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# taz.de -- Hochschule Bremen und Zivilklausel: Uniform im Hörsaal
> Ein Kooperationsvertrag der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr ist nach
> Monaten zum ersten Mal öffentlich – und erntet Kritik.
Bild: Ab dem Wintersemester auch auf dem Campus?
Berlin taz | Am 3. Mai unterzeichneten die Hochschule Bremen und die
Bundeswehr einen Kooperationsvertrag, der für hitzige Diskussionen sorgt.
Ab dem kommenden Wintersemester, wurde kurz zuvor bekannt, sollen die
ersten Soldatinnen als Informatikstudentinnen im Hörsaal sitzen, obwohl die
rot-grüne Landesregierung vergangenes Jahr eine Zivilklausel in das
Hochschulgesetz aufnahm. Seither müssen „Forschung, Lehre und Studium
ausschließlich friedlichen Zwecken“ dienen. Pikant: Die Bremer Hochschule
hatte sich dazu bereits zuvor selbst verpflichtet.
Während Asta und Hochschulleitung noch stritten, ob eine
Bundeswehrkooperation an sich schon die Zivilklausel verletzte, stellte
Clemens Prill eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, das
Bürgern Akteneinsicht bei Behörden gewährt. Der Student aus Bremerhaven
wollte den Vertrag einsehen. „Auf der Website der Bundeswehr wurde schon
mit dem Studiengang geworben, noch bevor die Hochschule den Vertrag
unterzeichnet hat. Das kam mir sehr intransparent vor.“
Die Hochschule erwiderte, sie müsse den Vertrag nicht herausgeben. Das
Hochschulgesetz schreibe nur die Veröffentlichung von Forschungsverträgen
vor. Prill fragte bei der Bundeswehr an – und hatte Erfolg.
Seit Montag ist der [1][Vertrag auf der Plattform Fragdenstaat.de]
einsehbar. Und er zeigt: Die Einflussnahme der Bundeswehr auf das duale
Studium ist dort festgehalten. In Paragraf 2 heißt es: „Die zeitliche und
thematische Aufteilung der Ausbildung wird in einer gesonderten
Vereinbarung (Studienverlaufsplan) zwischen Hochschule und BAPersBW [Anm:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr] festgelegt. Bei der
Festlegung haben die jeweiligen Belange der Vertragspartner
Berücksichtigung zu finden.“ Die Hochschule Bremen bestreitet eine
inhaltliche Einflussnahme. „Der Informatikstudiengang besteht seit 16
Jahren“, sagt Sprecher Ulrich Berlin. „Die Studentinnen, die die Bundeswehr
schickt, durchlaufen dasselbe Curriculum wie alle anderen auch.“
## Hochschule räumt Fehler ein: Sommerpause ist Schuld
Für Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist der
Vertrag ein Grenzfall. „Auch wenn die Studentinnen später im Büro
eingesetzt werden: Wenn die Tätigkeit in der Bundeswehr erfolgt, dient sie
militärischen Zwecken.“ Keller vermutet einen Verstoß gegen die
Zivilklauseln. „Es ist die Frage, wie ernst die Hochschule ihre
Selbstverpflichtung nimmt.“ Zumal die Bundeswehr – nicht die Hochschule –
den Vertrag rausrückte.
Der Streit belastet auch die die rot-grüne Koalition. Im Mai schon hat
SPD-Justizsenator Martin Günthner geäußert, dass er in der Kooperation
keinen Konflikt mit der Zivilklausel sehe. Ähnlich äußerte sich auch die
SPD-Fraktion. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Henrike
Müller, hielt den Kooperationsvertrag jedoch „politisch und persönlich“ f…
falsch.
Gegenüber der taz räumte die Hochschule einen Fehler ein: Sie hätte den
Vertrag längst veröffentlichen müssen. So will es das Hochschulgesetz bei
Drittmitteleinnahmen über 50.000 Euro. Die Hochschule Bremen kassiert für
die über vier Jahre zehn zugesicherten Plätze 120.000 Euro. Grund für die
Panne, so Sprecher Berlin, sei wohl die Sommerpause.
18 Aug 2016
## LINKS
[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-dem-informationsfreiheitsgeset…
## AUTOREN
Ralf Pauli
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