Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Klage gegen Betreuungsgeld: Der Spagat der SPD
> Die Sozialdemokraten sind gegen das Betreuungsgeld. Doch SPD-Mann Ralf
> Kleindiek muss am Dienstag begründen, warum es verfassungskonform ist.
Bild: Es wird nun auch um die Frage gehen, ob das Betreuungsbild überkommene R…
BERLIN taz | Schizophrenie oder professionelles Rollenspiel? Am Dienstag
muss Familienstaatssekretär Ralf Kleindiek (SPD) am
Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld verteidigen – gegen eine Klage,
die er einst selbst vorbereitete. Das Betreuungsgeld war 2012 von der
schwarz-gelben Koalition beschlossen worden. Vor allem die CSU hatte diese
Sozialleistung für traditionelle Familien durchgesetzt, als Ausgleich für
die staatliche Förderung beim Ausbau der Kitas. Dagegen hatte die SPD in
ihrem Wahlprogramm 2013 die Abschaffung der „Herdprämie“ gefordert.
Das Angebot gilt für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Seit August
2013 erhalten Eltern für Kinder, die keine öffentliche Kita besuchen,
monatlich 100 Euro. Ab August 2014 wurde die Leistung auf 150 Euro pro
Monat erhöht. Hiergegen erhob im Februar 2013 das SPD-regierte Bundesland
Hamburg eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht.
Eigentlich müsste Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) in Karlsruhe
das Gesetz verteidigen. Doch dazu hat sie keine Lust und schickt deshalb
ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek. Dieser kennt die Klage gut, denn in
seiner Zeit als Staatsrat unter Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek
(SPD) hat Kleindiek die Klage selbst betreut.
Aus der Union wurden zwar Zweifel laut, ob der SPD-Mann sich entschieden
genug für das Gesetz einsetzen wird. Doch Kleindiek dürfte das Misstrauen
sogar recht sein. Denn nun schreiben noch einmal alle Medien, dass die SPD
eigentlich gegen das Betreuungsgeld ist. Am Dienstag muss er das dann nicht
mehr erwähnen.
## Pro-Rede aus Bayern
In Karlsruhe wird es zum einen um die Frage gehen, ob der Bund überhaupt
ein Gesetz für das Betreuungsgeld beschließen durfte. Hamburg hatte
argumentiert, eine bundeseinheitliche Regelung sei „nicht erforderlich“.
Hier kann Kleindiek sicher leichten Herzens die Interessen der
Bundesregierung vertreten.
Allerdings werden die Föderalismusprobleme, die den juristischen
Schlagabtauch im Vorfeld prägten, in Karlsruhe nicht im Mittelpunkt stehen.
Sonst wäre nämlich der Zweite Senat statt des Ersten Senats zuständig
gewesen. Es wird nun auch um die heikle Frage gehen, ob das Betreuungsbild
überkommene Rollenbilder zementiert und Frauen an den Herd binden will. In
der schriftlichen Stellungnahme der Regierung wurde dieser Punkt einfach
nicht angesprochen.
Eine entschiedene Pro-Rede für das Betreuungsgeld wird in Karlsruhe aber
sicher zu hören sein. Die bayerische Sozialministerin Emilia Müller wird
sich an der Verhandlung beteiligen. „Bayern wird für das Betreuungsgeld
kämpfen“, erklärte Müller vorab.
Unterdessen nimmt der Bezug von Betreuungsgeld stark zu, weil immer mehr
Kinder alt genug sind. Im vierten Quartal 2014 bezogen bundesweit 386.483
Eltern Betreuungsgeld, wie das Statistische Bundesamtes mitteilt. Ein
halbes Jahr zuvor waren es erst 224.400.
13 Apr 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Manuela Schwesig
Bundesverfassungsgericht
Betreuungsgeld
Herdprämie
Familie
Länder
Bund
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
Herdprämie
Kita-Ausbau
Grüne
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ein Jahr Gesetz zur vertraulichen Geburt: Anonym, aber sicher
Schwanger und niemand darf es wissen? Das Kind kann trotzdem kommen. Die
Familienministerin ist zufrieden mit der Alternative zur Babyklappe.
Streit um Betreuungsgeld: CSU zickt gegen Kita-Zuschüsse
Willkommen im Kindergarten: Sollte das Bundesverfassungsgericht das
Betreuungsgeld beanstanden, will die CSU auch Kita-Zuschüsse streichen.
Betreuungsgeld vor dem BVerfG: Streitpunkt „Erforderlichkeit“
Das Bundesverfassungsgericht debattiert über das Betreuungsgeld: War diese
Leistung „erforderlich“? Und: Durfte der Bund das überhaupt?
Klage gegen Betreuungsgeld: Verfassungsgericht prüft Zuschlag
Hamburg will die Prämie kippen und hat deswegen Klage eingereicht.
Schwesigs Staatssekretär muss den Zuschlag verteidigen – obwohl die
Ministerin selbst gegen ihn war.
Kommentar Klage gegen Betreuungsgeld: Dummheit ist nicht verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hamburgs Klage gegen das
Betreuungsgeld. Es sollte die Klage ablehnen.
Klage gegen Betreuungsgeld: Schwesig gegen Schwesig
In dieser Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die
Herdprämie. Das Familienministerium ist der Beklagte.
Schnell oder langsam?: Kita-Träger üben Verzicht
Ab 2019 soll eine Erzieherin in Hamburg maximal vier Krippenkinder
betreuen. Darauf haben sich die SPD und Verbände geeinigt.
Ausschuss beschließt Haushalt 2015: Schäubles „schwarze Null“
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den vom Bundesfinanzminister
geforderten Etat ohne neue Schulden beschlossen. Die Opposition winkt ab.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.