# taz.de -- Regelung zur Vorratsdatenspeicherung: Erstmal kein Gesetz | |
> Nun wollen die zuständigen Minister das Urteil des EuGH abwarten. Erst | |
> danach soll es ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben. | |
Bild: Hierher ist die Vorratsdatenspeicherung bis auf weiteres verbannt worden:… | |
BERLIN dpa | Die Bundesregierung hat sich geeinigt, vorerst kein Gesetz zur | |
Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Zunächst soll das Urteil des | |
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die umstrittene EU-Richtlinie | |
abgewartet werden – so wie von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgesehen. | |
Nach der Übereinkunft mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sollen | |
aber Vorbereitungen für ein Gesetz getroffen werden. | |
„Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) | |
in den Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist eine | |
besondere Situation eingetreten“, heißt es in einer Sprachregelung der | |
beiden Minister, die der Nachrichtenagentur dpa und „Spiegel online“ am | |
Freitag vorlag. | |
Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet und | |
voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der | |
Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene machen, heißt es weiter: „Diese | |
Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher | |
werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten.“ | |
Bei der Vorratsspeicherung geht es um die Frage, ob und wie lange | |
Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten von Telefonaten, | |
SMS-Verkehr und E-Mail-Kommunikation speichern müssen, und in welchen | |
Fällen sie diese an die Polizei herausgeben müssen. | |
## Gemeinsame Sprachregelung | |
Zuvor hatte es Differenzen im schwarz-roten Regierungsbündnis gegeben. Maas | |
hatte bereits angekündigt, mit einer Gesetzesinitiative solange zu warten, | |
bis der EuGH endgültig entschieden hat. Dies hatte in der Union für teils | |
heftige Kritik gesorgt. De Maizière hatte Maas daraufhin an den | |
Koalitionsvertrag erinnert, wonach die Richtlinie umzusetzen sei. Im | |
schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es dazu unter anderem: „Dadurch | |
vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH.“ | |
In der gemeinsamen Sprachregelung von Maas und de Maizière wird betont: | |
„Der Koalitionsvertrag gilt. Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass | |
nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein | |
Gesetzesentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird.“ Dabei würden die | |
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die Rechtsprechung des EuGH | |
berücksichtigt: „Wir werden darauf achten, die Grundrechte der Bürgerinnen | |
und Bürger umfassend zu schützen. Zwangsgelder werden wir nicht riskieren.“ | |
Für alle EU-Staaten und somit auch Deutschland besteht eine Pflicht zur | |
Umsetzung der Richtlinie. Denn trotz des laufenden EuGH-Verfahrens ist | |
diese Regelung bis zum Urteil weiter gültig. | |
17 Jan 2014 | |
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