# taz.de -- Maßnahme gegen Hass-Kommentare: Nachrichtenportal verbietet Pseudo… | |
> Mit einer Pflicht zum Klarnamen geht die Nachrichtenwebseite shz.de gegen | |
> hetzerische Beiträge vor. Das stößt auf heftige Kritik bei | |
> Datenschützern. | |
Bild: Pseudonyme oder anonyme Masken: Nicht nur auf der Straße, noch lieber im… | |
HAMBURG taz | Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ) hat | |
vergangene Woche auf seiner Nachrichtenwebseite shz.de eine | |
Klarnamenspflicht für die Nutzer eingeführt. Datenschützer finden dies | |
problematisch. „Es ist nicht möglich, sich über das Telemediengesetz | |
hinwegzusetzen“, sagt Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte von | |
Schleswig-Holstein. | |
„Raus mit dem Gesindel!“, „Lügenfresse, Lügenpresse!“ – Hetzparolen, | |
Beleidigungen und populistische Propaganda gehören seit geraumer Zeit zum | |
Alltag auf sozialen Netzwerken und Nachrichtenportalen. Nicht selten tarnen | |
sich Nutzer hinter Pseudonymen oder treten anonym auf. Mit seinen neuen | |
Richtlinien will der SHZ wieder einen fairen und höflichen Diskurs | |
befördern. | |
Denn viele Kommentatoren seien durch unsachliche Diskussionen abgeschreckt | |
worden, sagt Miriam Richter, Online-Redakteurin beim SHZ. Mit der | |
Einführung der Klarnamenspflicht sollen nun Netzhetzer abgeschreckt werden. | |
Entsprechend darf man fortan nur noch mit dem richtigen Vor- und Zunamen | |
kommentieren. Doch um gegen Hetze vorzugehen, sei dies der falsche Weg, | |
sagt Patrick Breyer von der Piratenpartei. | |
Der Schleswig-Holsteinische Landestagsabgeordnete sieht das Recht auf einen | |
freien und anonymen Meinungs- und Informationsaustausch im Netz in Gefahr. | |
Die Unterdrückung des unbefangenen Meinungsaustausches würde etwa bei | |
Gewaltopfern oder Informanten dazu führen, dass sie aus Furcht vor | |
Repressalien die eigene Meinung nicht äußern. Anonymität gewährleiste das | |
grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung. Derartige | |
Restriktion fördere zudem die Radikalisierung im Untergrund. Die Aufklärung | |
und strafrechtliche Verfolgung von Volksverhetzung oder Aufforderungen zu | |
Straftaten würden dadurch erschwert. | |
Doch auch medienrechtlich sei eine Klarnamenspflicht problematisch, sagt | |
Marit Hansen. „Das Telemediengesetz sieht vor, dass Diensteanbieter die | |
Nutzung ihrer Angebote auch unter einem Pseudonym oder anonym anbieten | |
müssen“, so Hansen. Zumindest soweit dies technisch möglich und zumutbar | |
sei. Beides sei aber im Falle des SHZ gegeben. Daher gebe es keine | |
Notwendigkeit, den Klarnamen einzufordern – auch da die Nutzung von | |
Pseudonymen bei anderen Nachrichtendiensten gut funktioniere. Außerdem gebe | |
es immer noch die Möglichkeit justiziable Kommentare durch eine Moderation | |
der Seite zu löschen oder Nutzer, die gegen die hauseigene Netiquette | |
verstoßen, zu sperren. | |
Anders sah das der damalige Vorsitzende der Enquete-Kommission „Internet | |
und digitale Gesellschaft“ Axel Fischer (CDU), der sich für ein | |
„Vermummungsverbot im Internet“ aussprach. Fischer argumentierte, dass | |
unter der Möglichkeit sich pseudonymisiert im Netz zu äußern „die Qualität | |
von Diskussionen in Foren und Blogs“ leide. Die Anonymität verleite Nutzer | |
zu Äußerungen, die sie hinterher bereuen könnten. Er halte es für | |
bedenklich, dass sich Nutzer durch ein selbst gewähltes Pseudonym | |
vermeintlich jeglicher Verantwortung für Äußerungen entzogen. Seine im | |
November 2010 ausgesprochene Forderung nach einem pauschalen | |
Klarnamenszwang stieß wie auch bei shz.de auf Kritik. Doch der SHZ steht | |
vor einem weiteren Problem: Als eine Konsequenz aus der Klarnamenspflicht | |
behält sich die Redaktion vor, einen Identitätsnachweis einzufordern. | |
Wie dies erfolgen soll, wird aus den AGBs nicht ersichtlich. Es werde über | |
das Einfordern einer Ausweiskopie nachgedacht, sagte die Redaktion auf | |
Nachfrage. Der gesamte Prozess befinde sich in der Modifikation. Marit | |
Hansen beanstandet darin einen Eingriff in das Recht auf informationelle | |
Selbstbestimmung. Demnach darf jeder Einzelne selbst über die Preisgabe und | |
Verwendung seiner personenbezogenen Daten entscheiden. Einen | |
Identitätsnachweis dürfe der SHZ nicht verlangen. Hansen habe nun mit der | |
Redaktion gesprochen. Diese wird die Richtlinien juristisch überprüfen | |
lassen. | |
15 Feb 2016 | |
## AUTOREN | |
Anna Gröhn | |
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