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# taz.de -- Residenzpflicht für Flüchtlinge: Ein paar kleine Freiheiten
> Union und SPD hatten sich schon auf ein Ende der Residenzpflicht für
> Flüchtlinge geeinigt. Nach Druck aus der CSU ist das nun nicht mehr so.
Bild: Keine Lust auf Residenzpflicht: Viele der Flüchtlinge beim ehemaligen Be…
BERLIN taz | Vergangenen Donnerstag hatten die Unterhändler von Union und
SPD schon beschlossen, die umstrittene Residenzpflicht für Asylbewerber
komplett abzuschaffen. Das kam einer kleinen Sensation gleich.
Doch einigen in der Union ging das zu weit. In einer internen Sitzung, die
Teilnehmer als „turbulent“ beschrieben, wurde der CDU-Staatssekretärin für
Integration, Maria Böhmer, die für die Union in der Arbeitsgruppe Migration
die Verhandlungen führt, tags darauf zu große Nachgiebigkeit vorgeworfen.
Vor allem die CSU verlangte von ihr, die entsprechende Passage in dem
vereinbarten Papier wieder zurückzuziehen. Jetzt soll die Residenzpflicht
von einer Großen Koalition nur noch gelockert, aber nicht aufgehoben
werden.
Auch in anderen Punkten haben sich die beiden künftigen Koalitionspartner
jetzt auf ein paar kleine Fortschritte für Flüchtlinge geeinigt. Große
Einigkeit besteht darüber, dass die Asylverfahren beschleunigt werden
sollen. Bislang ziehen sie sich oft über Monate, manchmal über ein Jahr
hin. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die
Asylanträge bearbeitet, soll dafür jetzt mehr Geld und Personal bekommen.
Außerdem sollen Asylbewerber, deren Verfahren läuft, bereits nach sechs
Monaten arbeiten dürfen. Bislang beträgt die Wartezeit, die ihnen auferlegt
ist, neun Monate. Die Vorrangsprüfung, nach der Arbeitgeber erst einmal
prüfen lassen müssen, ob nicht andere Arbeitnehmer für die Stelle in Frage
kämen, bleibt aber bestehen. „Es war völlig klar, dass die Union daran
nicht rütteln will“, sagte der SPD-Asylexperte Rüdiger Veit am Donnerstag
der taz. In strukturschwachen Regionen komme dies aber weiter „einem
Arbeitsverbot gleich“, kritisiert Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter
Burkhardt.
Burkhardt verweist auch darauf, dass die Lockerung der Residenzpflicht
„allein für Asylsuchende in Bayern und Sachsen eine Verbesserung“ sei. Denn
nur dort gilt noch die Regel, dass sich Asylbewerber nur innerhalb ihres
Landkreises oder Bezirks bewegen dürfen. Überall sonst dürfen sie sich
schon jetzt innerhalb ihrer Bundesländer frei bewegen.
## „Kategorische Blockade“
„Das ist nicht der Durchbruch“, gibt der SPD-Asylexperte Rüdiger Veit zu.
„Aber für die Praxis haben wir bedeutende Fortschritte erzielen können.“ …
soll für Flüchtlinge, die ihr Bundesland kurzzeitig verlassen, um anderswo
Freunde oder Verwandte zu besuchen, künftig kein Antrag, sondern nur noch
eine Mitteilung nötig sein – jedenfalls bei Kurzvisiten von bis zu einer
Woche. Und geduldete Flüchtlinge, die seit Jahren in Deutschland leben,
sollen ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, wenn sie sich „gut integriert“
haben. Bei Jugendlichen und Kindern reicht da schon ein Schulabschluss.
Keine Einigung gab es mit Blick auf die europäische Flüchtlingspolitik.
Dass sich im künftigen Koalitionsvertrag dazu womöglich kein Wort finden
wird, sei „angesichts der Ereignisse im Mittelmeer und der Überlastung
Griechenlands ein Unding“, findet Veit. Doch alle Versuche, über eine
Reform der Dublin-II-Regeln zu reden, habe die Union „kategorisch
abgeblockt“.
Die Unterarbeitsgruppe „Integration und Migration“ hat ihre Verhandlungen
bereits in dieser Woche abgeschlossen. Die große Runde der Parteien wird
voraussichtlich am 21. November abschließend über ihre Ergebnisse beraten.
Bis dahin stehen sie noch unter Vorbehalt.
15 Nov 2013
## AUTOREN
Daniel Bax
## TAGS
Flüchtlinge
CSU
Koalitionsverhandlungen
Residenzpflicht
Minderjährige Geflüchtete
Koalitionsvertrag
Behandlung
Flüchtlinge
Asylpolitik
Flüchtlingspolitik
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