Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Asta gegen Hochschule Bremen: Das Transpi des Anstoßes
> Ohne Erfolg blieb eine Klage des AStA gegen die Hochschule Bremen. Es
> ging um ein Protestplakat, im Kern aber um Meinungsfreiheit und die
> Zivilklausel
Bild: Protestaktion vor dem Verwaltungsgericht Bremen. Rechts: das Corpus Delic…
Bremen taz | Das ging schnell: Einschließlich Urteilsspruch und -begründung
dauerte das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht am Freitag nur gut eine
Stunde. Geklagt hatte der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der
Hochschule gegen sein Rektorat – erfolglos: Die Klage wurde abgewiesen.
Der Grund für sie liegt fast vier Jahre zurück: Damals, im Oktober 2016,
hatte der Asta ein großes Plakat an der Fassade der Hochschule angebracht,
darauf stand, weiß auf tarnfarben und über dem Logo von Hochschule und
Bundeswehr: „Wir bilden zum Töten aus“. Die Studierenden protestierten
damit gegen zehn Plätze im Internationalen Frauenstudiengang Informatik für
Studentinnen der Bundeswehr – in ihren Augen ein klarer Verstoß gegen die
[1][Zivilklausel].
Die Hochschule sah das anders: Es nähmen schließlich bloß angehende
Beamtinnen der Bundeswehrverwaltung an dem Studiengang teil, argumentierte
die Rektorin – und fand die satirische Anlehnung des Asta an eine damalige
Werbekampagne der Bundeswehr gar nicht witzig. Das Rektorat störte sich vor
allem am Hochschul- und Bundeswehr-Logo – und verlangte, das Plakat
unverzüglich abzunehmen.
Der Asta gehorchte, aber damit war das Thema nicht erledigt, denn Monate
später sollte es erneut aufgehängt werden, aber auch das wurde, diesmal
unter Androhung von Zwangsgeld, [2][vom Rektorat unterbunden.] Im Keller
verstauben musste das Transparent dennoch nicht: Es wanderte an die Uni und
an die Hochschule für Künste (HfK) und hing dort in nun modifizierter Form:
Über dem Logo der Hochschule stand nun in roten Lettern: „Zensiert.“ Das
Bundeswehr-Logo blieb, wie es war, „und die Bundeswehr hat sich nicht daran
gestört“, so der Asta-Anwalt Anatol Anuschewski.
## Keine inhaltlichen Debatten über die Zivilklausel
Anders hingegen soll sie sich gegenüber der Hochschule verhalten haben,
behauptet deren Justitiar: Sie habe mit rechtlichen Schritten gedroht,
sollte das Transparent nicht verschwinden. „Anstatt zu erwidern: Wendet
euch an den Asta, der ist Urheber des Plakats, nicht wir, hat sich
Hochschule eindeutig positioniert – und zwar gegen ihre Studierenden“,
sagte Anuschewski.
Und genau hier liegt das Kernproblem, das sagt auch die ehemalige
Asta-Sprecherin Paulina Schade: „Das Rektorat hatte kein Interesse an einem
Diskurs – wäre es anders gewesen, hätten wir keine Klage einreichen
müssen.“
Inhaltliche Debatten darüber, argumentierte auch Anuschewski vor Gericht,
was mit der Zivilklausel vereinbar sei und was nicht, würden nicht
zugelassen: „Darüber entscheidet einzig das Rektorat.“ Die Hochschule müs…
sich angesichts dessen nicht wundern, wenn der Asta als Form der
Meinungsäußerung solch ein Transparent wähle: „Einen anderen Rahmen bietet
sie ja nicht.“ Und mit der Aufforderung, das Plakat wieder abzuhängen, habe
sie den Asta in seiner Meinungsfreiheit beschnitten.
Kein Einzelfall: Nur kurze Zeit später, ebenfalls 2017, forderte das
Rektorat erneut, [3][ein Plakat zu entfernen]. Diesmal ging es weder um die
Hochschule noch um die Bundeswehr. Das Transparent rief lediglich zu einer
Demonstration gegen einen AfD-Parteitag auf. „Damals bekamen wir Besuch vom
BIW-Mitglied Martin Korol, der sich über das Plakat aufgeregt hatte. Er
erzählte uns, ihm sei vom Rektorat versichert worden, dass es die Wegnahme
des Transpis veranlasst hat“, berichtet Schade. Auch hier habe sich das
Rektorat gegen seine Studierenden gerichtet.
Vor Gericht ging es freilich nur um das Bundeswehr-Plakat und die Frage:
Durfte die Hochschule dem Asta vorschreiben, es abzunehmen? Ja, lautete das
Urteil. Die Hochschule verbiete weder das Plakatieren an einem eigens an
der Hochschule dafür vorgehaltenen Platz noch die freie Meinungsäußerung
über die Zivilklausel oder andere Themen noch das Plakatieren an der
Fassade; hier stehe es lediglich unter Genehmigungsvorbehalt,
festgeschrieben in der Hausordnung. Damit folgte es der Auffassung, die die
Hochschule bereits im Vorfeld der Verhandlung geäußert hatte.
## Androhung von Zwangsgeld unzulässig
Unzulässig, so das Urteil, sei aber die Androhung von Zwangsgeld gewesen,
weil sich in den entsprechenden Bescheiden keine Ermessenserwägungen
befunden hätten. Richtig, räumte der Hochschul-Justitiar auch ein und
ergänzte: „Wir wollten damit halt Druck ausüben.“
Paulina Schade fühlt sich dadurch bestätigt: „Auch das zeigt deutlich, dass
ein Dialog nie erwünscht war.“ Sie ist nicht unzufrieden mit dem Ausgang
der Verhandlung: „Ich freue mich, dass sich auch die nachfolgenden Asten
bis heute solidarisch zeigen, denn das Thema ist ja nicht vom Tisch.“ Damit
meint sie das Verhältnis zum Rektorat, aber vor allem die Zivilklausel:
Denn bis heute gibt es kein sowohl von der Hochschule als auch von der Uni
unabhängiges Gremium, das entscheidet, ob gegen sie verstoßen wird oder
nicht. „Die Zivilklausel ist nichts als ein Papiertiger“, sagt Schade.
Auch deswegen wurde das Transparent des Anstoßes im Anschluss an die
Verhandlung erneut aufgehängt: an der Hochschule – für Künste.
13 Jun 2020
## LINKS
[1] https://www.hs-bremen.de/internet/de/hsb/zivilklausel/
[2] /Bundeswehr-kritisiert-AStA-in-Bremen/!5429481&s=zivilklausel+bremen/
[3] /Archiv-Suche/!5467772&s=zivilklausel+bremen&SuchRahmen=Print/
## AUTOREN
Simone Schnase
## TAGS
Hochschule Bremen
Bremen
Zivilklausel
Asta
Meinungsfreiheit
Bundeswehr
Cyberwar
Asta
Bundeswehr
Zivilklausel
Bundeswehr
Hochschule Bremen
Bundeswehr
## ARTIKEL ZUM THEMA
Technik-Akademie für Rüstungsforschung: Die Zivilklausel soll fallen
Die Akademie der Technikwissenschaften plädiert für einen Ausbau der
Rüstungsforschung. Zivilklauseln sollen „kritisch überdacht“ werden.
Uni Frankfurt gegen Asta: Zu politisch
Darf der Asta der Universität Frankfurt zu Klimastreiks aufrufen oder sich
zur BDS-Kampagne äußern? Das muss ein Verwaltungsgericht klären.
Bundeswehr kritisiert AStA in Bremen: Die Politik der Drohungen
Weil der AStA mit den Logos von Hochschule und Bundeswehr gegen die
Kooperation der beiden protestiert, musste ein Banner verschwinden.
Zivilklausel an Bremer Hochschulen: Für den Frieden ist alles erlaubt
Für den Senat verstößt die Kooperation mit der Bundeswehr nicht gegen die
Zivilklausel – schließlich sei sie ja verfassungskonform
Bundeswehr kooperiert mit Hochschule: Keine Soldaten in Bremer Hörsäle
Ein Gutachten stellt fest: Die Hochschule Bremen darf nicht mit der
Bundeswehr kooperieren. Die Forschung dürfe nur friedlichen Zwecken dienen.
Soldatinnen an der Bremer Hochschule: Studier, was wirklich zählt
Trotz Zivilklausel kooperiert die Bundeswehr mit der Hochschule. Kein
Problem, findet Rot-Grün: Sie ist ja Friedensarmee und habe keinen Einfluss
auf die Inhalte
Hochschule Bremen und Zivilklausel: Uniform im Hörsaal
Ein Kooperationsvertrag der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr ist nach
Monaten zum ersten Mal öffentlich – und erntet Kritik.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.