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# taz.de -- Wie Flüchtlinge bleiben können: Spielräume im Asylverfahren
> Unter welchen Umständen könnten Flüchtlinge das Recht bekommen, in
> Deutschland zu bleiben? Einige Beispiele.
Bild: Das geltende Asyl- und Ausländerrecht bietet durchaus Spielräume
BERLIN taz | Die streikenden Flüchtlinge verlangten die Anerkennung ihrer
Asylanträge – und zwar für alle Streikenden zusammen. Das Bundesamt für
Flucht und Migration (BAMF) lehnte dies ab. Denn tatsächlich ist eine
kollektive Asylerteilung für ganze Gruppen rechtlich ausgeschlossen.
Trotzdem bietet das geltende Asyl- und Ausländerrecht aber sowohl dem
Bundesamt als auch den Innenministerien des Bundes und der Länder durchaus
Spielräume, um den Flüchtlingen entgegenzukommen. Wie diese aussehen, hängt
entscheidend vom bisherigen Ablauf ihres Asylantrags ab.
Am leichtesten ist es bei der Gruppe, über deren Antrag das BAMF noch keine
Entscheidung getroffen hat. So weit bekannt, gilt dies für 12 der 29
streikenden Flüchtlinge.
Zunächst wird geprüft, ob die Anerkennung als politischer Flüchtling im
Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes oder der Genfer
Flüchtlingskonvention möglich ist. Dies kann etwa der Fall sein, weil sie
als Oppositionelle Angehörige einer politischen oder religiösen Minderheit
sind oder wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden. Nur 602 von
über 55.000 Asyl-Entscheidungen des BAMF in diesem Jahr gingen so aus.
## Schutz, wenn Gefahr in anderem Land droht
Ist das nicht der Fall, wird geprüft, ob ihnen aus humanitären Gründen
sogenannter subsidiärer, behelfsmäßiger, Schutz gewährt wird. Den kann
bekommen, wem bei einer Abschiebung menschenunwürdige Behandlung droht oder
Gefahr für Leib und Leben – auch durch eine schwere Krankheit – droht. So
ging es 2013 etwa 14.000 von 55.000 Antragstellern.
Trifft nach Meinung des BAMF nichts hiervon zu, werden die Anträge
abgelehnt, so wie bei den übrigen 17 Streikenden. Dann kann das Bundesamt
von sich aus erneut prüfen, wenn sich etwa die Lage im Heimatland des
Flüchtlings verändert.
Gegen eine Ablehnung kann er vor Verwaltungsgerichten klagen – und etwa
feststellen lassen, dass das Bundesamt wichtige Punkte, beispielsweise
Berichte über Folter im Heimatland, nicht berücksichtigt hat. Unabhängig
davon könnten Bundesinnenminister Friedrich und der bayerische
Innenminister Hermann der streikenden Gruppe ein Aufenthaltsrecht geben.
## Zur Wahrung politischer Interessen
Der Artikel 23 des Aufenthaltsgesetzes gibt Bund und Ländern das Recht,
„aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung
politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ Ausländern eine
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Beide Politiker haben dies jedoch strikt
abgelehnt.
In all diesen Fällen bekämen die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis und
müssten nicht länger im Lager leben, bekämen reguläre Sozialleistungen
statt Essenspaketen, dürften arbeiten und unterlägen nicht länger der
Residenzpflicht.
20 Oct 2013
## AUTOREN
Christian Jakob
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