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# taz.de -- Amtseinführung der Datenschützerin: Neuzugang in Neuland
> Andrea Voßhoff nähert sich vorsichtig den „potenziellen“
> Überwachungsgefahren. Ihr Vorgänger Schaar verliert kein böses Wort über
> sie.
Bild: Datenschutz-Trio: die neue Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (links)…
BONN taz | Bei der Amtseinführung seiner Nachfolgerin Andrea Voßhoff zeigt
sich Peter Schaar gut gelaunt. Zum Abschied verliert er kein böses Wort. In
der noblen Redoute, einem Ballhaus in Bonn, spart sich der 59-Jährige allzu
kritische Töne. Die neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit werde dem Amt ein neues Profil geben, sagt Schaar.
„Und ich bin zuversichtlich, dass es ein starkes Profil wird.“ Andere sind
da weniger optimistisch.
Zehn Jahre lang hatte Schaar versucht, die Grundrechte der Bürger gegen
staatliche Informationsgelüste zu verteidigen. Mit vier Innenministern
stritt er sich herum, zuletzt mit CSU-Mann Hans-Peter Friedrich, dem er
mangelnden Aufklärungswillen in der NSA-Affäre vorwarf. Sichtbare Erfolge
gab es wenige, Niederlagen etliche. Die Möglichkeiten des Amtes sind
begrenzt.
Der Datenschutzbeauftragte kann keine Sanktionen verhängen, nur öffentlich
mahnen. Das hat Schaar immer wieder getan, bestätigt ihm auch Innenminister
Thomas de Maizière (CDU). Ob bei Antiterrordatei oder
Vorratsdatenspeicherung – Schaar sei „nicht müde geworden, kritisch zu
hinterfragen“, sagt de Maizière über den Grünen, der nach zwei Amtszeiten
nicht wiedergewählt werden konnte.
Nun lenkt Andrea Voßhoff die 86-köpfige Behörde. Die 55-jährige
Christdemokratin ist die erste Frau in diesem Amt. Ihre Wahl im Bundestag
war umstritten. Bürgerrechtsorganisationen übten scharfe Kritik. So zeigte
sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) „entsetzt“. „Ist
Datenschutz der Großen Koalition so unwichtig geworden, dass das Amt des
Datenschutzbeauftragten zur Versorgung einer erfolglosen Parteipolitikerin
und Ex-Hinterbänklerin herhalten darf?“, fragte die DVD-Vorsitzende Karin
Schuler.
Voßhoff saß von 1998 bis 2013 im Bundestag, verlor jedoch im September
ihren Brandenburger Wahlkreis an Frank-Walter Steinmeier (SPD). Als
Datenschützerin profilierte sich die Anwältin bislang nicht. Stattdessen
stimmte sie für Internetsperren ebenso wie für die Onlinedurchsuchung,
verteidigte die Vorratsdatenspeicherung sowie das umstrittene
Acta-Abkommen.
## Nix Konkretes
Er freue sich, dass es gelungen sei, mit Voßhoff „eine so erfahrene und
anerkannte Juristin zu gewinnen“, sagt Minister de Maizière. Er gehe davon
aus, dass es auch nach der Ära Schaar weiter Meinungsunterschiede geben
werde. Denn das läge „ein bisschen in der Natur der Sache“.
Voßhoff weiß um die Kritik an ihrer Person. „Eine gesunde Skepsis gegenüber
der Neuen ist sicherlich nicht zum Nachteil“, gibt sie sich jovial. Ihrem
Vorgänger bescheinigt sie, sein Einsatz sei „beispielhaft“ gewesen und habe
„Maßstäbe gesetzt“. Auf aktuelle Auseinandersetzungen wie die um die
Vorratsdatenspeicherung geht sie nicht ein. Zur NSA sagt sie nur indirekt,
die „potenziell flächendeckende Überwachung“ durch ausländische
Geheimdienste sei ein Beispiel dafür, dass der Bürger noch gläserner
geworden sei. Auch ansonsten vermeidet sie allzu konkrete Aussagen, was sie
zur Verteidigung des von ihr als „ernsthaft gefährdet“ bezeichneten
Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen unternehmen
will.
Immerhin ist Voßhoff sichtlich bemüht, nicht als brave Erfüllungsgehilfin
der Regierung zu erscheinen. Ausdrücklich schließt sie sich der Forderung
Schaars nach einer größeren Unabhängigkeit ihres Amtes an. Derzeit
unterliegt es der Dienstaufsicht des Innenministeriums. Es sei „geboten,
die Struktur der Rechtsstellung des Bundesamtes zu überdenken“, fordert
Voßhoff.
4 Feb 2014
## AUTOREN
Pascal Beucker
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Datenschutz
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Peter Schaar
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