# taz.de -- Urteil zum Hausfriedensbruch: Schweine schützen ist nicht strafbar | |
> Tierschützer steigen in eine Zuchtanlage ein, um Missstände aufzudecken. | |
> Das Landgericht Magdeburg spricht sie mit einer mutigen Begründung frei. | |
Bild: Auch Schweine sollen nicht leben wie ein Hund | |
Freiburg taz | Hausfriedensbruch durch Tierschützer muss nicht immer | |
strafbar sein. Wenn Aktivisten in Ställe eindringen, um von Behörden | |
geduldete Missstände zu dokumentieren, ist das rechtmäßig. Zu einem | |
entsprechenden Urteil von Anfang Oktober hat das Landgericht Magdeburg | |
jetzt die schriftliche Begründung vorgelegt. | |
Konkret ging es um zwei Vorfälle im Sommer 2013. Aktivisten von Animal | |
Rights Watch stiegen in eine Schweinezuchtanlage in Sandbeiendorf (bei | |
Magdeburg) ein. Sie hatten den Tipp bekommen, dass der Betreiber gegen die | |
Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung verstoße. Tatsächlich konnten sie | |
mit ihrer Kamera zahlreiche Verstöße dokumentieren, insbesondere zu schmale | |
Kastenstände. | |
Das ARD-Magazin Brisant veröffentlichte die Aufnahmen im November 2013. Zur | |
gleichen Zeit erstattete Animals Rights Watch Strafanzeige gegen den | |
Betreiber der Anlage und informierte das Landesverwaltungsamt von | |
Sachsen-Anhalt. Eine sofort angeordnete Überprüfung durch die | |
Veterinärüberwachung des Landkreises Börde bestätigte die Missstände. | |
Die Tierschützer blieben nicht anonym, sondern bekannten sich zu ihrer Tat, | |
weshalb die Staatsanwaltschaft sie wegen Hausfriedensbruch anklagte. | |
Inzwischen wurden sie in zwei Instanzen freigesprochen, zunächst vom | |
Amtsgericht Haldensleben, nun auch vom Landgericht Magdeburg. Vor allem das | |
zweite Urteil im Oktober fand starke öffentliche Beachtung. | |
## Nothilfe rechtfertigte Straftat | |
Die Richter am Landgericht gehen zwar davon aus, dass die Aktivisten mit | |
dem Hausfriedensbruch eine Straftat begangen haben, doch habe es hierfür | |
gleich zwei Rechtfertigungsgründe gegeben: Nothilfe zugunsten der Schweine | |
und ein rechtfertigender Notstand. Im Ergebnis sei das Handeln der | |
Aktivisten daher rechtmäßig gewesen. | |
Das Landgericht kommt zu diesem Ergebnis mit vier mutigen Annahmen. Erstens | |
stellt es Tiere und Menschen gleich. Für Nothilfe ist der Angriff auf | |
„einen anderen“ erforderlich, für Notstand die Gefahr für „einen andere… | |
Bisher gingen Rechtswissenschaft und Justiz ganz überwiegend davon aus, | |
dass dabei ein anderer Mensch gemeint ist. Das Landgericht sieht das aber | |
anders. Weil Tierschutz inzwischen im Grundgesetz als Staatsziel anerkannt | |
ist, könne auch der Schutz von Schweinen in einer Notlage Straftaten | |
rechtfertigen. | |
Zweitens lässt es das Landgericht genügen, dass die Tierschützer vor ihrem | |
Hausfriedensbruch einen Tipp erhalten haben. Eigentlich sind Nothilfe- und | |
Notstandshandlungen nur dann möglich, wenn eine Notlage objektiv besteht. | |
Niemand darf in fremde Häuser eindringen, um erst einmal nachzuschauen, ob | |
dort vielleicht gerade jemand in Gefahr ist. Das Landgericht prüfte aber | |
nicht, wie konkret die Hinweise auf Missstände waren. Selbst wenn die | |
Angeklagten „kein fachkundig festgestelltes Wissen über das Bestehen einer | |
Gefahr“ hatten, durften sie jedenfalls vom Bestehen einer Gefahr ausgehen. | |
„Putativnotstand“ heißt das unter Juristen. | |
Beim „rechtfertigenden Notstand“ kommt es – drittens – eigentlich darauf | |
an, dass die Gefahr „nicht anders abwendbar“ ist. Naheliegend wäre es, bei | |
Verstößen gegen Tierschutzrecht die Aufsichtsbehörden einzuschalten. Das | |
Landgericht billigt den Aktivisten aber zu, dass dies entbehrlich war. Sie | |
hätten nämlich „Erfahrungswissen“, dass Behörden nur reagieren, wenn eine | |
Anzeige mit Beweisen wie Filmaufnahmen untermauert wird. | |
## „Erfahrungswissen“ anerkannt | |
Viertens akzeptierte das Gericht auch, dass die Aktivisten erst zur | |
Ausstrahlung der Fernsehsendung, also vier Monate nach Anfertigung der | |
Aufnahmen, die Behörden einschalteten. Dies machte den Hausfriedensbruch | |
nicht ungeeignet, um die Notlage der Tiere schnellstmöglich zu beseitigen. | |
Schließlich habe das Aufarbeiten des Filmmaterials und die Erarbeitung der | |
Strafanzeige entsprechende Zeit erfordert. | |
Das Urteil des Landgerichts Magdeburg ist noch nicht rechtskräftig. Die | |
Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt, über die das Oberlandesgericht | |
Naumburg entscheiden wird. | |
14 Nov 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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