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# taz.de -- Koalition einigt sich über Mindestlohn: Ausnahmen im Akkord
> SPD und CDU/CSU klopfen das umkämpfte Gesetz zum Mindestlohn fest. Von
> der Regelung soll es in mehreren Branchen eine große Zahl von
> Abweichungen geben.
Bild: Der Mindestlohn kommt jetzt vielleicht wirklich bald.
BERLIN rtr | Eine Spitzenrunde der Koalition aus Union und SPD hat den Weg
für die Verabschiedung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in der
kommenden Woche geebnet. Bei einem Treffen der Fraktionsvorsitzenden mit
SPD-Chef Sigmar Gabriel und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wurden am
Freitag Erleichterungen für die Zeitungsbranche, für Saisonarbeit und für
die Beschäftigung von Praktikanten vereinbart, wie Reuters aus Kreisen der
Koalition erfuhr.
Geplant sei nun, dass Zeitungsverlage ihren Zustellern bis Ende 2016
weniger als den Mindestlohn zahlen dürften. Der bisher geplante Rabatt bei
den Sozialabgaben für Zeitungszusteller sei nach dem scharfen Protest des
Wirtschaftsflügels der Union gekippt worden.
Mit diesen Vereinbarungen sei der Weg frei für den Mindestlohn, hieß es an
mehreren Stellen in der Koalition. Dies sei die klare Ansage der
Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD). Das
Gesetzespaket soll am kommenden Donnerstag vom Bundestag verabschiedet
werden. Der Mindestlohn soll ab 2015 gelten.
Konkret vereinbart wurde den Angaben zufolge eine Lockerung der
Beschäftigungsmöglichkeiten für Praktikanten. Freiwillige Praktika während
Ausbildung und Studium dürfen nun drei Monate statt wie bisher geplant
sechs Wochen dauern, ohne dass der Mindestlohn anfällt.
## Länger kurzfristig
Mit Blick auf Erntehelfer sei geplant, die gesetzliche Regelung für
sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigungen zu ändern. Sie würden auf
70 statt 50 Arbeitstage ausgeweitet. Dies sei von der Landwirtschaft als
wichtiges Entgegenkommen gewertet worden. Bei Saisonarbeitern dürften
Arbeitgeber zudem Kosten für Kost und Logis vom Mindestlohn abziehen.
Eine Einigung gab es demzufolge auch bei der Haftung von
Generalunternehmern dafür, dass ihre Auftragnehmer ihren Beschäftigten den
Mindestlohn zahlen. Hier setzte sich Arbeitsministerin Nahles durch, indem
im Mindestlohngesetz auf die Regelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz
verwiesen werde. Das Kanzleramt hatte eine abgeschwächte Version bevorzugt.
Der Zeitungsbranche soll die Umsetzung des Mindestlohns dadurch erleichtert
werden, dass sie 8,50 Euro erst ab Januar 2017 an ihre etwa 160.000
Zusteller zahlen muss. 2015 dürften sie den Mindestlohn um 25 und 2016 um
15 Prozent unterschreiten, hieß es aus der Koalition. Ursprünglich sollten
die Verlage für fünf Jahre geringere Sozialabgaben für Minijobber
entrichten. In der Unions-Fraktion war aber protestiert worden, der
Mindestlohn würde dadurch aus der Sozialversicherung subventioniert. Für
die Zeitungsbranche wäre die Reduzierung der Sozialabgaben um rund 18
Prozentpunkte für fünf Jahre allerdings lukrativer gewesen.
Zu den Details der Vereinbarungen wollten sich Vertreter der Koalition
nicht namentlich äußern. Die Arbeitsmarktexperten Karl Schiewerling (CDU),
Stephan Stracke (CSU) und Katja Mast (SPD) erklärten lediglich: „In zuletzt
offenen Fragen konnte eine grundsätzliche Einigung erzielt werden.“ Die
Details würden nun vom Arbeitsministerium ausgearbeitet.
27 Jun 2014
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