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# taz.de -- Wohnungspolitik in Berlin: Mieter auf der Sonnenseite
> Nach dem Kompromiss beim Mietenvolksbegehren hat der Senat einen
> Gesetzentwurf vorgelegt. Doch es gibt auch neue Forderungen.
Bild: Sind eine umworbene Wählergruppe: Mieter in Berlin.
Die Mietenexplosion in Berlin bleibt auch nach der Einigung beim sozialen
Wohnungsthema ein politischer Dauerbrenner. „Die Mieten sind in Berlin viel
schneller gestiegen als die Einkommen. Wer als Normalverdiener in Berlin
eine bezahlbare Wohnung sucht, der hat ein Problem“, sagt der
stellvertretende DGB-Chef in Berlin und Brandenburg, Christian Hoßbach. Der
DGB organisiert zusammen mit dem Mieterverein, dem Sozialverband
Deutschlands und der Volkssolidarität einen Sozialgipfel, der am heutigen
Mittwoch mit Bausenator Andreas Geisel (SPD) über neue Maßnahmen gegen die
Mietsteigerungen diskutieren will.
Der Forderungskatalog, den die Sozialorganisationen und der Mieterverein
aufgestellt haben, geht weit über das Thema Sozialwohnungen hinaus. Im frei
finanzierten Neubau etwa sollen die Mieten künftig nicht mehr als um 15
Prozent in fünf Jahren steigen dürfen. Darüber hinaus soll es weitaus mehr
Milieuschutzgebiete in Berlin geben, um die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen stärker begrenzen zu können. Um Zweckentfremdungen zu
verhindern – etwa durch die Nutzung als Ferienwohnungen –, soll mehr
Personal eingesetzt werden. Allerdings richtet sich diese Forderung nicht
alleine an das Land Berlin, sondern auch an den Bund. Neue
Milieuschutzverordnungen dagegen fallen in die Zuständigkeit der Bezirke.
Dennoch formiert sich mit dem Sozialgipfel erstmals ein Bündnis, das sich
mit der Einigung bei den Sozialwohnungen nicht zufrieden gibt. Wie
berichtet, haben sich der Senat und die Initiatoren des
Mietenvolksbegehrens im August auf einen Kompromiss geeinigt. Er sieht
vor, dass Sozialmieter nicht mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für
die Kaltmiete aufbringen müssen. Auch sollen die sechs landeseigenen
Wohnungsbaugesellschaften künftig 55 Prozent ihrer Wohnungen an bedürftige
Haushalte vermieten. Zwanzig Prozent davon sollen an Obdachlose oder
Flüchtlinge gehen, der Rest an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins.
Im Kern profitieren also nur die Mieterinnen und Mieter der 118.000
Sozialwohnungen und der 285.000 landeseigenen Wohnungen von dem Kompromiss.
Inzwischen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch einen
Gesetzentwurf dazu erarbeitet, der sich derzeit noch in der Abstimmung mit
den anderen Ressorts befindet. Geben alle Senatorinnen und Senatoren grünes
Licht, kann das neue „Wohnraumversorgungsgesetz“ am Dienstag im Senat
beschlossen werden. Anschließend muss das Abgeordnetenhaus darüber beraten.
„Unser Ziel ist es, dass das Gesetz am 1. Januar 2016 in Kraft tritt“, sagt
der Sprecher von Senator Geisel, Martin Pallgen.
Der Sprecher des Mietenvolksbegehrens Rouzbeh Taheri begrüßte die Vorlage
des Entwurfs. „Wenn das Gesetz vom Parlament verabschiedet ist, werden wir
darüber beraten, ob wir das Volksbegehren beenden“, so Taheri zur taz. Dass
sich nun ein Bündnis mit weitergehenden Forderungen formiert, sieht er
nicht als Kritik, sondern als Ansporn. „Mit dem Kompromiss haben wir eine
Lösung für den sozialen Wohnungsbau gefunden. Das heißt nicht, dass wir
nicht weitergehende Forderungen unterstützen.“ Die im Volksbegehren
versammelten Initiativen, so Taheri, würden ebenfalls weitere Maßnahmen
diskutieren. „Das können Kampagnen im Wahlkampf sein. Es kann aber auch ein
neues Volksbegehren sein.“
8 Sep 2015
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
Mieten
Berliner Senat
Initiative
Andreas Geisel
Wohnungen
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Direkte Demokratie
Volksbegehren
Wohnen
Mieten
Mietpreisbremse
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