# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Europa: Ein gewisser Spielraum | |
> Ende 2012 hatten alle Staaten der Europäischen Union die EU-Richtlinie | |
> zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt. Außer Deutschland. | |
Bild: Ergebnis nach einem Jahr: 16 Diebstähle, 12 Drogendelikte und 12 Fälle … | |
KARLSRUHE taz | Nirgendwo war die Vorratsdatenspeicherung so umstritten wie | |
in Deutschland. Kritische Diskussionen gab es allerdings auch in anderen | |
EU-Staaten. So führten Österreich, Schweden und Griechenland die anlasslose | |
Massenspeicherung erst ein, nachdem sie von der EU-Kommission wegen | |
Vertragsverletzung verklagt und vom EuGH verurteilt wurden. | |
In Deutschland dauerte das Vertragsverletzungsverfahren nur deshalb länger, | |
weil es bis 2010 ja ein deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gab. | |
In Rumänien und Tschechien beanstandeten, wie in Deutschland, die | |
jeweiligen Verfassungsgerichte die nationalen Gesetze zur Einführung der | |
Vorratsdatenspeicherung. Anders als in Deutschland wurden in Rumänien und | |
Tschechien aber alsbald neue Gesetze beschlossen, die die jeweiligen | |
Bedenken der Richter berücksichtigten. Ende 2012 war daher Deutschland der | |
einzige von damals noch 27 EU-Staaten, der die EU-Richtlinie nicht | |
umgesetzt hatte. | |
Die Richtlinie ließ den EU-Staaten einen gewissen Spielraum, wie lange sie | |
die Telefon- und Internetdaten speichern wollen. Sie konnten sich zwischen | |
sechs Monaten und zwei Jahren frei entscheiden. Die meisten Staaten | |
speichern ein Jahr. Nur in Polen werden alle Daten zwei Jahre gespeichert. | |
Irland und Italien schreiben für Telefondaten zwei Jahre vor, für | |
Internetdaten aber nur ein Jahr. In Litauen beträgt die Speicherfrist 18 | |
Monate, in Slowenien 14 Monate. Deutschland hatte ursprünglich sechs Monate | |
vorgesehen. So zurückhaltend waren laut einer Evaluation der EU-Kommission | |
von 2011 sonst nur die Staaten Litauen, Zypern und Luxemburg. | |
Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung ist nach wie vor sehr umstritten. Im | |
EuGH-Verfahren berichtete die österreichische Regierung, dass die dortige | |
Polizei von April 2012 bis März 2013 nur ganze 326 Mal zwangsgespeicherte | |
Telefon- oder Internetdaten angefordert hat. | |
Von 139 bereits abgeschlossenen Fällen konnten die Daten in 56 Fällen | |
wesentlich zur Aufklärung beitragen. Dabei ging es unter anderem um 16 | |
Diebstähle, 12 Drogendelikte und 12 Fälle von Stalking – aber keinen | |
einzigen Fall von Terrorismus. | |
9 Apr 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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