# taz.de -- Kommentar Urteil zum Betreuungsgeld: Jetzt muss der Kitaausbau komm… | |
> Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für rechtswidrig | |
> erklärt. Die Millionen, die nun frei werden, werden dringend benötigt. | |
Bild: Sie dürfen natürlich weiterhin zu Hause bleiben, die Kleinen. | |
[1][Das Betreuungsgeld ist also gekippt.] Das ist eine gute Nachricht. | |
Zumindest für alle, die glauben, dass es Kinder in der Kita – unter | |
Gleichaltrigen und mit einem guten Bildungsschatz ausgestattet – besser | |
haben als mit Mami allein im heimischen Kinderzimmer. Zumindest nicht | |
schlechter. | |
Um diesen politischen, familiären und ideologischen Ansatz ging es dem | |
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aber gar nicht. Die oberste | |
Verfassungsbehörde hat vielmehr formell entschieden: Das als „Herdprämie“ | |
diffamierte Betreuungsgeld ist verfassungswidrig und damit nichtig, weil | |
der Bund im Sommer 2013 gar nicht die Kompetenz hatte, das entsprechende | |
Gesetz zu erlassen. | |
Der Bund konkurriert in der „öffentlichen Fürsorge“ mit den Ländern, er | |
darf zwar Regelungen erlassen, mit denen „individuelle oder existenzielle | |
Notlagen“ verhindert werden. Aber nur dann, wenn damit in der gesamten | |
Bundesrepublik gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Oder | |
anders gesagt: Wenn alle etwas vom Betreuungsgeld hätten, wäre es okay | |
gewesen. | |
So ist das bekanntermaßen aber nicht. Die 150 Euro im Monat bekommen nur | |
jene Eltern, die ihre kleinen Kinder zu Hause betreuen, statt sie in eine | |
Kita zu bringen. Sie erhalten also Geld für etwas, das sie gar nicht in | |
Anspruch nehmen. Und das unabhängig davon, ob es in ihrer Kommune einen | |
Kitaplatz gibt oder nicht. | |
Auf diese Weise werden keine einheitlichen Lebensverhältnisse geschaffen – | |
und Eltern insbesondere in Regionen mit einem Mangel an Kitaangeboten | |
bekommen trotzdem keinen der begehrten Plätze. Kurz: Die Knappheit an | |
Kitaplätzen behebt die auch als „Fernhalteprämie“ bezeichnete | |
familienpolitische Leistung nicht. | |
## Wollen Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen? | |
Kippt mit dem Betreuungsgeld auch die viel gepriesene Wahlfreiheit, auf die | |
vor allem Bayern und die CSU gepocht hatten? Natürlich nicht. Alle Eltern | |
können ihre Kinder, so diese noch nicht im Schulalter sind, so lange zu | |
Hause betreuen, wie sie das wollen. Niemand verlangt von Eltern, dass sie | |
ihre Kinder in jedem Fall in die Kita bringen. Schon gar kein Gesetz. | |
Die Frage jedoch ist: Wollen Eltern zuallererst eine Heimbetreuung? Die | |
Antwort ist durch zahlreiche Studien belegt: Eine überwiegende Mehrheit | |
will das nicht. Vielmehr wünschen sich die meisten Mütter und Väter eine | |
Kita, in der ihre Kinder liebevoll betreut werden, in der ihre Töchter und | |
Söhne altersgerechte Bildungsangebote erhalten und mit anderen Kindern | |
spielen können. Einen Ort also, der ihr ganzes Vertrauen genießt. Übrigens | |
auch viele derjenigen, die aufgrund des fehlenden Kitaplatzes aus purer | |
Verzweiflung das Betreuungsgeld beantragt hatten, um damit eine Tagesmutter | |
zu bezahlen. | |
Der Kitaausbau ist ein Muss – und eine Aufgabe des Bundes. Die Millionen, | |
die jetzt durch das Betreuungsgeld frei werden, können gut dafür verwendet | |
werden. Auch über die Qualität der Einrichtungen wird gerade viel | |
debattiert. Auch besser ausgebildete ErzieherInnen, pädagogisch wertvolles | |
Spielzeug und gut ausgestattete Kitas kosten Geld. Der Streit um die | |
Verteilung hat längst begonnen. | |
21 Jul 2015 | |
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[1] /Verfassungsgericht-ueber-Betreuungsgeld/!5215881/ | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
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