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# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Europa: Ein gewisser Spielraum
> Ende 2012 hatten alle Staaten der Europäischen Union die EU-Richtlinie
> zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt. Außer Deutschland.
Bild: Ergebnis nach einem Jahr: 16 Diebstähle, 12 Drogendelikte und 12 Fälle …
KARLSRUHE taz | Nirgendwo war die Vorratsdatenspeicherung so umstritten wie
in Deutschland. Kritische Diskussionen gab es allerdings auch in anderen
EU-Staaten. So führten Österreich, Schweden und Griechenland die anlasslose
Massenspeicherung erst ein, nachdem sie von der EU-Kommission wegen
Vertragsverletzung verklagt und vom EuGH verurteilt wurden.
In Deutschland dauerte das Vertragsverletzungsverfahren nur deshalb länger,
weil es bis 2010 ja ein deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gab.
In Rumänien und Tschechien beanstandeten, wie in Deutschland, die
jeweiligen Verfassungsgerichte die nationalen Gesetze zur Einführung der
Vorratsdatenspeicherung. Anders als in Deutschland wurden in Rumänien und
Tschechien aber alsbald neue Gesetze beschlossen, die die jeweiligen
Bedenken der Richter berücksichtigten. Ende 2012 war daher Deutschland der
einzige von damals noch 27 EU-Staaten, der die EU-Richtlinie nicht
umgesetzt hatte.
Die Richtlinie ließ den EU-Staaten einen gewissen Spielraum, wie lange sie
die Telefon- und Internetdaten speichern wollen. Sie konnten sich zwischen
sechs Monaten und zwei Jahren frei entscheiden. Die meisten Staaten
speichern ein Jahr. Nur in Polen werden alle Daten zwei Jahre gespeichert.
Irland und Italien schreiben für Telefondaten zwei Jahre vor, für
Internetdaten aber nur ein Jahr. In Litauen beträgt die Speicherfrist 18
Monate, in Slowenien 14 Monate. Deutschland hatte ursprünglich sechs Monate
vorgesehen. So zurückhaltend waren laut einer Evaluation der EU-Kommission
von 2011 sonst nur die Staaten Litauen, Zypern und Luxemburg.
Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung ist nach wie vor sehr umstritten. Im
EuGH-Verfahren berichtete die österreichische Regierung, dass die dortige
Polizei von April 2012 bis März 2013 nur ganze 326 Mal zwangsgespeicherte
Telefon- oder Internetdaten angefordert hat.
Von 139 bereits abgeschlossenen Fällen konnten die Daten in 56 Fällen
wesentlich zur Aufklärung beitragen. Dabei ging es unter anderem um 16
Diebstähle, 12 Drogendelikte und 12 Fälle von Stalking – aber keinen
einzigen Fall von Terrorismus.
9 Apr 2014
## AUTOREN
Christian Rath
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