# taz.de -- Anschlagsversuch vor 21 Jahren: Drohung mit Beugehaft | |
> 1995 versuchten Autonome, das Abschiebegfängnis in Berlin-Grünau zu | |
> sprengen. Weiterhin ist das Umfeld der Verdächtigen Repressionen | |
> ausgesetzt. | |
Bild: Letztlich wird in dem Fall wohl der Bundesgerichtshof entscheiden müssen | |
BERLIN taz | Beugehaft verschoben. Mit diesem Ergebnis endete heute eine | |
Anhörung der Bundesanwaltschaft (BAW) im Fall eines versuchten | |
[1][Sprengstoffanschlags, der vor über 21 Jahren] stattgefunden hat. | |
Die Ermittler hatten eine Person geladen, die damals zum sozialen Umfeld | |
der seither flüchtigen Beschuldigten zählte. Da sich die Zeugin weigerte, | |
in dem Fall auszusagen, werde man nun die Konsequenzen beantragen, erklärte | |
die BAW, also beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag auf Beugehaft | |
stellen. Die Betroffene konnte zwar die Karlsruher Behörde wieder | |
verlassen, muss aber damit rechnen, dass sie wegen ihrer | |
Aussageverweigerung bis zu sechs Monate inhaftiert wird. Die BAW wollte | |
sich auf taz-Anfrage nicht äußern. | |
Der BGH hat im Januar dieses Jahres die Haftbefehle gegen drei Männer | |
verlängert, die am 11. April 1995 versucht hatten, ein im Bau befindliches | |
Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau in die Luft zu sprengen. Die Aktion, | |
die sich gegen die restriktive deutsche Flüchtlingspolitik richten sollte, | |
scheiterte. Die Männer tauchten daraufhin ab und sind seither flüchtig. Da | |
alle anderen Vorwürfe verjährt sind, werfen die Strafverfolger ihnen nur | |
noch die Verabredung eines Anschlags vor. | |
Die Anwältinnen der Beschuldigten halten diesen Vorwurf für | |
verfassungswidrig und haben Verfassungsklage eingereicht. „Es könne nicht | |
sein,“ so die Verteidigerin Undine Weyers, „dass die Verabredung einer Tat | |
länger verfolgt wird als die zeitlich spätere Begehung einer Tat“. Völlig | |
absurd sei es, eine Zeugenbefragung durchzuführen. | |
Eine Solidaritätsgruppe erklärte, die Beugehaft-Drohung diene wohl eher der | |
Bestrafung des sozialen Umfelds der Verfolgten als der Aufklärung. Die | |
Zeugin, die nicht namentlich genannt werden will, hat Hoffnung, dass der | |
BGH doch anders entscheidet: „Nun heißt es abwarten und hoffen, dass ihnen | |
das alles zu peinlich ist.“ | |
18 Oct 2016 | |
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## AUTOREN | |
Wolf-Dieter Vogel | |
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