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# taz.de -- Geplante Schweinemast in Brandenburg: Protest gegen den „Mega-Sta…
> In Haßleben sollen 36.000 Tiere gemästet werden. Es drohe ein
> „Gülle-Tsunami“, fürchten Umweltschützer. Am Sonntag fand vor Ort eine
> Demo statt.
Bild: Die Sache stinkt zum Himmel – findet diese Demoteilnehmerin
HASSLEBEN epd/taz | Mehrere Hundert Demonstranten haben am Sonntag unter
dem Motto „Wir haben es satt“ gegen eine geplante Schweinemastanlage in
Brandenburg protestiert. Die Veranstalter berichteten von etwa 1.000
Teilnehmern, die Polizei zählte rund 800. Die Demonstranten forderten von
der rot-roten Landesregierung, die Genehmigung für den Stall in Haßleben in
der Uckermark zu überprüfen. Die naturschutz- und brandschutzfachlichen
Voraussetzungen für die Erlaubnis seien nicht ausreichend geprüft worden,
erklärte die Kampagne „Meine Landwirtschaft“.
Die Landesregierung riskiere mit der Genehmigung der Schweinemastanlage
unermessliches Tierleid. Rund 20.000 Brandenburger hätten sich bereits mit
ihren Unterschriften für die Volksinitiative „Stoppt Massentierhaltung“ des
Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg ausgesprochen. In dem
Maststall in Haßleben sollen bis zu 36.000 Tiere gehalten werden.
Die Masttiere sollten nach Angaben der Demonstranten in einstreulosen
Buchten mit Vollspaltenböden gehalten werden; die Zuchtsauen sollten in
körpergroßen Käfigen, sogenannten Kastenständen, leben. „Haßleben ist ein
Präzedenzfall für die Massentierhaltung in Deutschland“, sagte Thomas
Volpers vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Das
Genehmigungsverfahren habe Unzulänglichkeiten in Umwelt- und
Tierschutzgesetzen gezeigt. Sollte die Genehmigung für den Stall nicht
zurückgezogen werden, rolle „ein Gülle-Tsunami auf Brandenburg zu“.
Ein niederländischer Investor plant bereits seit 2004, die im Jahr 1991
stillgelegte Schweinezucht- und Mastanlage in Haßleben wieder in Betrieb zu
nehmen. Das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz genehmigte das im Juni 2013. Bisher sorgen jedoch mehrere
Widerspruchsverfahren dafür, dass die Anlage nicht in Betrieb gehen kann.
Bis zu deren Klärung hält der Investor sie notdürftig instand.
29 Jun 2014
## AUTOREN
Jost Maurin
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Tierschutz
Bund
Schweinemast
Umweltschutz
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Gülle
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