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# taz.de -- Neue Bundesdatenschutzbeauftragte: „Ein wirksames Instrument“
> Andrea Voßhoff hält die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für sinnvoll.
> Der Europäische Gerichtshof prüft die Verhältnismäßigkeit.
Bild: Andrea Voßhoff stimmte als Abgeordnete für die Vorratsdatenspeicherung.
BERLIN dpa | Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff steht der
umstrittenen Vorratsdatenspeicherung weiter positiv gegenüber. „Meine
Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung
ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann“, sagte
Voßhoff dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Auch das Bundesverfassungsgericht habe nicht das Ob der Regelung
infragegestellt, sondern nur das Wie. Der endgültigen Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs zur zugrundeliegenden EU-Richtlinie wolle sie
aber nicht vorgreifen.
Die Wahl Voßhoffs zur Datenschutzbeauftragten hatte viel Kritik ausgelöst,
weil die CDU-Politikerin als Bundestagsabgeordnete für die
Vorratsdatenspeicherung votiert hatte.
Telekommunikationsunternehmen in der EU sind seit einigen Jahren
verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder
Verdacht bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren, damit Ermittler zur
Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können.
In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das
Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regelung 2010 gekippt.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich nicht auf eine Neufassung
verständigen können. Union und SPD wollen die Datenspeicherung auf Vorrat
wieder einführen. Erwartet wird aber zunächst ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs zur Verhältnismäßigkeit des Instruments.
20 Dec 2013
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