
| erreicht werden kann. In Gefährderhaft könnten ja nur ausreisepflichtige | |
| Ausländer genommen werden, erklärt der Experte für Flüchtlingsrecht. „Aber | |
| die meisten Anschläge in Europa – Paris, Brüssel, London – wurden von | |
| Inländern begangen.“ | |
| Sogar der Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri, der in der Tat ein | |
| ausreisepflichtiger, abgelehnter Asylbewerber war, wäre wohl nicht in | |
| Gefährderhaft genommen worden, so Classen – weil ihn die Behörden zuletzt | |
| gar nicht mehr als Gefährder auf dem Schirm hatten. „Es ist ja auch | |
| schwierig, Gefährder zu erkennen. Hinterher ist man immer klüger.“ | |
| ## Grüne: „Notwendiges Übel“ | |
| Ähnlich argumentierten Linke und Grüne voriges Jahr im Bundestag gegen die | |
| Gefährderhaft. Nun nennt sie der innenpolitische Sprecher der | |
| Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, ein „notwendiges Übel, | |
| das schon Sinn macht und ja auch nur wenige Plätze umfasst“. Er gehe davon | |
| aus, dass dort vor allem Personen untergebracht werden, die bereits | |
| straffällig geworden sind und zusätzlich als Gefährder eingestuft wurden. | |
| Die Inhaftierung von Menschen, die noch gar nicht straffällig geworden | |
| sind, findet dagegen auch Lux problematisch. „Der Begriff des Gefährders | |
| als Rechtsstatus ist schwierig. Wir werden genau hinschauen, wen die | |
| Polizei so einstuft“, sagte er der taz. | |
| Das verspricht auch Hakan Taș, in der Linksfraktion für Inneres zuständig. | |
| Er kritisiert zudem, dass mit der Gefährderhaft eine Sonderregelung für | |
| Ausländer geschaffen wurde, obwohl es strafrechtlich genug andere | |
| Möglichkeiten gebe – wie Hausarrest oder Fußfessel. Der Senat solle sich | |
| für die Abschaffung dieser Haftform im Bund einsetzen, fordert er. „Wir | |
| brauchen das nicht, sind aber bundesrechtlich dazu verpflichtet.“ | |
| Ob das so wirklich so ist, konnte die taz mit einer Anfrage bei der | |
| Justizverwaltung bis Redaktionsschluss nicht abschließend klären. Laut | |
| Aufenthaltsgesetz ist Abschiebehaft in der Tat nicht in normalen | |
| Gefängnissen zulässig. Das gilt allerdings nicht strikt: Geht es um | |
| Gefährder, kann die Abschiebehaft auch „in sonstigen Haftanstalten | |
| vollzogen werden“, besagt § 62a Aufenthaltsgesetz. | |
| ## Bislang sitzen Gefährder im „normalen“ Knast | |
| So war es auch bislang in Berlin: Gefährder wurden in einem gesonderten | |
| Bereich der JVA Tegel untergebracht. Die Innenverwaltung erklärt zur Frage, | |
| warum dies nicht mehr gehen soll: „Die gesonderte, von Straftätern | |
| getrennte Unterbringung ist EU-rechtlich vorgeschrieben.“ | |
| Berlin hat seit Ende 2015 keinen eigenen Abschiebegewahrsam mehr, der | |
| ehemalige Frauenknast in Grünau war für die wenigen Häftlinge zu teuer | |
| geworden. Seither benutzt Berlin die Brandenburger Abschiebehaftanstalt in | |
| Eisenhüttenstadt mit. Daher befürchtet der Flüchtlingsrat auch, die neue | |
| Gefährderhaftanstalt könnte, gerade wenn die Auslastung zu gering ist, auch | |
| wieder als normaler Abschiebeknast genutzt werden. | |
| 20 Sep 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Susanne Memarnia | |
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