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# taz.de -- Massentierhaltung in Brandenburg: Gericht stoppt Schweinefabrik
> Ein Potsdamer Gericht hält die Mastanlage in Haßleben für unzulässig –
> zumindest in der Bauplanung. Aber über Tierschutzfragen wurde nicht
> entschieden.
Bild: Seit 14 Jahren protestieren Tierschützer*innen mittlerweile gegen den Ma…
Berlin taz | Schwein gehabt: Nach jahrelangem Streit über die geplante
Schweinemastanlage in Haßleben in der brandenburgischen Uckermark ist das
Projekt zunächst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die 2013 vom
Landesumweltamt erteilte Genehmigung aufgehoben. Groß gefeiert hätten sie
aber trotzdem nicht, sagt Sybilla Keitel von der Bürgerinitiative „Kontra
Industrieschwein“, die die Klage vom Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND), dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und dem
Deutschen Tierschutzbund unterstützt hat. „14 Jahre Widerstand sind eine
lange Zeit. Wir waren platt.“
Das Gericht entschied nun allerdings nicht wegen der erheblichen Bedenken
in Tier- und Umweltschutz, sondern aufgrund von „bauplanungsrechtlichen
Mängeln“. Die Akten seien derart defizitär und wenig sorgfältig
zusammengetragen worden, dass sie für das Gericht keine Grundlage zur
Entscheidung bieten konnten, beschreibt Keitel die Situation im
Gerichtssaal. Immer wieder hätten die Richter betont, wie schlampig der
Antrag aussehe. „Aufgrund ganz einfacher planungsrechtlicher Fragen wurde
die Genehmigung kassiert“, bestätigt Klägeranwalt Peter Kremer. Eine
Berufung ließ das Gericht deshalb auch gar nicht erst zu.
Seit 2004 planten Investoren, die in der DDR für 150.000 Schweine genutzte
und im Jahr 1991 stillgelegte Schweinezucht- und Mastanlage wieder in
Betrieb zu nehmen. Neun Jahre lang konnten Tier- und Umweltschützer*innen
das verhindern.
Doch ein niederländischer Unternehmer wollte Mitte der Nullerjahre dann
eine Anlage für ursprünglich 85.000 Schweine bauen. Schnell formierte sich
Widerstand „gegen diese tierquälerische und umweltschädigende gigantische
Großanlage“, wie sich der Deutsche Tierschutzbund in einer Mitteilung
erinnert. 2013 genehmigte das Landesumweltamt dann jedoch die Anlage für
37.000 Tiere.
## Landesumweltamt will „weitere Schritte prüfen“
Wie die Tierschützer*innen schreiben, sollten Zuchtsauen größtenteils
einzeln in Kastenständen gehalten werden. Für die Mastschweine war
vorgesehen, sie in Buchten mit Vollspaltenboden unterzubringen.
Umweltschützer*innen fürchten zudem schädliche Auswirkungen für die
umliegende Natur – wie den Kuhzer See und den Kuhzer Grenzbruch – durch die
anfallende Gülle.
Der Anwalt des Bauunternehmens, Matthias Dombert, zeigte sich dennoch
zuversichtlich, dass die Pläne umgesetzt werden können. Inzwischen gebe es
bessere Filtertechnik, sodass die Auswirkungen auf die Umwelt geringer
ausfielen. Sybilla Keitel widerspricht entschieden: „Vor dem Hintergrund
von Umwelt-, Tier- und Brandschutz ist diese Anlage einfach ein Ding der
Unmöglichkeit.“
All diese Argumente wurden vom Verwaltungsgericht Potsdam nun noch nicht
berücksichtigt. Das könnte aber passieren, wenn Landesumweltamt und
Investor Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Thomas Frey vom
Landesumweltamt sagte: „Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab,
bevor wir weitere Schritte prüfen.“ Keitel dagegen hofft, dass das Urteil
so bald wie möglich rechtskräftig wird, „dann machen wir auch eine Flasche
Sekt auf“.
17 Oct 2017
## AUTOREN
Hanna Voß
## TAGS
Massentierhaltung
Schweinemast
Uckermark
Umweltschutz
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Potsdam
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Brandenburg
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Mastbetriebe
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