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# taz.de -- Akkreditierungsentzug beim G20-Gipfel: Verbände fordern Aufklärung
> Die Regierung bestätigt, dass wegen Sicherheitsbedenken neun Personen die
> Presseakkreditierung entzogen wurde. Der DJV findet das bedenklich.
Bild: Der Entzug der Akkreditierung wirkt „wie ein Versuch, unliebsame Berich…
Eigentlich klingt es nach einem ganz normalen Vorgang: Journalist_innen,
die vom G20-Gipfel berichten und dafür Zugang zum Tagungsort und dem
dortigen Medienzentrum haben wollen, müssen sich vorab akkreditieren. Bis
zum 23. Juni mussten sie dafür ein Onlineformular ausfüllen. Der Antrag
wurde unter anderem auf sicherheitsrelevante Umstände überprüft. Wer eine
Akkreditierung bekam, hatte Zugang zum Medienzentrum. Zumindest in der
Theorie.
Neun Personen sei die Presseakkreditierung nachträglich entzogen worden,
bestätigte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. 23
weitere Personen seien wegen Sicherheitsbedenken auf einer entsprechenden
Liste geführt worden. Diese seien jedoch nicht am Medienzentrum erschienen.
Das Bundespresseamt entscheide mit den Sicherheitsbehörden über einen
möglichen Entzug der Akkreditierung. Weitere Angaben machte der
Regierungssprecher nicht. Insgesamt waren rund 4.800 Journalist_innen aus
aller Welt akkreditiert. Wie unter anderem die taz berichtete, glich die
Polizei von Freitag an die Namen der Journalist_innen am Eingang des
Medienzentrums mit einer Liste ab. Der Weser Kurier hat wegen seines
betroffenen Fotografen Rafael Heygster inzwischen offiziell Widerspruch
beim BKA eingelegt.
Betroffen war ebenfalls der Fotograf Björn Kietzmann, der auch für die taz
arbeitet. Er habe das Medienzentrum immer wieder zum Arbeiten betreten. „Am
Freitag wurde mir dann die Akkreditierung auf Weisung des
BKA-Gesamteinsatzleiters entzogen“, sagt er. Über die Gründe wurde er nicht
informiert. Er habe umgehend schriftlich Beschwerde beim Bundespresseamt
eingereicht.
## Rechtlich fragwürdig
„Ich wüsste nicht, was man mir vorwerfen könnte, um solche einschneidenden
Maßnahmen zu rechtfertigen“, sagt er. Gemeinsam mit der Deutschen
Journalistinnen- und Journalisten Union (DJU) prüfe er nun rechtliche
Schritte.
Damit ist Kietzmann einer von acht Journalisten, die die Gewerkschaft in
dem Fall vor dem Verwaltungsgericht in Berlin vertreten will.
Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß bezeichnete die Akkreditierungspraxis
des BKA am Samstag als „rechtlich äußerst fragwürdig“.
Jeder Journalist müsse gleiches Anrecht auf Teilhabe an den
Berichterstattungsmöglichkeiten haben. Die abstrakte Begründung mit
„sicherheitsrelevanten Erkenntnissen“ reiche nicht für eine Auswahl aus. Es
wirke „wie ein Versuch, unliebsame Berichterstattung zu unterbinden“, sagt
Haß.
Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) fordert Aufklärung. Er geht
davon aus, dass mehr als die von Seibert genannten neun Journalist_innen
betroffen sind. In einem Brief an BKA-Präsident Holger Münch fordert der
DJV-Vorsitzende Frank Überall eine genaue Erklärung dafür, was unter
„Sicherheitsbedenken“ zu verstehen sei.
„Warum wurden die Journalisten zunächst akkreditiert, dann aber
ausgeschlossen, als die Krawalle begannen?“, heißt es in dem Brief. Das
Bundespresseamt und das Bundesinnenministerium standen zur Beantwortung
dieser Frage bis zum frühen Montagnachmittag nicht zur Verfügung.
10 Jul 2017
## AUTOREN
Dinah Riese
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