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# taz.de -- Religionsfreiheit in Bremen: Burka bleibt in Bremen erlaubt
> FDP, CDU und AfD in Bremen fordern ein Verbot von
> Komplett-Verschleierung. SPD und Grüne ziehen nicht mit, wollen
> Ganzkörperschleier aber in Schulen verbieten.
Bild: Weiterhin legal: die Vollverschleierung mit der Burka.
BREMEN taz | Es wird in Bremen vorerst kein Verbot von Vollverschleierungen
geben. Das hat die Bürgerschaft am Mittwoch beschlossen. Sehr kurzfristig
reichten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die SPD am Morgen einen
Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung ein.
In dem steht, dass Vollverschleierung zwar „Ausdruck einer überkommenden
patriarchalen Tradition“ sei. Dieser solle aber statt durch ein Verbot mit
emanzipatorischen Mitteln entgegengewirkt werden. „Wir lehnen die
Ideologie, die hinter der Praxis der Verschleierung steht, ab“, sagte
Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen) in der Bürgerschaft. „Mädchen
gehören für uns nicht unter den Schleier“, so Müller. Sie sollten sich wie
Jungen frei und unbekümmert bewegen können.
Ein Verbot aber würde Niqab oder Burka tragende Frauen gesellschaftlich
stärker isolieren. Ferner ließen sich erwachsene Frauen, die ihren Schleier
nicht freiwillig trügen, durch Zwang auch nicht davon befreien. Dem stimmte
auch die Linken-Abgeordnete Kristina Vogt zu. „Ein Schleierverbot ist keine
sinnvolle gleichstellungspolitische Maßnahme und führt für die betroffenen
Frauen zu häuslichen Einschränkungen“, so Vogt.
Trotz ihrer Haltung gegen ein generelles Verbot wollen die
Regierungsfraktionen Ganzkörperschleier in Schulen verbieten. Das Tragen
eines Schleiers ist in den Bremer Schulen nicht verboten, jedoch darf das
Erscheinungsbild der Lehrkräfte nicht den Schulfrieden stören. Anlass für
die Debatte um Vollverschleierung war ein Antrag des AfD-Abgeordneten
Alexander Tassis. Er forderte ein Verschleierungsverbot des Gesichts im
öffentlichen Raum. Zuwiderhandlungen sollten mit Bußgeldern bestraft
werden.
Daraufhin hatten auch CDU und FDP mit Anträgen gefordert, die
Vollverschleierung zu unterbinden. Die CDU begründete ihren Antrag damit,
dass eine Verschleierung die Kommunikation einschränke. „Ich lebe in meiner
eigenen Welt und möchte nicht mit dir kommunizieren“ – das ist nach Meinung
von Birgit Bergmann (CDU) die Botschaft einer Schleierträgerin.
Eine Vollverschleierung stehe für Integrationsverweigerung und habe in der
westlichen Welt keinen Platz. Außerdem gebe es im Koran keine Begründung
für eine Vollverschleierung. Somit sei ein Verbot kein Verstoß gegen die
Religionsfreiheit.
„Ein generelles Verbot ist juristisch nicht haltbar“, sagte dagegen Peter
Zenner (FDP). „Trotzdem gilt der Appell, den Schleier nicht im öffentlichen
Raum zu tragen.“ Seine Fraktion fordere ein Verbot einer
religiös-motivierten Verschleierung in allen Sonderrechtsverhältnissen.
Damit gemeint ist ein Verbot im öffentlichen Dienst, an Schulen- und
Universitäten, im Strafvollzug und bei Gericht. Zenner: „Die
Vollverschleierung ist ein Symbol für fehlende Integration.“
Alle drei Anträge von AfD, CDU und FDP wurden abgelehnt. Sascha Karolin
Aulepp (SPD) begründete die Haltung der SPD gegen ein Verbot mit fehlendem
Handlungsbedarf. „Es gibt in der Bremer Verwaltung und in den Schulen
bisher keine Frauen, die einen Ganzkörperschleier tragen“, so Aulepp. Ein
Verbot von Niqab oder Burka habe somit nur symbolischen Charakter und
richte integrations- und frauenpolitisch immensen Schaden an.
15 Feb 2017
## AUTOREN
Vanessa Reiber
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