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# taz.de -- Nach dem Ende der Herdprämie: Bayern bleibt Bayern
> Bundesregierung, Landesregierungen, Parteien und Sozialverbände feiern
> das Ende des Betreuungsgeldes. Nur die CSU will es weiterzahlen.
Bild: Kinderbetreuung auf bayerisch.
BERLIN afp/dpa/taz | Als bisher einziges Bundesland will Bayern das vom
Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld im Freistaat weiter
zahlen. „Es wird in Bayern in jedem Fall auch in der Zukunft ein
Betreuungsgeld geben“, sagte der bayerische Ministerpräsident Horst
Seehofer (CSU). Die Leistung werde im Landesrecht fortgeführt. Sie sei ein
„Markenkern bayerischer Familienpolitik“.
Seehofer forderte zugleich den Bund auf, die bisher für das Betreuungsgeld
aufgewendeten Mittel den Ländern zur Verfügung zu stellen. Auch andere
Bundesländer wollen weiterhin Zugriff auf die frei werdenden Gelder,
allerdings um sie in Kitas zu investieren. Die rot-grünen Regierungen in
Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
kündigten an, das eingesparte Geld in Ausbau und Verbesserung des
Betreuungsangebots stecken zu wollen.
Auch das grün-rot regierte Baden-Württemberg will das Betreuungsgeld nicht
weiterführen. Sachsen und Saarland wollen das Geld anders nutzen.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte das Urteil: „Die
Entscheidung zeigt: Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine
Zukunft.“ Sie kündigte an, die frei werdenden Mittel sollten Kindern und
Familien zugutekommen, „zum Beispiel durch eine verbesserte
Kinderbetreuung“. Außerdem wolle sie nach einer Lösung suchen, „damit
Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende
bekommen“.
Hamburg, das gegen die sogenannte „Herdprämie“ geklagt hatte, begrüßte d…
Entscheidung ebenfalls. „Wer so unbelehrbar ist, muss sich über die
Konsequenzen nicht wundern“, sagte Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) in
Richtung CSU, die das Betreuungsgeld in der Regierung durchgesetzt hatte.
Die Vize-Fraktionschefin der Grünen, Katja Dörner, sagte, „Das ist eine
Rote Karte für die CSU, die das Land mit Unsinnsprojekten drangsaliert.“
## Sozialverbände fordern Kitaausbau
Sozialverbände begrüßten das Urteil ebenfalls. „Wir freuen uns, dass mit
dem heutigen Urteil diese Fehlentscheidung korrigiert wurde“, sagte Maria
Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Solveig Schuster
vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter sagte, „Alleinerziehende
haben keine Wahlfreiheit und können es sich nicht leisten, zu Hause zu
bleiben. Sie sind auf gute Kitas angewiesen.“ Die freiwerdenen Mittel
müssten für den Kitaaausbau ausgegeben werden.
Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, sagte: „Damit
stoppt das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz, das zentrale Zielstellungen
einer chancengerechten Bildungs- und Sozialpolitik untergräbt“. Auch er
forderte die Bundesregierung auf, nun in die Kita-Qualität zu investieren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen das Gesetz zum Betreuungsgeld
gekippt, weil nach seiner Auffassung der Bund dafür nicht die Kompetenz
hatte. Die Verfassungsrichter erklärten die 2013 auf Druck der CSU
eingeführte Regelung für verfassungswidrig und nichtig. In dem Gesetz war
vorgesehen, dass Eltern 150 Euro monatlich bekommen, wenn sie ihr Kind
zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause erziehen, statt es in einer
öffentlich geförderten Kita betreuen zu lassen. Dagegen klagte die
SPD-geführte Landesregierung von Hamburg.
21 Jul 2015
## AUTOREN
Simone Schmollack
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