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# taz.de -- Sozialpädagoge über Jugendhilfe: „Wir erleben ein Rollback“
> Manfred Kappeler initiierte mit Ulrike Meinhof die Heimkampagne. Er
> begründete eine Reform der autoritären Erziehungsvorstellungen.
Bild: „Heute geht es um andere, nicht weniger diskriminierende Bilder von erz…
taz: Herr Kappeler, warum kommen immer mehr Kinder und Jugendliche in
geschlossene Heime?
Manfred Kappeler: Die Kolleginnen in den Jugendämtern sind überfordert und
wissen oft nicht, was sie machen sollen. Das hängt auch damit zusammen,
dass die Jugendhilfe finanziell nicht entsprechend ausgestattet ist, um
eine Hilfe zu entwickeln und Umfelder zu organisieren, die solche Kinder
brauchen. So ist die schnelle Lösung: aus der Familie rausnehmen und
wegschließen.
Die Geschichte lehrt, dass diese Institutionen besonders anfällig für
Missbrauch sind. Ist das alles vergessen?
Diese Debatte läuft seit 100 Jahren. Schon früher wurden diese
Einrichtungen kritisiert und Alternativen ausprobiert. Ich selber habe in
den 60er Jahren ein Heim mitentwickelt, das Jugendliche aufgenommen hat,
die in den Fürsorgeerziehungsanstalten als nicht mehr erziehbar definiert
wurden.
Wie sah das aus?
Offene Bungalows, keine geschlossenen Türen, keine geschlossenen Fenster.
Und es sind kaum Jugendliche weggelaufen. Sie wussten, dass sie
wiederkommen konnten. Sie mussten keine Strafen befürchten. Was aus diesen
Jugendlichen später geworden ist, als sie sich entfalten konnten, war sehr
erfreulich. Aber das Konzept galt als zu teuer. Doch vor allem hat es das
bestehende System infrage gestellt. Und so blieb es lediglich bei einzelnen
Modellen.
Dennoch beurteilten Pädagogen die geschlossene Unterbringung damals
deutlich kritischer als heute.
Ja. Die geschlossene Unterbringung, die hat es bis 1990 im Gesetz gegeben.
Dann wurde das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz eingeführt. Dort war die
geschlossene Unterbringung gestrichen.
Aber nun kamen die Kinder und Jugendlichen über den Umweg des Bürgerlichen
Gesetzbuches ins Heim.
Ja, aber entscheidend sind die Familiengerichte. Und das ist jetzt die
große Frage, wie die Familiengerichte heute eigentlich aufgestellt sind.
Wie sind sie aufgestellt?
Im Gesetz stand, dass die Jugendlichen und Eltern von den Richtern gehört
werden sollen. Das ist alles nie passiert. Es wird fast immer aufgrund von
Aktenmappen entschieden. Im Gesetz stand auch, dass die
Vormundschaftsrichter den Werdegang des Kindes begleiten und kontrollieren
müssen. Das haben die nie gemacht.
Die Zwischenschaltung der Familiengerichte bot also nicht den erhofften
Schutz?
Nein, auch deswegen nicht, weil die Richter an Familiengerichten nicht
qualifiziert sind. Die müssten eigentlich für diese Aufgabe eine spezielle
Ausbildung bekommen, damit die in der Lage sind, sich auch selbstständig
ein Bild zu machen.
Die Gesetze entsprechen den Reformwünschen, trotzdem existieren die
Probleme. Wieso wurde da nicht nachjustiert?
In den 70er, 80er Jahren fand ein Paradigmenwechsel im Denken der Praktiker
und Träger statt. Mit der Verabschiedung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (KJHG) kam es zur Ausdifferenzierung der Jugendhilfe.
Das führte zu einer Kostenexplosion, die von den Kommunen nicht mehr
bewältigt werden konnte. Der Jugendhilfeetat wurde nicht erhöht. Der war
schon um 1990 gedeckelt. Das schöne Gesetz ist am Widerstand der Kämmerer
in den Kommunen gescheitert.
Diese Fehler führten zur Rückkehr repressiver Pädagogik?
Es folgte eine politische Umdeutung. Die tollen Reformideen, die da in
Paragrafen gegossen waren, funktionierten so nicht. Also wurde Stück für
Stück auf repressive Maßnahmen zurückgegriffen. Es ist uns nicht geglückt,
dieses Rollback zu verhindern.
Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1990. Welche Rolle spielte dabei die
deutsche Einigung nach 1989?
Mit Ost und West prallten Kulturen aufeinander, die eigentlich überhaupt
nicht vereinbar waren. Das hat große Verwerfungen provoziert. Das neue
Kinder- und Jugendhilfegesetz war fertig, als die Mauer fiel und trat am 1.
Oktober 1990 in Kraft. Am 3. Oktober war die Wiedervereinigung. Dieses
Gesetz ist gemacht worden für Verhältnisse in der alten Bundesrepublik.
In der DDR hatte es kein 68 und keine Reformpädagogik gegeben. War das
repressive Vorgehen gegen Jugendliche in der ostdeutschen Diktatur auch
politisch motiviert?
Das deutsche Institut für Jugendforschung in Leipzig hatte Mitte der 80er
Jahre festgestellt, dass es zu immer größeren Loyalitätsbrüchen von
Heranwachsenden mit der DDR-Kultur kam. Es kam zu Verfolgungen von
autonomen Jugendkulturen.
Und plötzlich kam die Wiedervereinigung.
Auch die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit der FDJ, Jugendclubs und
Jugendhäuser, wurden abgewickelt. Und dann kamen diese Probleme mit der
rechten Jugendszene in der DDR. Die Bundesregierung legte ein Programm auf
gegen Gewalt und Rassismus. Da wurden Millionen reingepumpt. Was finanziert
werden sollte, musste diesem präventiven Gesichtspunkt genügen. Alles stand
unter der Überschrift Gewaltprävention. Und das führte zu einer umfassenden
Stigmatisierung der Jugendlichen. Heute müssen Sie Prävention versprechen,
damit Sie überhaupt noch Geld bekommen. Wenn Sie sagen: Wir sind ein
gesellschaftlich unabdingbares Sozialisationsangebot, was nicht primär
unter Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr gesehen werden darf, sondern eine
Unterstützung für ein gutes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in
dieser Gesellschaft, dann wird es schwierig.
So veränderte sich das Bild über die Jugendlichen?
Wenn eine Gesellschaft Kinder und Jugendliche primär unter dem Aspekt des
Risikos betrachtet, dann wird der Blick total verengt. Kollegen, die die
vorherige Reformdebatte mitgemacht hatten, stiegen reihenweise aus und
gingen in die innere Emigration. Es gab eine große Frustration.
Wie kommt es, dass sich die kirchlichen Heime der alten Bundesrepublik und
die Jugendwerkhöfe der DDR so frappierend in ihren Misshandlungen ähnelten?
Der Erziehungspraxis wurde zwar politisch jeweils unterschiedlich begründet
in Ost und West, aber im Kern gab es keinen Unterschied. Der Wille sollte
gebrochen werden. Wer die normativen Erwartungen der jeweiligen
Gesellschaft nicht erfüllte, musste bestraft und angepasst werden. Damit
sie wissen, was ihnen droht, musste gegenüber anderen Kindern und
Jugendlichen ein Exempel statuiert werden. Heute befinden wir uns wieder
auf dem Weg dorthin. Das ist das Problem.
Die Geschichte wiederholt sich also?
Lebensgeschichtlich ist das für mich eine harte Erfahrung. Ich habe in den
80er Jahren geglaubt, dieser Umgang mit Jugendlichen sei überwunden. Doch
es geht alles wieder los. Ich bin schockiert, wenn ich mit Kollegen und
Kolleginnen aus den Jugendämtern rede oder auch mit Therapeuten.
Welches Menschenbild wieder herrscht?
Wir haben damals geglaubt, wir hätten die Sprache verändert. Wir haben den
Verwahrlosungsbegriff abgeschafft. An den Fachhochschulen und Universitäten
wurde gelehrt, wie man über ein Kind, eine Familie so berichten
beziehungsweise schreiben kann, damit es nicht diskriminierende Vermerke,
Berichte und Gutachten in den Jugendamtsakten gibt. Wir haben Fallseminare
gemacht und Akten der Jugendämter studiert. Wir sahen uns alle Beteiligten
an, die mit dem Kind zu tun hatten.
Aus dieser normativen Arbeit ist heute eine Art Dienstleistung geworden.
Die Jugendämter haben sich von Unternehmensberatungsgesellschaften
informieren lassen, wie sie nach Gesichtspunkten von Unternehmen
organisiert werden können. Und dazu gehörte ein striktes Zeitmanagement.
Ein sogenannter Produktkatalog wurde eingeführt. Die Jugendämter haben
alles, was sie unternahmen, als Produkte definieren müssen. Damit wurde der
Prozesscharakter, die notwendige Ergebnisoffenheit sozialpädagogischen
Handelns stark eingeschränkt.
Ergebnisoffenheit?
Ja, denn Jugendhilfe ist ein prozessuales Geschehen, das offen gehalten
werden muss, dessen Ergebnisse nicht schon am Anfang festgelegt werden
dürfen, dessen Verlauf immer wieder zusammen mit dem Kind oder dem
Jugendlichen reflektiert, überprüft und gegebenenfalls verändert werden
muss. In autoritären Einrichtungen wie den Heimen der Haasenburg ist das
schon strukturell ausgeschlossen, bewusst nicht gewollt. Das gilt für alle
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die glauben, Heranwachsende mit
Freiheitsentzug auf ein gelingendes Leben in Freiheit vorbereiten zu
können.
Warum ist es dann so angelegt?
Die Formulierung eines Produkts als Ergebnis einer Jugendhilfeintervention
ist gesetzlich nicht zulässig, da das geltende Kinder- und
Jugendhilfegesetz vorschreibt, dass alle an der Erziehung und Entwicklung
eines Kindes Beteiligten in Hilfekonferenzen und in der Hilfeplanung
darüber nachdenken, was die jeweils richtige Unterstützung wäre. An diesem
Aushandeln muss das Kind in einer seinen Möglichkeiten entsprechenden Weise
beteiligt werden.
Das wurde abgeschafft?
Noch nie in meiner über 50-jährigen Jugendhilfearbeit ist die Schere
zwischen einer entwickelten Sprache auf der einen Seite und einer dem
widersprechenden Praxis auf der anderen Seite so groß gewesen wie heute.
Wie lässt sich das ändern?
Die Beurteilungskriterien sind immer von der Dominanzkultur einer
Gesellschaft abhängig. Also wenn in den 60er Jahren ein Mädchen einen
Minirock trug und mit einem Jugendlichen auf dem Moped abends um zehn durch
die Gegend fuhr, konnte es passieren, dass es als sexuell verwahrlost dem
Jugendamt gemeldet und in ein Erziehungsheim gebracht wurde. Heute geht es
um andere, nicht weniger diskriminierende Bilder von erziehungsschwierigen
Mädchen und Jungen. Die Jugendhilfe muss diese Bilder stets kritisch
hinterfragen und darf die Sprache, in der sie verbreitet werden, nicht
übernehmen.
Was fordern Sie?
Es muss unabhängige Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und
ihre Familien geben. Vom ersten Kontakt mit dem Jugendamt bis zum Beschluss
einer Maßnahme. Die positiven gesetzlichen Regelungen der Kinder- und
Jugendhilfe können nur realisiert werden, wenn es Instanzen gibt, die das
kontrollieren. Doch die staatliche Kontrolle ist innerhalb dieser Systeme
selbst angesiedelt. Gerade das Beispiel des Versagens der brandenburgischen
Heimaufsicht, einschließlich des zuständigen Jugendministeriums gegenüber
der Haasenburg, zeigt, was dies für katastrophale Folgen für Kinder und
Jugendlichen haben kann, die in so einer Einrichtung leben müssen.
Dort überwachten drei Leute Hunderte von Heimen.
Eines der wesentlichen Ergebnisse der Analyse der Geschichte der
Heimerziehung ist ja, dass alle Kontrollinstanzen, die es stets gegeben
hat, versagten.
Gibt es keine Kritiker der gegenwärtigen Entwicklung?
Auf den Kinder- und Jugendhilfetagen der Arbeitsgemeinschaft für
Jugendhilfe – das ist die Dachorganisation der Kinder- und Jugendhilfe in
Deutschland – wurde in den letzten Jahren eine Repolitisierung der
Jugendhilfe gefordert. Gegenwärtig entstehen an vielen Orten
Zusammenschlüsse kritischer Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen. Nur
durch solche Vernetzungen können sich Kollegen und Kolleginnen in
Jugendämtern und in Einrichtungen aus der frustrierenden
Einzelkämpferposition befreien, Zumutungen zurückweisen und Veränderungen
im Interesse der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen durchsetzen. Da
wächst etwas. Gleichzeitig gibt es aber auch immer mehr Befürworter der
geschlossenen Unterbringung.
Und die Politik?
Selbst Mitglieder der Grünen im Bund, in den Ländern und Kommunen, sind
nach der Haasenburgdebatte auf die Idee gekommen, dass die
freiheitsentziehenden Maßnahmen nun gesetzlich geregelt werden müssten. Das
ist eine Katastrophe. Diese Leute sagen, die freiheitsentziehenden
Maßnahmen werden missbraucht. Aber: tatsächlich sind diese Maßnahmen selbst
der Missbrauch.
Würde es helfen, die Jugendhilfe zu verstaatlichen?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wesentliche Innovationen in der
sozialen Arbeit nur im außerstaatlichen Bereich möglich waren. Ich war 25
Jahre in der Praxis, bevor ich Professor wurde, und in dieser Zeit habe ich
nur in alternativen Projekten gearbeitet, die, bis auf zwei Ausnahmen, bei
freien Trägern und Initiativen möglich waren. Im Prinzip halte ich die in
Deutschland bestehenden Regelungen für das Verhältnis von Staat und
Verbänden/Initiativen in der sozialen Arbeit für gut. Und in der Kinder-
und Jugendhilfe hat der Staat, das heißt die Jugendämter, die
Landesjugendämter und die zuständigen Ministerien, sowieso die gesetzlich
festgeschriebene Gesamtverantwortung. Er müsste sie nur auch verantwortlich
wahrnehmen. Stattdessen zieht sich der Staat immer mehr aus seinem im
Grundgesetz Art. 6 formulierten „Wächteramt für das Kindeswohl“ zurück u…
überlässt es einem angeblich sich selbst regulierenden Markt der Kinder-
und Jugendhilfe, der stark von Profitinteressen bestimmt wird und so
Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu Objekten von Marktstrategien
macht.
3 Mar 2014
## AUTOREN
Kaija Kutter
Kai Schlieter
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