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# taz.de -- Kommentar Klage gegen Betreuungsgeld: Dummheit ist nicht verfassung…
> Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hamburgs Klage gegen das
> Betreuungsgeld. Es sollte die Klage ablehnen.
Bild: Auch erwerbstätige Eltern erhalten Betreuungsgeld, zum Beispiel wenn die…
Das Betreuungsgeld ist sicher die unnötigste Sozialleistung, die es in der
Bundesrepublik Deutschland gibt. Vermutlich behindert sie die
Gleichstellung von Frauen ebenso wie die Bildungschancen von Kindern mit
Migrationshintergrund. Das alles macht das schwarz-gelbe Gesetz aber noch
nicht verfassungswidrig.
In der Demokratie hat das Parlament auch das Recht, dumme Gesetze zu
beschließen. Es ist nicht die Aufgabe von Verfassungsrichtern, politisch
schädliche Normen zu korrigieren. Am Dienstag verhandelt das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Klage des SPD-regierten
Bundeslandes Hamburg gegen das Betreuungsgeld. Das Gericht sollte sie
ablehnen.
Hamburg hat sich juristisch vor allem auf formale Argumente gestützt. So
habe der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld, weil ein
bundeseinheitliches Gesetz nicht erforderlich sei. Auf diese Weise kann man
aber fast jedes Bundesgesetz infrage stellen und letztlich der Willkür
Karlsruher Richter anheimgeben. Immerhin hat sich kein anderes Bundesland
der Hamburger Klage angeschlossen. Schon das zeigt, dass das Argument nicht
wirklich zwingend ist.
Auch der Verweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes überzeugt nicht. Dort
heißt es seit 1994: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern.“
## Geringe Steuerungswirkung
Das ist eine sinnvolle Norm, die klarstellt, dass die punktuelle
Bevorzugung von Frauen, etwa durch Quotenregelungen, zulässig ist. Die Norm
sollte aber nicht dazu führen, dass die Verfassungsrichter nun jede Norm
kippen können, die ihnen nicht fortschrittlich genug erscheint.
Zwar wäre es wohl verfassungswidrig gewesen, wenn das Gesetz – wie
ursprünglich geplant – das Betreuungsgeld nur Elternteilen gewährt, die zu
Hause bleiben. Beschlossen wurde aber, dass auch erwerbstätige Eltern das
Betreuungsgeld erhalten können, zum Beispiel wenn Oma und Opa das Kind
betreuen. Die Steuerungswirkung dürfte ohnehin gering sein.
Dass jemand wegen 150 Euro pro Monat seine Arbeit aufgibt, ist nicht zu
erwarten. Das Betreuungsgeld ist vor allem ein Symbol dafür, dass die CSU
zur traditionellen Familie steht. Ob dieses Geld sinnvoll ausgegeben wird,
sollte der Rechnungshof, nicht aber das Verfassungsgericht entscheiden.
13 Apr 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Hamburg
Herdprämie
Betreuungsgeld
Karlsruhe
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Manuela Schwesig
Herdprämie
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