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# taz.de -- Urteil des Supreme Courts: Trumps Einreiseverbot teils zugelassen
> Trump will Menschen aus muslimischen Ländern die Einreise verbieten.
> Gerichte hatten das verhindert, doch der Supreme Court gibt ihm teils
> Recht.
Bild: Der Supreme Court als Wachhund Trumps
Berlin taz | Der Supreme Court, das Oberste Bundesgericht der USA, hat am
Montag das Einreiseverbot gegen BürgerInnen sechs muslimischer Staaten
teilweise wieder in Kraft gesetzt. Er gab damit dem Begehren der
Trump-Administration statt und wies zwei Urteile unterer Instanzen zurück.
Das Einreiseverbot gilt nun vorerst für Bürger aus diesen sechs Staaten,
die keine familiären Verbindungen in die USA nachweisen können. Es betrifft
Personen aus den überwiegend muslimischen Ländern Iran, Libyen, Somalia,
Sudan, Syrien und Jemen. Trump selbst äußerte sich zunächst nicht zu der
Entscheidung. Der Supreme Court will sich im Oktober zu Beginn der neuen
Sitzungsperiode detailliert mit dem Fall befassen.
Die Entscheidung ist eine große Überraschung und bedeutet einen wichtigen
Erfolg für Trump, der damit eines seiner Wahlversprechen eingelöst sieht.
Er hatte das Einreiseverbot, das er als präsidentielles Dekret verkündet
hatte, als notwendig im Kampf gegen den Terrorismus dargestellt. Die USA
müssten ihre Methoden der Überprüfung von Einreisewilligen verbessern,
hatte er gesagt, um Gefahren von dem Land abzuwehren. Die
Einreisebestimmungen für alle USA-BesucherInnen waren bereits seit den
Anschlägen vom 11. September 2001 immer komplizierter geworden.
Mehrere Bundesgerichte hatten Trumps Verordnung vorläufig außer Kraft
gesetzt. Auch die jetzige Entscheidung des Obersten Gerichts ist nur
vorläufig. In der nach der Sommerpause beginnenden Sitzungsperiode will
sich der Supreme Court grundlegend mit dem Dekret befassen.
Mehrere Bundesgerichte hatten das Inkrafttreten blockiert und zwei
Bundesberufungsgerichte diese Entscheidungen bestätigt. Daraufhin hatte die
Regierung das höchste Gericht angerufen. Mit seiner Entscheidung setzte es
sich über die Vorinstanzen hinweg.
## Binnen 72 Stunden in Kraft treten
Aus der 16-seitigen Begründung des Supreme Court geht hervor, dass der
Präsident befugt sei, bestimmten Menschen die Einreise zu verbieten. Auf
diesem grundsätzlichen Recht hatten Trump und seine Anwälte stets beharrt.
Vergangene Woche erklärte Trump, falls Gerichte seine Anordnung
bestätigten, werde sie binnen 72 Stunden in Kraft treten.
Das Gericht schreibt aber auch, wer „echte“ (bonafides) oder glaubhafte
Beziehungen zu den USA nachweise, dürfe auch weiterhin einreisen. Das würde
etwa für Familienmitglieder gelten, aber auch für Studenten oder
Mitarbeiter von US-Firmen. Wer aber nie zuvor in den USA gewesen sei und
keine Verbindungen zu einem Unternehmen, einer Hochschule oder einer
Organisation nachweisen könne, dem dürfe das Visum verweigert werden
Mehrere untere Instanzen hatten Trumps Einreisestopp als verfassungswidrig
bezeichnet, da er eine Diskriminierung aus religiösen Gründen darstelle.
Als der Bann verkündet wurde, kam es zu Protesten an den Flughäfen und
diversen Solidaritätsaktionen mit US-BesucherInnen, die plötzlich auf den
Flughäfen festsaßen. Kritiker hielten den Einreisebann für ein hastig und
unüberlegt zusammengeschriebenes Dekret, das vor Gerichten keinen Bestand
haben würde. Zunächst behielten sie auch recht, bis nun die Obersten
Richter im Sinne von Präsident Trump urteilten. In wenigen Tagen beginnt
für sie die dreimonatige Sommerpause.
26 Jun 2017
## AUTOREN
Stefan Schaaf
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