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# taz.de -- Asylrecht im Koalitionsvertrag: Etwas weniger Schikane
> Union und SPD mildern einige Härten des Asylrechts ab. Ein Teil der
> Geduldeten kann auf Integration hoffen. Die Residenzpflicht bleibt aber
> teilweise erhalten.
Bild: Ein paar Härten weniger: Flüchtlinge fordern eine andere Asylpolitik.
BERLIN taz | Noch ist offen, wer künftig das Innenministerium leitet. In
Sachen Asylpolitik sind jedoch einige Härten, an denen der bisherige
Ressortchef Hans-Peter Friedrich (CSU) festgehalten hat, abgemildert worden
– zumindest im Innern. An der Abschottung nach außen will die Große
Koalition nichts ändern.
Profitieren wird ein Teil der rund 36.000 Menschen, die seit mehr als sechs
Jahren mit einer Duldung leben – dem schwächsten Aufenthaltsstatus, der
jede Integration ausschließt. Für sie soll es eine lange geforderte
Bleiberechtsregelung geben. Bedingung ist die „überwiegende
Lebensunterhaltssicherung“. Offen sind die weiteren Ausschlusskriterien.
Die Behörden dürften vor allem solchen Ausländern das Bleiberecht
verweigern, die in der Vergangenheit „mangelhaft“ an der Vorbereitung ihrer
eigenen Abschiebung mitgewirkt haben.
Eine der schikanösesten und umstrittensten Regelungen des Asylrechts wird
gelockert: Künftig soll die EU-weit einzigartige Residenzpflicht vom
Landkreis auf das Bundesland ausgeweitet werden. Bis auf Sachsen und Bayern
war dies aber ohnehin schon überall der Fall.
Für Aufenthalte bis zu einer Woche außerhalb des Bundeslandes soll künftig
eine bloße Mitteilung an die Ausländerbehörde ausreichen. Bislang war ein
förmlicher, gebührenpflichtiger Antrag nötig – den die Behörden nach
Gutdünken ablehnen konnten. Für Studium, Berufsausübung und -ausbildung
soll künftig ein Anspruch auf Befreiung von der Residenzpflicht bestehen.
Frei im Land bewegen dürfen sich Asylsuchende und Geduldete nicht.
## Bei der Jobsuche benachteiligt
Die Behandlung unbegleiteter 16- und 17-Jähriger als voll verfahrensmündig
wird beendet. Künftig genießen alle unbegleiteten Minderjährigen Schutz.
Erst mit 18 können sie ihr Verfahren betreiben.
Das Arbeitsverbot wird auf drei Monate verkürzt. Die EU hatte schon
kürzlich eine Beschränkung auf höchstens neun Monate verfügt. Erhalten
bleibt aber der sogenannte Nachrangigkeitsvorbehalt: Nur wenn kein
Deutscher einen Job will, darf ein Asylbewerber ihn annehmen. Vor allem in
Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit bleibt der Jobmarkt so verschlossen.
Die Prüfung von Asylverfahren soll künftig nicht länger als drei Monate
dauern. Tatsächlich war die bislang teils Jahre währende Dauer für viele
Asylsuchende zermürbend. Flüchtlingsorganisationen fürchten, dass
Schnellverfahren dazu dienen können, Asylsuchende möglichst schnell wieder
abzuschieben, ohne ihnen ausreichend Zeit zu geben, ihre Verfolgung
nachzuweisen.
28 Nov 2013
## AUTOREN
Christian Jakob
## TAGS
Koalitionsvertrag
Asylrecht
Residenzpflicht
Hans-Peter Friedrich
Asyl
Schwerpunkt Syrien
Schwerpunkt Rassismus
Große Koalition
Flüchtlinge
Doppelpass
Sigmar Gabriel
Flüchtlinge
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