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# taz.de -- Tod im Hamburger Untersuchungsgefängnis: Suizid in U-Haft wirft Fr…
> Ein mutmaßlicher Kleindealer hat sich in Haft das Leben genommen. Für die
> Staatsanwaltschaft ist der Fall erledigt, nicht aber für die
> Hinterbliebenen.
Bild: Ist für viele Schwarze in Deutschland alltäglich, aber zermürbend: Pol…
Hamburg taz | Am Morgen des 19. Februar fanden MitarbeiterInnen der
Justizvollzugsanstalt (JVA) Hahnöfersand einen Mann tot in seiner Zelle. Er
hatte sich an der Gardinenstange erhängt. Das vermeldete die Justizbehörde
vor einigen Wochen. Freunde und Familienangehörige des Verstorbenen hatten
jedoch Zweifel geäußert, dass Diabi J. sich selbst umgebracht hat. Seit
gestern liegt nun der Obduktionsbericht vor und bestätigt: Es war Suizid.
Der 21-jährige J., der aus Guinea-Bissau nach Deutschland geflohen war,
wurde am 15. Januar nahe der Reeperbahn festgenommen. Die Polizei warf ihm
vor, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Sie fand
allerdings nur 1,65 Gramm Marihuana – eine Menge, die als „Eigenbedarf“
gilt und in der Regel nicht zur Anzeige führt. Anders bei J., der in
Untersuchungshaft musste.
Gegen J. seien damals bereits Ermittlungen wegen Betäubungsmittelbesitzes
im Gange gewesen, so die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Nana
Frommbach. Der Haftrichter habe Untersuchungshaft angeordnet, weil laut
seiner Einschätzung Fluchtgefahr bestanden habe.
Von Fluchtgefahr gehen Haftrichter und die Staatsanwaltschaft immer dann
aus, wenn der Beschuldigte Familie oder andere Verbindungen im Ausland hat
– bei Geflüchteten ist dies naturgemäß der Fall.
„Man kann diesbezüglich durchaus von einer rassistischen Struktur
sprechen“, sagt der Hamburger Strafverteidiger Benjamin Tachau. Die
Haftbegründung der „Fluchtgefahr“ werde exzessiv auf Ausländer angewendet.
Zudem drohten Geflüchteten zum Teil exorbitante Strafen, wenn sie mit einer
geringen Menge Drogen erwischt werden, so Tachau. Da sie meistens keine
Arbeitserlaubnis hätten, ginge die Staatsanwaltschaft auch bei geringen
Mengen Betäubungsmittel von gewerbsmäßigem Handel aus.
Die Staatsanwaltschaft hat die Akte Diabi J. bereits geschlossen. Für die
Hinterbliebenen ist der Fall aber noch nicht geklärt. Ein enger Freund des
Verstorbenen beschreibt J. als positiven Menschen, der es immer verstanden
habe, andere zum Lachen zu bringen. Ein anderer fragt: „Was muss passieren,
damit ein so fröhlicher Mensch so zur Verzweiflung gebracht wird, dass er
sich umbringt?“
17 Mar 2016
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Hafenstraße
Suizid
Hamburg
Flüchtlinge
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Schwerpunkt Rassismus
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Oury Jalloh
Racial Profiling
Lesestück Meinung und Analyse
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