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# taz.de -- Streit um Vorratsdatenspeicherung: Innenministerium fordert Umsetzu…
> Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss vorgelegt werden, fordert der
> Parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums. Justizminister
> Maas will das nicht.
Bild: Gibt es Gründe, mit einem Gesetzentwurf zu warten? Die Koalition streite…
BERLIN afp/dpa | Der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), hat Bundesjustizminister Heiko
Maas (SPD) aufgefordert, noch vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
zur Vorratsdatenspeicherung einen Gesetzentwurf vorzulegen. „Es gibt keinen
Grund, mit der Gesetzgebungsarbeit weiter zu warten“, sagte Krings der
Berliner Zeitung. Er erwarte „zügig“ einen ersten Gesetzentwurf des
Bundesjustizministeriums.
Hinweise des Europäischen Gerichtshofes ließen sich „ohne Probleme“ im
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen, fügte der
Staatssekretär hinzu. „Ohnehin rechnet niemand damit, dass der Europäische
Gerichtshof strengere Datenschutzregeln einfordert als das
Bundesverfassungsgericht.“
[1][Maas will anders als im Koalitionsvertrag vereinbart die umstrittene
Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht einführen]. „Ich lege keinen
Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt
hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht“, sagte
Maas dem Spiegel laut Vorabmeldung. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die
Richter die Richtlinie vollständig kassierten.
Dagegen beharrt die Union auf eine schnelle Wiedereinführung der
Vorratsdatenspeicherung. „Wir hatten vereinbart, dass wir die
Vorratsdatenspeicherung einführen. Und dabei bleibt's“, sagte der
CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl der Berliner Zeitung. Ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofes abzuwarten – davon könne nicht die Rede sein.
„Wenn eine Partei sich nicht an die Verträge hält, dann muss man das im
Koalitionsausschuss besprechen.“
## Rechtssicherheit nötig
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer pflichtete ihm im ZDF-Onlineportal
heute.de bei: „Auf Gerichtsentscheidungen aus Brüssel zu warten, ist viel
zu kurz gesprungen. Wir brauchen jetzt einen nationalen Vorstoß, der
Rechtssicherheit bietet.“
Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach kritisierte die Weigerung des
SPD-Ministers im Kölner Stadt-Anzeiger: „Es ist gerade nicht vereinbart
worden, dass wir so lange abwarten, bis eine Entscheidung vorliegt. Denn an
jedem Tag, an dem wir die Vorratsdatenspeicherung nicht haben, können
Straftaten nicht aufgeklärt werden.“
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD festgehalten: „Wir werden die
EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von
Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die
Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH.“
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Pedro Cruz
Villalón, war in seinem Votum zur Vorratsdatenspeicherung zu dem Schluss
gekommen, dass die umstrittene EU-Richtlinie dazu von 2006 gegen die
Grundrechte der Bürger auf Privatheit verstößt und reformiert werden muss.
Der EuGH folgt in der Regel der Einschätzung seines Generalanwaltes.
6 Jan 2014
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