# taz.de -- Verfassungsgericht über Betreuungsgeld: Herdprämie gekippt | |
> Das Bundesverfassungsgericht erachtet das Betreuungsgeld als | |
> unrechtmäßig. Die Bundesregierung habe mit der Einführung ihre Befugnisse | |
> überschritten. | |
Bild: Ein Anreiz, zu Hause zu bleiben: das Betreuungsgeld. | |
BERLIN rtr/dpa/ap/afp/taz | Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in | |
seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das verkündete das | |
Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Nicht der Bund, sondern | |
die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht. Die | |
Regelung sei deshalb verfassungswidrig und nichtig. | |
Eine Klage Hamburgs gegen die am 1. August 2013 eingeführte | |
Familienleistung, die von Gegnern als „Herdprämie“ kritisiert wird, war | |
damit erfolgreich. | |
Laut dem Karlsruher Urteil hat der Bund im Bereich der „öffentlichen | |
Fürsorge“ gegenüber den Ländern zwar eine konkurrierende | |
Gesetzgebungszuständigkeit und darf daher Regelungen für Hilfen in | |
individuellen oder existenziellen Notlagen erlassen. Doch dies gilt nur, | |
wenn damit bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. | |
Das Betreuungsgeld gleicht laut dem einstimmig ergangenen Urteil aber keine | |
Missstände bei Kita-Angeboten aus, weil die Zahlung nicht davon abhängt, ob | |
ein Betreuungsplatz vorhanden ist, sondern nur davon, dass Eltern ihn nicht | |
in Anspruch nehmen. | |
Auch aus dem vom Grundgesetz geschützten Elternrecht lässt sich den | |
Richtern zufolge kein Anspruch auf Betreuungsgeld ableiten: „Das Angebot | |
öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen es | |
Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig“. Es geben dann auch | |
keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen. | |
## Seit dem 1. August 2013 gültig | |
Das Betreuungsgeld wird seit dem 1. August 2013 an Eltern gezahlt, die für | |
ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatliche Kita-Betreuung in | |
Angriff nehmen. Seit vergangenem Jahr beträgt es 150 Euro im Monat. Derzeit | |
beziehen mehr als 455.000 Eltern das Betreuungsgeld. | |
Die SPD hatte das Betreuungsgeld 2012 als damalige Oppositionspartei im | |
Bundestag abgelehnt. Die Partei will es ersatzlos streichen und das | |
freiwerdende Geld lieber in den Kita-Ausbau stecken. Die CSU hat die SPD | |
hingegen aufgefordert, in dem Falle gemeinsam in der Koalition nach einer | |
Alternative zu suchen. | |
Gegner der Geldzahlung argumentieren, das Betreuungsgeld erschwere Frauen | |
den Wiedereinstieg in den Beruf und halte gerade Kinder mit besonderem | |
Förderbedarf vom Kita-Besuch fern. | |
(Aktenzeichen 1 BvF 2/13) | |
21 Jul 2015 | |
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