| # taz.de -- Verfassungsgericht über Betreuungsgeld: Herdprämie gekippt | |
| > Das Bundesverfassungsgericht erachtet das Betreuungsgeld als | |
| > unrechtmäßig. Die Bundesregierung habe mit der Einführung ihre Befugnisse | |
| > überschritten. | |
| Bild: Ein Anreiz, zu Hause zu bleiben: das Betreuungsgeld. | |
| BERLIN rtr/dpa/ap/afp/taz | Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in | |
| seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das verkündete das | |
| Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Nicht der Bund, sondern | |
| die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht. Die | |
| Regelung sei deshalb verfassungswidrig und nichtig. | |
| Eine Klage Hamburgs gegen die am 1. August 2013 eingeführte | |
| Familienleistung, die von Gegnern als „Herdprämie“ kritisiert wird, war | |
| damit erfolgreich. | |
| Laut dem Karlsruher Urteil hat der Bund im Bereich der „öffentlichen | |
| Fürsorge“ gegenüber den Ländern zwar eine konkurrierende | |
| Gesetzgebungszuständigkeit und darf daher Regelungen für Hilfen in | |
| individuellen oder existenziellen Notlagen erlassen. Doch dies gilt nur, | |
| wenn damit bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. | |
| Das Betreuungsgeld gleicht laut dem einstimmig ergangenen Urteil aber keine | |
| Missstände bei Kita-Angeboten aus, weil die Zahlung nicht davon abhängt, ob | |
| ein Betreuungsplatz vorhanden ist, sondern nur davon, dass Eltern ihn nicht | |
| in Anspruch nehmen. | |
| Auch aus dem vom Grundgesetz geschützten Elternrecht lässt sich den | |
| Richtern zufolge kein Anspruch auf Betreuungsgeld ableiten: „Das Angebot | |
| öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen es | |
| Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig“. Es geben dann auch | |
| keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen. | |
| ## Seit dem 1. August 2013 gültig | |
| Das Betreuungsgeld wird seit dem 1. August 2013 an Eltern gezahlt, die für | |
| ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatliche Kita-Betreuung in | |
| Angriff nehmen. Seit vergangenem Jahr beträgt es 150 Euro im Monat. Derzeit | |
| beziehen mehr als 455.000 Eltern das Betreuungsgeld. | |
| Die SPD hatte das Betreuungsgeld 2012 als damalige Oppositionspartei im | |
| Bundestag abgelehnt. Die Partei will es ersatzlos streichen und das | |
| freiwerdende Geld lieber in den Kita-Ausbau stecken. Die CSU hat die SPD | |
| hingegen aufgefordert, in dem Falle gemeinsam in der Koalition nach einer | |
| Alternative zu suchen. | |
| Gegner der Geldzahlung argumentieren, das Betreuungsgeld erschwere Frauen | |
| den Wiedereinstieg in den Beruf und halte gerade Kinder mit besonderem | |
| Förderbedarf vom Kita-Besuch fern. | |
| (Aktenzeichen 1 BvF 2/13) | |
| 21 Jul 2015 | |
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