| # taz.de -- Regelung zur Vorratsdatenspeicherung: Erstmal kein Gesetz | |
| > Nun wollen die zuständigen Minister das Urteil des EuGH abwarten. Erst | |
| > danach soll es ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben. | |
| Bild: Hierher ist die Vorratsdatenspeicherung bis auf weiteres verbannt worden:… | |
| BERLIN dpa | Die Bundesregierung hat sich geeinigt, vorerst kein Gesetz zur | |
| Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Zunächst soll das Urteil des | |
| Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die umstrittene EU-Richtlinie | |
| abgewartet werden – so wie von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgesehen. | |
| Nach der Übereinkunft mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sollen | |
| aber Vorbereitungen für ein Gesetz getroffen werden. | |
| „Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) | |
| in den Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist eine | |
| besondere Situation eingetreten“, heißt es in einer Sprachregelung der | |
| beiden Minister, die der Nachrichtenagentur dpa und „Spiegel online“ am | |
| Freitag vorlag. | |
| Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet und | |
| voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der | |
| Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene machen, heißt es weiter: „Diese | |
| Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher | |
| werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten.“ | |
| Bei der Vorratsspeicherung geht es um die Frage, ob und wie lange | |
| Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten von Telefonaten, | |
| SMS-Verkehr und E-Mail-Kommunikation speichern müssen, und in welchen | |
| Fällen sie diese an die Polizei herausgeben müssen. | |
| ## Gemeinsame Sprachregelung | |
| Zuvor hatte es Differenzen im schwarz-roten Regierungsbündnis gegeben. Maas | |
| hatte bereits angekündigt, mit einer Gesetzesinitiative solange zu warten, | |
| bis der EuGH endgültig entschieden hat. Dies hatte in der Union für teils | |
| heftige Kritik gesorgt. De Maizière hatte Maas daraufhin an den | |
| Koalitionsvertrag erinnert, wonach die Richtlinie umzusetzen sei. Im | |
| schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es dazu unter anderem: „Dadurch | |
| vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH.“ | |
| In der gemeinsamen Sprachregelung von Maas und de Maizière wird betont: | |
| „Der Koalitionsvertrag gilt. Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass | |
| nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein | |
| Gesetzesentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird.“ Dabei würden die | |
| Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die Rechtsprechung des EuGH | |
| berücksichtigt: „Wir werden darauf achten, die Grundrechte der Bürgerinnen | |
| und Bürger umfassend zu schützen. Zwangsgelder werden wir nicht riskieren.“ | |
| Für alle EU-Staaten und somit auch Deutschland besteht eine Pflicht zur | |
| Umsetzung der Richtlinie. Denn trotz des laufenden EuGH-Verfahrens ist | |
| diese Regelung bis zum Urteil weiter gültig. | |
| 17 Jan 2014 | |
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