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# taz.de -- Anschlagsversuch vor 21 Jahren: Drohung mit Beugehaft
> 1995 versuchten Autonome, das Abschiebegfängnis in Berlin-Grünau zu
> sprengen. Weiterhin ist das Umfeld der Verdächtigen Repressionen
> ausgesetzt.
Bild: Letztlich wird in dem Fall wohl der Bundesgerichtshof entscheiden müssen
BERLIN taz | Beugehaft verschoben. Mit diesem Ergebnis endete heute eine
Anhörung der Bundesanwaltschaft (BAW) im Fall eines versuchten
[1][Sprengstoffanschlags, der vor über 21 Jahren] stattgefunden hat.
Die Ermittler hatten eine Person geladen, die damals zum sozialen Umfeld
der seither flüchtigen Beschuldigten zählte. Da sich die Zeugin weigerte,
in dem Fall auszusagen, werde man nun die Konsequenzen beantragen, erklärte
die BAW, also beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag auf Beugehaft
stellen. Die Betroffene konnte zwar die Karlsruher Behörde wieder
verlassen, muss aber damit rechnen, dass sie wegen ihrer
Aussageverweigerung bis zu sechs Monate inhaftiert wird. Die BAW wollte
sich auf taz-Anfrage nicht äußern.
Der BGH hat im Januar dieses Jahres die Haftbefehle gegen drei Männer
verlängert, die am 11. April 1995 versucht hatten, ein im Bau befindliches
Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau in die Luft zu sprengen. Die Aktion,
die sich gegen die restriktive deutsche Flüchtlingspolitik richten sollte,
scheiterte. Die Männer tauchten daraufhin ab und sind seither flüchtig. Da
alle anderen Vorwürfe verjährt sind, werfen die Strafverfolger ihnen nur
noch die Verabredung eines Anschlags vor.
Die Anwältinnen der Beschuldigten halten diesen Vorwurf für
verfassungswidrig und haben Verfassungsklage eingereicht. „Es könne nicht
sein,“ so die Verteidigerin Undine Weyers, „dass die Verabredung einer Tat
länger verfolgt wird als die zeitlich spätere Begehung einer Tat“. Völlig
absurd sei es, eine Zeugenbefragung durchzuführen.
Eine Solidaritätsgruppe erklärte, die Beugehaft-Drohung diene wohl eher der
Bestrafung des sozialen Umfelds der Verfolgten als der Aufklärung. Die
Zeugin, die nicht namentlich genannt werden will, hat Hoffnung, dass der
BGH doch anders entscheidet: „Nun heißt es abwarten und hoffen, dass ihnen
das alles zu peinlich ist.“
18 Oct 2016
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## AUTOREN
Wolf-Dieter Vogel
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