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# taz.de -- EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Nicht mit EU-Recht vereinb…
> Die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen ist
> vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Die Richter fordern ihre
> Nachbesserung.
Bild: Datenmassen ....
LUXEMBURG/BERLIN dpa | Der Europäische Gerichtshof hat das umstrittene
EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die massenhafte
Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger ohne
konkreten Anlass sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der
Bürger, [1][urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag] (Rechtssachen
C-293/12 und C-594/12). Dies verletze das Recht auf Datenschutz und Achtung
des Privatlebens.
Die Vorratsdatenspeicherung soll bei der Aufklärung schwerer Verbrechen wie
organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen. Fahnder können auf die
gesammelten Daten zugreifen.
Nach Ansicht der Luxemburger Richter beschränkt die EU-Richtlinie von 2006
das Datensammeln nicht auf das absolut notwendige Maß, weil sie für die
Speicherfrist von bis zu zwei Jahren keine objektiven Kriterien festlegt.
Im Dezember war bereits ein Gutachter am Gerichtshof zu dem Schluss
gekommen, die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei „in vollem Umfang
unvereinbar“ mit der Charta der Grundrechte und müsse nachgebessert werden.
Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner
Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher. Sie argumentieren, dass
die Speicherung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte auf Privatleben,
Datenschutz und freie Meinungsäußerung verletze.
In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das
Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. Die
damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine
Neufassung einigen. Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung wohl
trotz des Urteils wieder einführen.
8 Apr 2014
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