# taz.de -- Mindestlohn für Praktikanten: Wunschtraum 8,50 Euro | |
> Eigentlich gilt der Mindestlohn für alle – für Praktikanten aber nur | |
> selten. Arbeitsministerin Andrea Nahles selbst weist auf legale | |
> Schlupflöcher hin. | |
Bild: Was will Ministerin Andrea Nahles sagen? Mindestens einen Euro? | |
BERLIN taz | Andrea Nahles hält Praktika für sehr sinnvoll. Nicht zuletzt | |
durch ein Praktikum habe sie herausgefunden, dass die Möbelindustrie doch | |
nicht das richtige für sie sei, erzählte die Arbeits- und Sozialministerin | |
auf dem „Tag der Praktikanten“ am Donnerstag in Berlin. Sie hat sich | |
deshalb die Verbesserung der sozialen Situation der Praktikanten auf ihre | |
Fahnen geschrieben: „Ich will nicht, dass sich jemand noch in Zukunft über | |
schlechte Praktika beschweren kann.“ Doch das dürfte ein Wunschtraum | |
bleiben. Auch dank der SPD-Ministerin. | |
Mit den Regelungen zum neuen Mindestlohn schiebe man Missbrauch von | |
Praktikanten als billigen Arbeitskräften einen Riegel vor, versichert | |
Nahles zwar bei der Vorstellung des Praktikantenspiegels 2015, einer großen | |
Studie, die insbesondere Praktika von Wirtschafts-und Ingenieurstudenten in | |
den Blick nimmt. Auch der neue Qualitätsrahmen, der allen Praktikanten | |
einen Vertrag mit klaren Praktikumszielen und ein Zeugnis zusichert, trage | |
dazu bei. | |
Doch ein Ende der schlecht oder gar nicht entlohnten „Generation Praktikum“ | |
scheint unwahrscheinlich. Für die Mehrzahl der Unternehmen ändert sich kaum | |
etwas durch das neue Gesetz: Sie schreiben einfach keine Langzeitpraktika | |
mehr aus, die sie bezahlen müssten. Statt dessen suchen sie nach | |
Dreimonatspraktikanten, die nicht unter den Mindestlohn fallen. Dabei hatte | |
Nahles immer wieder erklärt, dass die „Generation Praktikum“ nun vorbei | |
sei. Der Mindestlohn sei eben „für alle“, wie es auf der Website der | |
Bundesregierung heißt. Eine Mogelpackung. | |
Mit dem Mindestlohn „für alle“ nimmt es Nahles selbst nicht ganz so ernst. | |
Bei der Vorstellung der Praktikantenstudie sagt sie, dass sie sich stark | |
für eine Ausweitung der Pflichtpraktika einsetze. Für die wird jedoch kein | |
Mindestlohn fällig. | |
## Praktische Tipps der Ministerin | |
Die Arbeitsministerin weißt zudem vor den Personalern der anwesenden | |
Unternehmen darauf hin, dass „viele Arbeitgeber gar nicht wüssten und | |
nutzen, dass freiwillige und Pflichtpraktika kombiniert werden können“. | |
Somit gibt die Ministerin auch noch praktische Tipps, wie man den | |
Mindestlohn bei längeren Praktika ganz legal umgehen kann. Werden kurze | |
Pflichtpraktika mit freiwilliger Hospitanz kombiniert, kann man durchaus | |
Praktikanten für sechs Monate beschäftigen – ohne ihnen 8,50 Euro zu | |
bezahlen. | |
Im Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes gibt es zudem einen | |
„Gummiparagraphen“, der verschiedene Deutungen zulässt, was den Mindestlohn | |
für Praktika nach dem fertigen Studiumsabschluss betrifft. Dort heißt es im | |
Paragraph 22 des Gesetzes, dass Praktika bis zu drei Monaten die zur | |
„Orientierung einer Berufsausbildung“ dienten, vom Mindestlohn ausgenommen | |
seien. | |
Eine Interpretation: Trotz Abschluss muss an Hochschulabsolventen kein | |
Mindestlohn bezahlt werden muss, da sie sich noch in der | |
Ausbildungsorientierung befinden. Die Stellungnahme des Arbeitsministeriums | |
deutet auf gewissen Auslegungsspielraum hin: „Nach einem Abschluss sei in | |
der Regel die fachliche Orientierungsphase abgeschlossen.“ Die | |
Voraussetzungen zur Ausnahme aus dem Mindestlohns dürften „insofern | |
regelmäßig nicht mehr vorliegen“. Prüfungen des Einzelfalls seien jedoch | |
davon unbenommen, teilte ein Sprecher mit. | |
30 Jan 2015 | |
## AUTOREN | |
Alina Leimbach | |
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