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# taz.de -- Referentenentwurf der Regierung: Upgrade für die Datenschützerin
> Thomas de Maizière will der Datenschutzbeauftragten „völlige
> Unabhängigkeit“ verschaffen. Sie soll zur eigenständigen Bundesbehörde
> aufsteigen.
Bild: Demnächst noch unabhängiger: Datenschutzbeauftrage Andrea Voßhoff.
FREIBURG taz | Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff,
soll künftig nicht mehr dem Innenministerium unterstellt werden. Das sieht
ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung derzeit vorbereitet. So soll
die Unabhängigkeit der Datenschützer gestärkt werden.
Eigentlich hat die Datenschutzbeauftragte heute schon eine starke Stellung.
Sie ist „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“, heißt es im
Bundesdatenschutzgesetz. Der Bundesinnenminister, zu dessen Ressort sie
gehört, kann ihr keine Weisungen erteilen. Allerdings übt er eine Rechts-
und Dienstaufsicht aus. Er könnte also Maßnahmen beanstanden, die er für
rechtswidrig hält, und Datenschützer disziplinarisch maßregeln. Faktisch
ist das bisher aber wohl noch nie vorgekommen.
Problematisch ist eher, dass das Personal der Datenschutzbeauftragten zum
Innenministerium gehört und im Interesse der eigenen Karriere vielleicht zu
viel Rücksicht nimmt. Bekannt ist das Beispiel von Reinhard Riegel, der
1986 Referatsleiter für die Kontrolle der Geheimdienste war und dabei
Innenminister Friedrich Zimmermann (CSU) verärgerte. Er wurde erst zum
Ministerialrat befördert, als er schriftlich versprach, sich demnächst vom
Datenschutz wegversetzen zu lassen.
Nun soll die Datenschutzbeauftragte zu einer selbständigen „obersten
Bundesbehörde“ werden, wie etwa der Bundesrechnungshof oder die Bundesbank.
Die CDU-Politikerin Andrea Voßhoff fordert das schon seit ihrem Amtsantritt
im Januar. So werde schon der „Anschein eines Verdachts der politischen
Einflussnahme“ vermieden, sagte sie jüngst in einem [1][Interview].
## Europa hat es gefordert
Eigentlicher Grund ist aber die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH). Unter Berufung auf die EU-Datenschutzrichtlinie von
1995, die eine „völlige Unabhängigkeit“ der Datenschutzbeauftragten
fordert, beanstandete er schon 2010 die Praxis in den deutschen
Bundesländern und 2012 die Verhältnisse in Österreich.
Auf ein neues Urteil zur deutschen Bundesbeauftragten will die
Bundesregierung offensichtlich nicht warten. Ein Referentenentwurf für die
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ist derzeit in der
Ressortabstimmung, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf
Nachfrage der taz. Kabinett und Bundestag müssen noch zustimmen. Die Reform
wird also frühestens im nächsten Jahr greifen.
Bei den Datenschützern hofft man dann auch auf mehr Personal. Derzeit
unterstehen Andrea Voßhoff nur 85 Mitarbeiter. Sie sind immerhin zuständig
für 14 Ministerien mit nachgeordneten Behörden (inklusive Bundeskriminalamt
und Bundesamt für Verfassungsschutz), rund 300 Sozialversicherungsträger,
307 Jobcenter, rund 3.000 Telekommunikationsunternehmen und rund 1.500
Postdienstleister.
Außerdem verlangt Voßhoff mehr Befugnisse. Gegenüber den Privatunternehmen
der Telekom- und Postbranche kann sie bisher keine Bußgelder verhängen. Sie
ist damit institutionell schwächer als die Landesbeauftragten, die die
sonstige Privatwirtschaft kontrollieren.
Vorgesehen ist für Voßhoff zumindest ein Gehaltssprung. Nach Informationen
der taz soll ihr Amt von Besoldungsstufe B 9 auf B 11 angehoben werden. Das
entspräche dann dem Gehalt eines Staatssekretärs. „Das war keine Forderung
von Frau Voßhoff“, erklärt ihre Sprecherin, „sondern ist die logische Fol…
der Umwandlung zu einer obersten Bundesbehörde.“
15 Jul 2014
## LINKS
[1] http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/479336/mein-amt-muss-una…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Datenschutzbeauftragte
Andrea Voßhoff
Thomas de Maizière
Innenministerium
Schwerpunkt Überwachung
Thilo Weichert
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Andrea Voßhoff
Datenschutz
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