| # taz.de -- Asta gegen Hochschule Bremen: Das Transpi des Anstoßes | |
| > Ohne Erfolg blieb eine Klage des AStA gegen die Hochschule Bremen. Es | |
| > ging um ein Protestplakat, im Kern aber um Meinungsfreiheit und die | |
| > Zivilklausel | |
| Bild: Protestaktion vor dem Verwaltungsgericht Bremen. Rechts: das Corpus Delic… | |
| Bremen taz | Das ging schnell: Einschließlich Urteilsspruch und -begründung | |
| dauerte das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht am Freitag nur gut eine | |
| Stunde. Geklagt hatte der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der | |
| Hochschule gegen sein Rektorat – erfolglos: Die Klage wurde abgewiesen. | |
| Der Grund für sie liegt fast vier Jahre zurück: Damals, im Oktober 2016, | |
| hatte der Asta ein großes Plakat an der Fassade der Hochschule angebracht, | |
| darauf stand, weiß auf tarnfarben und über dem Logo von Hochschule und | |
| Bundeswehr: „Wir bilden zum Töten aus“. Die Studierenden protestierten | |
| damit gegen zehn Plätze im Internationalen Frauenstudiengang Informatik für | |
| Studentinnen der Bundeswehr – in ihren Augen ein klarer Verstoß gegen die | |
| [1][Zivilklausel]. | |
| Die Hochschule sah das anders: Es nähmen schließlich bloß angehende | |
| Beamtinnen der Bundeswehrverwaltung an dem Studiengang teil, argumentierte | |
| die Rektorin – und fand die satirische Anlehnung des Asta an eine damalige | |
| Werbekampagne der Bundeswehr gar nicht witzig. Das Rektorat störte sich vor | |
| allem am Hochschul- und Bundeswehr-Logo – und verlangte, das Plakat | |
| unverzüglich abzunehmen. | |
| Der Asta gehorchte, aber damit war das Thema nicht erledigt, denn Monate | |
| später sollte es erneut aufgehängt werden, aber auch das wurde, diesmal | |
| unter Androhung von Zwangsgeld, [2][vom Rektorat unterbunden.] Im Keller | |
| verstauben musste das Transparent dennoch nicht: Es wanderte an die Uni und | |
| an die Hochschule für Künste (HfK) und hing dort in nun modifizierter Form: | |
| Über dem Logo der Hochschule stand nun in roten Lettern: „Zensiert.“ Das | |
| Bundeswehr-Logo blieb, wie es war, „und die Bundeswehr hat sich nicht daran | |
| gestört“, so der Asta-Anwalt Anatol Anuschewski. | |
| ## Keine inhaltlichen Debatten über die Zivilklausel | |
| Anders hingegen soll sie sich gegenüber der Hochschule verhalten haben, | |
| behauptet deren Justitiar: Sie habe mit rechtlichen Schritten gedroht, | |
| sollte das Transparent nicht verschwinden. „Anstatt zu erwidern: Wendet | |
| euch an den Asta, der ist Urheber des Plakats, nicht wir, hat sich | |
| Hochschule eindeutig positioniert – und zwar gegen ihre Studierenden“, | |
| sagte Anuschewski. | |
| Und genau hier liegt das Kernproblem, das sagt auch die ehemalige | |
| Asta-Sprecherin Paulina Schade: „Das Rektorat hatte kein Interesse an einem | |
| Diskurs – wäre es anders gewesen, hätten wir keine Klage einreichen | |
| müssen.“ | |
| Inhaltliche Debatten darüber, argumentierte auch Anuschewski vor Gericht, | |
| was mit der Zivilklausel vereinbar sei und was nicht, würden nicht | |
| zugelassen: „Darüber entscheidet einzig das Rektorat.“ Die Hochschule müs… | |
| sich angesichts dessen nicht wundern, wenn der Asta als Form der | |
| Meinungsäußerung solch ein Transparent wähle: „Einen anderen Rahmen bietet | |
| sie ja nicht.“ Und mit der Aufforderung, das Plakat wieder abzuhängen, habe | |
| sie den Asta in seiner Meinungsfreiheit beschnitten. | |
| Kein Einzelfall: Nur kurze Zeit später, ebenfalls 2017, forderte das | |
| Rektorat erneut, [3][ein Plakat zu entfernen]. Diesmal ging es weder um die | |
| Hochschule noch um die Bundeswehr. Das Transparent rief lediglich zu einer | |
| Demonstration gegen einen AfD-Parteitag auf. „Damals bekamen wir Besuch vom | |
| BIW-Mitglied Martin Korol, der sich über das Plakat aufgeregt hatte. Er | |
| erzählte uns, ihm sei vom Rektorat versichert worden, dass es die Wegnahme | |
| des Transpis veranlasst hat“, berichtet Schade. Auch hier habe sich das | |
| Rektorat gegen seine Studierenden gerichtet. | |
| Vor Gericht ging es freilich nur um das Bundeswehr-Plakat und die Frage: | |
| Durfte die Hochschule dem Asta vorschreiben, es abzunehmen? Ja, lautete das | |
| Urteil. Die Hochschule verbiete weder das Plakatieren an einem eigens an | |
| der Hochschule dafür vorgehaltenen Platz noch die freie Meinungsäußerung | |
| über die Zivilklausel oder andere Themen noch das Plakatieren an der | |
| Fassade; hier stehe es lediglich unter Genehmigungsvorbehalt, | |
| festgeschrieben in der Hausordnung. Damit folgte es der Auffassung, die die | |
| Hochschule bereits im Vorfeld der Verhandlung geäußert hatte. | |
| ## Androhung von Zwangsgeld unzulässig | |
| Unzulässig, so das Urteil, sei aber die Androhung von Zwangsgeld gewesen, | |
| weil sich in den entsprechenden Bescheiden keine Ermessenserwägungen | |
| befunden hätten. Richtig, räumte der Hochschul-Justitiar auch ein und | |
| ergänzte: „Wir wollten damit halt Druck ausüben.“ | |
| Paulina Schade fühlt sich dadurch bestätigt: „Auch das zeigt deutlich, dass | |
| ein Dialog nie erwünscht war.“ Sie ist nicht unzufrieden mit dem Ausgang | |
| der Verhandlung: „Ich freue mich, dass sich auch die nachfolgenden Asten | |
| bis heute solidarisch zeigen, denn das Thema ist ja nicht vom Tisch.“ Damit | |
| meint sie das Verhältnis zum Rektorat, aber vor allem die Zivilklausel: | |
| Denn bis heute gibt es kein sowohl von der Hochschule als auch von der Uni | |
| unabhängiges Gremium, das entscheidet, ob gegen sie verstoßen wird oder | |
| nicht. „Die Zivilklausel ist nichts als ein Papiertiger“, sagt Schade. | |
| Auch deswegen wurde das Transparent des Anstoßes im Anschluss an die | |
| Verhandlung erneut aufgehängt: an der Hochschule – für Künste. | |
| 13 Jun 2020 | |
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| [1] https://www.hs-bremen.de/internet/de/hsb/zivilklausel/ | |
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| ## AUTOREN | |
| Simone Schnase | |
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