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# taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Jetzt ist die SPD am Zug
> Das EuGH-Urteil könnte der SPD Rückendeckung geben, die
> Vorratsdatenspeicherung ad acta zu legen. Doch sie muss sich gegen die
> CDU durchsetzen.
Bild: Kampf der Minister: Heiko Maas (Justiz) gegen Thomas de Maiziere (Inneres…
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Vorgaben für die
Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen [1][komplett
beseitigt]. Sie verletze in der jetzigen Form das EU-Grundrecht auf
Datenschutz, weil sie in vielen Punkten unverhältnismäßig weit geht. Das
ist ein sehr wichtiges Urteil. Noch nie hat der EuGH die Bürgerrechte so
deutlich gegen Polizeiinteressen verteidigt. Besonders mutig war das Urteil
aber nicht. Denn die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können ihre
Vorratsdatenspeicherung ja erst einmal behalten – falls sie dies politisch
für richtig halten. In fast allen EU-Staaten wird das wohl der Fall sein.
Und in Deutschland, dem einzigen EU-Staat ohne Vorratspeicherung? Hier ist
Justizminister Heiko Maas (SPD) im Wort. Für den Fall, dass der Gerichtshof
in Luxemburg die EU-Richtlinie „vollständig kassiert“, sagte Maas im
Januar, „wäre die Geschäftsgrundlage für den Koalitionsvertrag komplett
entfallen. Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu
reden.“ Dieser Fall ist nun eingetreten.
Die CDU/CSU will aber nicht neu diskutieren. Sie will die
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sofort einführen. Augen zu und
durch. Rechtlich ist das möglich. Doch will man das politisch? Diese Frage
richtet sich vor allem an die SPD. Geben dort die sozialdemokratischen
Innenminister den Ton an, die schon immer für die anlasslose
Massenspeicherung waren? Oder können sich jetzt die Bürgerrechtler
durchsetzen, die bisher in der Minderheit waren?
Wahrscheinlich wird am Ende die Koalitionsräson siegen: Damit der von der
SPD gewollte Mindestlohn wirklich kommt, so die Logik vieler
Sozialdemokraten, muss auch die Union ihre Trophäen bekommen. Der Schutz
der Privatsphäre ist eben kein wirkliches Herzensanliegen der
Sozialdemokratie.
Aus bürgerrechtlicher Sicht kann es dagegen nur eine Antwort geben: Eine
anlasslose Massenspeicherung von Daten ist immer abzulehnen. Sie kann zu
Einschüchterungseffekten führen und sie schafft Risiken, dass die Daten
missbraucht werden, vom wem auch immer.
Nie war die Ausgangslage so günstig, Proteste gegen die
Vorratsdatenspeicherung zu organisieren. Es wäre schließlich absurd, sich
über die Massenüberwachung des US-Geheimdienstes NSA aufzuregen und
gleichzeitig in Deutschland etwas Ähnliches einzuführen.
8 Apr 2014
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[1] /EuGH-Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung/!136364/
## AUTOREN
Christian Rath
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Vorratsdatenspeicherung
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