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# taz.de -- Nach Angriffen auf Rechte in Budapest: Haftbefehl verhängt
> 2023 hatten Vermummte Teilnehmer einer rechtsextremen Demo teils schwer
> verletzt. Nun hat der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl verhängt.
Bild: Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag über den Haftbefehl eine*r…
Berlin taz | Es waren [1][Angriffe mit Metallstangen, Gummihämmern und
Pfefferspray]:. Seitdem fahnden ungarische und deutsche Behörden nach
[2][neun verschwundenen, deutschen Autonomen]. Vor drei Wochen hatte in
Deutschland dann [3][die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen] –
nun verhängte auch der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl.
Nach taz-Informationen wirft die Bundesanwaltschaft den Gesuchten neben der
Bildung einer kriminellen Vereinigung inzwischen auch versuchten Mord vor.
Mehrere der Angriffe in Budapest seien so schwer gewesen, dass sie Menschen
hätten töten können, argumentiert die Behörde.
Diesen Vorwurf machte die Bundesanwaltschaft auch der einzig bisher
festgenommenen Person, Maja T. Die nonbinäre Person aus Thüringen musste
deshalb am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erscheinen –
verhandelt wurde über eine entsprechende Erweiterung des Haftbefehls. Auch
Maja T. gehörte zu den Gesuchten nach den Budapest-Angriffen, [4][wurde im
Dezember dann aber in Berlin gefasst].
Die Bundesanwaltschaft hatte in Karlsruhe aber nur halb Erfolg: Der BGH
verhängte zwar einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung und zweier gefährlicher Körperverletzungen, nicht aber wegen
versuchten Mordes. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft
der taz. Sven Richwin, Anwalt von Maja T., sagte der taz: „Der
Bundesgerichtshof hat der Eskalationspolitik der Bundesanwaltschaft einen
Dämpfer verpasst.“ Ziel sei es offenbar gewesen, den Druck auf Maja, aber
auch auf die noch Gesuchten „maximal zu erhöhen“, so Richwin. „Dieser
Versuch ist zunächst gescheitert.“
Parallel ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter gegen die neun noch
Gesuchten, denen zum Teil auch weitere Angriffe auf Rechtsextreme in
Deutschland vorgeworfen werden. Die zumeist jungen Linken aus Thüringen und
Sachsen werden dem Umfeld der Gruppe um die bereits [5][im Mai 2023
verurteilte Leipzigerin Lina E. zugerechnet]. Auch ihr früherer
Lebensgefährte Johann G. soll sich an den Budapest-Angriffen beteiligt
haben.
## Auslieferung nach Ungarn droht weiterhin
Maja T. droht derweil weiter die Auslieferung nach Ungarn. Das
Kammergericht Berlin bestätigte der taz, dass inzwischen ein
Auslieferungshaftbefehl gegen T. verhängt wurde. Eine Auslieferung werde
damit „nicht als offensichtlich unzulässig“ erachtet, sagte eine
Sprecherin. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse würden demnach nicht
gesehen. In einem zweiten Schritt werde nun über die Auslieferung an sich
entschieden.
Nach taz-Informationen forderte das Kammergericht nun Berichte von Ungarn
an, wie dort mit nonbinären Personen in Haft umgegangen wird und welche
Schutzmaßnahmen es gibt. In einem Schriftsatz äußerte das Gericht durchaus
Bedenken. „Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Politik der aktuellen
ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet
werden muss“, heißt es dort.
Auch seien „früher in Ungarn erreichte Maßnahmen zur Gleichbehandlung von
Homosexuellen und Trnaspersonen in diskriminierender Weise wieder abgebaut“
worden. Die ungarische Regierung folge damit „dem Muster auch anderer
populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und
Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“.
Gleichwohl betonte das Gericht, dass Diskriminierungsgefahren für Maja T.
konkret im Einzelfall nachgewiesen werden müssten.
Die Verteidiger von Maja T. hatten [6][früh vor unhaltbaren Haftbedingungen
in Ungarn gewarnt]. Auch sei unter der ungarischen Rechtsaußen-Regierung
von Viktor Orbán kein fairer Prozess für Antifaschist*innen zu
erwarten.
Gegen drei noch im Februar 2023 vor Ort Festgenommene Linke war [7][bereits
im Januar ein Prozess gestartet]. Ein Berliner hatte dabei die Vorwürfe
eingeräumt und war zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden
anderen bestritten die Vorwürfe, ihr Prozess läuft weiter. Eine
italienische Angeklagte hatte über miserable Haftbedingungen geklagt, im
Saal wurde sie mit Ketten an Händen und Füßen vorgeführt.
Inzwischen haben sich auch [8][mehrere der neun noch gesuchten Linken über
ihre Anwälte bereiterklärt, sich zu stellen] – wenn eine Nichtauslieferung
nach Ungarn garantiert würde. Die anfangs zuständige
Generalstaatsanwaltschaft Dresden soll dafür aber zusätzlich Geständnisse
eingefordert haben, was die Beschuldigten ablehnen. Mit der
Bundesanwaltschaft soll es in dieser Frage noch keine Gespräche gegeben
haben.
Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde am 21.03. um 20:20 Uhr um ein Zitat
aktualisiert.
21 Mar 2024
## LINKS
[1] /Fahndung-gegen-Linksaussen/!5985352
[2] /Fahndung-gegen-Linksaussen/!5985352
[3] /Ermittlungen-nach-Angriff-auf-Neonazis/!5995684
[4] /Fahndung-gegen-Linksaussen/!5985352
[5] /Urteile-im-Linksextremismus-Prozess/!5934710
[6] /Fahndung-gegen-Linksaussen/!5985352
[7] /Urteil-gegen-deutschen-Autonomen/!5988475
[8] /Fahndung-nach-deutschen-Autonomen/!5993811
## AUTOREN
Konrad Litschko
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