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# taz.de -- Den Kiosken in Hamburg Mitte geht es an den Kragen: Bezirkschef geg…
> Das Bezirksamt Mitte will den Kiosken an den Kragen: Der Alkoholverkauf
> in „Brennpunkten“ wie St. Pauli und St. Georg soll künftig eingeschränkt
> werden
Bild: An manchen Sommerabenden stehen mehrere hundert Menschen am Corner am Gr�…
Hamburg taz | Bezirksamtschef Falko Droßmann (SPD) will dem Cornern, also
dem Trinken und Rumhängen vor Kiosken und an Straßenecken, an den Kragen:
Er arbeitet an einem Gesetzesentwurf, der vorsieht, den Verkauf von Alkohol
an Kiosken in „Brennpunkten“ wie St. Pauli und St. Georg einzuschränken.
Die Leidtragenden sind die KioskbetreiberInnen und Leute, die sich Bars
nicht leisten können.
Damit es soweit kommt, müsste ein hamburgspezifisches Gaststättengesetz her
– bisher gilt in diesem Punkt Bundesrecht. Das erlaubt Läden, die
zusätzlich zur Einzelhandelserlaubnis auch eine Gaststättengenehmigung
haben, über die Ladenöffnungszeiten hinaus geöffnet zu haben.
Bisher gibt es allerdings nur einen ersten, unfertigen Entwurf. Das
Hamburger Abendblatthatte daraus zitiert: Wenn es zum Erhalt der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist, könne der Verkauf von
Getränken außerhalb der Öffnungszeiten „vorübergehend oder in einem
bestimmten örtlichen Bereich teilweise untersagt werden“, heißt es dort.
Die Bezirksamtssprecherin Sorina Weiland sagt auf taz-Anfrage, eine solche
Einschränkung sei „absolut sinnvoll“, weil es sonst gar keine Handhabe gebe
gegen die „Mischbetriebe“, also Kioske mit Gaststättenerlaubnis.
Die Situation sei an manchen Orten für die Anwohner nicht zumutbar. Es gehe
um die Verletzung bestimmter Verhaltensregeln junger Leute, die sich
hemmungslos betrinken –und das Urinieren im öffentlichen Raum. Auch wenn
das Gesetz dann stadtweit gelten würde, wären nur die Betriebe in den von
der Politik ausgemachten Brennpunkten betroffen.
## AktivistInnen gespalten
Bereits im Sommer gab es eine kontroverse Diskussion zwischen
Kiosk-NutzerInnen, AnwohnerInnen und AktivistInnen des Recht auf
Stadt-Netzwerks. Während die einen die Vertreibung alteingesessener
NachbarInnen durch die Eventisierung von Straßenecken kritisierten,
betonten andere das Recht auf Straße und die Aneignung und Umfunktionierung
öffentlichen Raumes.
„Ein solches Verbot trifft in erster Linie diejenigen, die preislich auf
Kioskbier angewiesen sind“, sagt die Aktivistin Wiebke Schmidt vom
Arbeitskreis Kritische Asozialität. Sie vermutet, dass dahinter ein
Ressentiment gegen ein bestimmtes Klientel stehe, das man aus dem
öffentlichen Raum vertreiben wolle. Zudem könne die Begrenzung zunächst
zeitlich und örtlich begrenzt erprobt, dann schleichend ausgedehnt werden,
befürchtet sie.
Um ein entsprechendes Gesetz auf Landesebene zu verabschieden, muss die
Bürgerschaft dem Entwurf zustimmen. Die meisten Fraktionen zeigen sich
grundsätzlich offen, warnten aber vor voreiligen Maßnahmen.
## „Kein Schnellschuss“
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Kienscherf,
sagte: „Es gibt eine Problemlage, aber es ist ein sensibles Thema und es
darf keinen Schnellschuss geben.“
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dennis Gladiator, sagt, man
müsse dann auch sicherstellen, dass es genug Personal gebe, das Verbot
durchzusetzen. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christiane
Schneider, schlug vor, der Innenausschuss solle sich zunächst mit
alternativen Lösungsmöglichkeiten befassen, da sie ein Verbot für nicht
zielführend halte.
Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Antje Möller, kritisiert, dass
der unfertige Entwurf überhaupt öffentlich geworden ist, bevor gemeinsam
darüber diskutiert worden sei.
29 Nov 2016
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
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