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# taz.de -- Klage gegen Betreuungsgeld: Verfassungsgericht prüft Zuschlag
> Hamburg will die Prämie kippen und hat deswegen Klage eingereicht.
> Schwesigs Staatssekretär muss den Zuschlag verteidigen – obwohl die
> Ministerin selbst gegen ihn war.
Bild: Wer kümmert sich um den Nachwuchs?
KARLSRUHE dpa | Die am heftigsten umstrittene Familienleistung der letzten
Jahren steht an diesem Dienstag in Karlsruhe auf dem Prüfstand: Das
Bundesverfassungsgericht verhandelt (10.00 Uhr) über das umstrittene
Betreuungsgeld. Den Richtern liegt eine Klage Hamburgs vor. Das Land hält
die Prämie für verfassungswidrig und will sie vollständig kippen. Das noch
für 2015 zu erwartende Urteil könnte daher über die Zukunft der Leistung
entscheiden. (Az.: 1 BvR 2/13)
Die Prämie wurde im August 2013 nach erbittertem Streit auf Betreiben der
CSU eingeführt. Danach bekommen die Eltern 150 Euro monatlich, die ihr
Kleinkind nicht in einer Kita oder von einer staatlich geförderten
Tagesmutter betreuen lassen.
Die Verhandlung ist für den ganzen Tag angesetzt. Sie gilt als politisch
brisant, weil das Bundesfamilienministerium die Prämie verteidigen muss –
obwohl Ministerin Manuela Schwesig (SPD) vor ihrer Amtsübernahme eine
scharfe Gegnerin des Betreuungsgelds war. Die CSU hat deshalb angekündigt,
die Verhandlung „mit Argusaugen“ zu beobachten, wie CSU-Chef Horst Seehofer
am Montag sagte.
Schuld an Schwesigs Dilemma ist nach Ansicht der Grünen die SPD selbst.
„Sie hätte das Betreuungsgeld abschaffen können“, sagte
Bundestagsfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der Deutschen
Presse-Agentur. „Jetzt muss Frau Schwesig ein Gesetz verteidigen, das sie
zurecht selbst nie wollte. Dabei kneift sie und schickt lieber ihren
Staatssekretär nach Karlsruhe“, um das Vorhaben zu verteidigen.
## CSU schickt Beobachter nach Karlsruhe
Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD) aber war vorher in Hamburg tätig – und
hat die Klage des Landes mit ausgearbeitet. Die CSU-Landesgruppe schickt
deshalb einen eigenen Beobachter nach Karlsruhe, den Abgeordneten
Hans-Peter Uhl, wie Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt in der Passauer
Neuen Presse ankündigte.
Hamburg sieht gute Chancen, das ungeliebte Betreuungsgeld zu kippen. Schon
die Durchführung der Verhandlung sei als „kleiner Fingerzeig“ zu werten,
was die Erfolgsaussichten der Klage anbelange, sagte etwa Justizstaatsrat
Nikolas Hill am Montag in Hamburg. Das Land sieht den Bund unter anderem
gar nicht als zuständig an für die Prämie.
Die Richter wollen die Leistung offenbar von allen Seiten beleuchten. So
werden Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD) und Bayerns
Familienministerin Emilia Müller (CSU) mit ihren juristischen Vertretern
erwartet sowie Verbände wie die Caritas.
## Als „Herdprämie“ in der Kritik
Das Betreuungsgeld wird maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten
Geburtstag gezahlt. Die Befürworter sehen darin eine Wahl- und
Gestaltungsfreiheit für Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder. Kritiker
bezeichnen die Leistung dagegen abfällig als „Herdprämie“, die falsche
Anreize schaffe und Frauen zu lange vom Arbeitsplatz fernhalte.
Im vierten Quartal 2014 bezogen laut Statistischem Bundesamt
deutschlandweit 386 483 Eltern die Sozialleistung – mit steigender Tendenz.
Im Bundeshaushalt 2015 sind etwa 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld
veranschlagt.
14 Apr 2015
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