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# taz.de -- Maßnahme gegen Hass-Kommentare: Nachrichtenportal verbietet Pseudo…
> Mit einer Pflicht zum Klarnamen geht die Nachrichtenwebseite shz.de gegen
> hetzerische Beiträge vor. Das stößt auf heftige Kritik bei
> Datenschützern.
Bild: Pseudonyme oder anonyme Masken: Nicht nur auf der Straße, noch lieber im…
HAMBURG taz | Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ) hat
vergangene Woche auf seiner Nachrichtenwebseite shz.de eine
Klarnamenspflicht für die Nutzer eingeführt. Datenschützer finden dies
problematisch. „Es ist nicht möglich, sich über das Telemediengesetz
hinwegzusetzen“, sagt Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte von
Schleswig-Holstein.
„Raus mit dem Gesindel!“, „Lügenfresse, Lügenpresse!“ – Hetzparolen,
Beleidigungen und populistische Propaganda gehören seit geraumer Zeit zum
Alltag auf sozialen Netzwerken und Nachrichtenportalen. Nicht selten tarnen
sich Nutzer hinter Pseudonymen oder treten anonym auf. Mit seinen neuen
Richtlinien will der SHZ wieder einen fairen und höflichen Diskurs
befördern.
Denn viele Kommentatoren seien durch unsachliche Diskussionen abgeschreckt
worden, sagt Miriam Richter, Online-Redakteurin beim SHZ. Mit der
Einführung der Klarnamenspflicht sollen nun Netzhetzer abgeschreckt werden.
Entsprechend darf man fortan nur noch mit dem richtigen Vor- und Zunamen
kommentieren. Doch um gegen Hetze vorzugehen, sei dies der falsche Weg,
sagt Patrick Breyer von der Piratenpartei.
Der Schleswig-Holsteinische Landestagsabgeordnete sieht das Recht auf einen
freien und anonymen Meinungs- und Informationsaustausch im Netz in Gefahr.
Die Unterdrückung des unbefangenen Meinungsaustausches würde etwa bei
Gewaltopfern oder Informanten dazu führen, dass sie aus Furcht vor
Repressalien die eigene Meinung nicht äußern. Anonymität gewährleiste das
grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung. Derartige
Restriktion fördere zudem die Radikalisierung im Untergrund. Die Aufklärung
und strafrechtliche Verfolgung von Volksverhetzung oder Aufforderungen zu
Straftaten würden dadurch erschwert.
Doch auch medienrechtlich sei eine Klarnamenspflicht problematisch, sagt
Marit Hansen. „Das Telemediengesetz sieht vor, dass Diensteanbieter die
Nutzung ihrer Angebote auch unter einem Pseudonym oder anonym anbieten
müssen“, so Hansen. Zumindest soweit dies technisch möglich und zumutbar
sei. Beides sei aber im Falle des SHZ gegeben. Daher gebe es keine
Notwendigkeit, den Klarnamen einzufordern – auch da die Nutzung von
Pseudonymen bei anderen Nachrichtendiensten gut funktioniere. Außerdem gebe
es immer noch die Möglichkeit justiziable Kommentare durch eine Moderation
der Seite zu löschen oder Nutzer, die gegen die hauseigene Netiquette
verstoßen, zu sperren.
Anders sah das der damalige Vorsitzende der Enquete-Kommission „Internet
und digitale Gesellschaft“ Axel Fischer (CDU), der sich für ein
„Vermummungsverbot im Internet“ aussprach. Fischer argumentierte, dass
unter der Möglichkeit sich pseudonymisiert im Netz zu äußern „die Qualität
von Diskussionen in Foren und Blogs“ leide. Die Anonymität verleite Nutzer
zu Äußerungen, die sie hinterher bereuen könnten. Er halte es für
bedenklich, dass sich Nutzer durch ein selbst gewähltes Pseudonym
vermeintlich jeglicher Verantwortung für Äußerungen entzogen. Seine im
November 2010 ausgesprochene Forderung nach einem pauschalen
Klarnamenszwang stieß wie auch bei shz.de auf Kritik. Doch der SHZ steht
vor einem weiteren Problem: Als eine Konsequenz aus der Klarnamenspflicht
behält sich die Redaktion vor, einen Identitätsnachweis einzufordern.
Wie dies erfolgen soll, wird aus den AGBs nicht ersichtlich. Es werde über
das Einfordern einer Ausweiskopie nachgedacht, sagte die Redaktion auf
Nachfrage. Der gesamte Prozess befinde sich in der Modifikation. Marit
Hansen beanstandet darin einen Eingriff in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung. Demnach darf jeder Einzelne selbst über die Preisgabe und
Verwendung seiner personenbezogenen Daten entscheiden. Einen
Identitätsnachweis dürfe der SHZ nicht verlangen. Hansen habe nun mit der
Redaktion gesprochen. Diese wird die Richtlinien juristisch überprüfen
lassen.
15 Feb 2016
## AUTOREN
Anna Gröhn
## TAGS
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