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# taz.de -- Verfassungsgericht über Betreuungsgeld: Herdprämie gekippt
> Das Bundesverfassungsgericht erachtet das Betreuungsgeld als
> unrechtmäßig. Die Bundesregierung habe mit der Einführung ihre Befugnisse
> überschritten.
Bild: Ein Anreiz, zu Hause zu bleiben: das Betreuungsgeld.
BERLIN rtr/dpa/ap/afp/taz | Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in
seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das verkündete das
Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Nicht der Bund, sondern
die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht. Die
Regelung sei deshalb verfassungswidrig und nichtig.
Eine Klage Hamburgs gegen die am 1. August 2013 eingeführte
Familienleistung, die von Gegnern als „Herdprämie“ kritisiert wird, war
damit erfolgreich.
Laut dem Karlsruher Urteil hat der Bund im Bereich der „öffentlichen
Fürsorge“ gegenüber den Ländern zwar eine konkurrierende
Gesetzgebungszuständigkeit und darf daher Regelungen für Hilfen in
individuellen oder existenziellen Notlagen erlassen. Doch dies gilt nur,
wenn damit bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden.
Das Betreuungsgeld gleicht laut dem einstimmig ergangenen Urteil aber keine
Missstände bei Kita-Angeboten aus, weil die Zahlung nicht davon abhängt, ob
ein Betreuungsplatz vorhanden ist, sondern nur davon, dass Eltern ihn nicht
in Anspruch nehmen.
Auch aus dem vom Grundgesetz geschützten Elternrecht lässt sich den
Richtern zufolge kein Anspruch auf Betreuungsgeld ableiten: „Das Angebot
öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen es
Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig“. Es geben dann auch
keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen.
## Seit dem 1. August 2013 gültig
Das Betreuungsgeld wird seit dem 1. August 2013 an Eltern gezahlt, die für
ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatliche Kita-Betreuung in
Angriff nehmen. Seit vergangenem Jahr beträgt es 150 Euro im Monat. Derzeit
beziehen mehr als 455.000 Eltern das Betreuungsgeld.
Die SPD hatte das Betreuungsgeld 2012 als damalige Oppositionspartei im
Bundestag abgelehnt. Die Partei will es ersatzlos streichen und das
freiwerdende Geld lieber in den Kita-Ausbau stecken. Die CSU hat die SPD
hingegen aufgefordert, in dem Falle gemeinsam in der Koalition nach einer
Alternative zu suchen.
Gegner der Geldzahlung argumentieren, das Betreuungsgeld erschwere Frauen
den Wiedereinstieg in den Beruf und halte gerade Kinder mit besonderem
Förderbedarf vom Kita-Besuch fern.
(Aktenzeichen 1 BvF 2/13)
21 Jul 2015
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