# taz.de -- Nach Angriffen auf Rechte in Budapest: Haftbefehl verhängt | |
> 2023 hatten Vermummte Teilnehmer einer rechtsextremen Demo teils schwer | |
> verletzt. Nun hat der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl verhängt. | |
Bild: Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag über den Haftbefehl eine*r… | |
BERLIN taz | Es waren [1][Angriffe mit Metallstangen, Gummihämmern und | |
Pfefferspray]:. Seitdem fahnden ungarische und deutsche Behörden nach | |
[2][neun verschwundenen, deutschen Autonomen]. Vor drei Wochen hatte in | |
Deutschland dann [3][die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen] – | |
nun verhängte auch der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl. | |
Nach taz-Informationen wirft die Bundesanwaltschaft den Gesuchten neben der | |
Bildung einer kriminellen Vereinigung inzwischen auch versuchten Mord vor. | |
Mehrere der Angriffe in Budapest seien so schwer gewesen, dass sie Menschen | |
hätten töten können, argumentiert die Behörde. | |
Diesen Vorwurf machte die Bundesanwaltschaft auch der einzig bisher | |
festgenommenen Person, Maja T. Die nonbinäre Person aus Thüringen musste | |
deshalb am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erscheinen – | |
verhandelt wurde über eine entsprechende Erweiterung des Haftbefehls. Auch | |
Maja T. gehörte zu den Gesuchten nach den Budapest-Angriffen, [4][wurde im | |
Dezember dann aber in Berlin gefasst]. | |
Die Bundesanwaltschaft hatte in Karlsruhe aber nur halb Erfolg: Der BGH | |
verhängte zwar einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen | |
Vereinigung und zweier gefährlicher Körperverletzungen, nicht aber wegen | |
versuchten Mordes. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft | |
der taz. Sven Richwin, Anwalt von Maja T., sagte der taz: „Der | |
Bundesgerichtshof hat der Eskalationspolitik der Bundesanwaltschaft einen | |
Dämpfer verpasst.“ Ziel sei es offenbar gewesen, den Druck auf Maja, aber | |
auch auf die noch Gesuchten „maximal zu erhöhen“, so Richwin. „Dieser | |
Versuch ist zunächst gescheitert.“ | |
Parallel ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter gegen die neun noch | |
Gesuchten, denen zum Teil auch weitere Angriffe auf Rechtsextreme in | |
Deutschland vorgeworfen werden. Die zumeist jungen Linken aus Thüringen und | |
Sachsen werden dem Umfeld der Gruppe um die bereits [5][im Mai 2023 | |
verurteilte Leipzigerin Lina E. zugerechnet]. Auch ihr früherer | |
Lebensgefährte Johann G. soll sich an den Budapest-Angriffen beteiligt | |
haben. | |
## Auslieferung nach Ungarn droht weiterhin | |
Maja T. droht derweil weiter die Auslieferung nach Ungarn. Das | |
Kammergericht Berlin bestätigte der taz, dass inzwischen ein | |
Auslieferungshaftbefehl gegen T. verhängt wurde. Eine Auslieferung werde | |
damit „nicht als offensichtlich unzulässig“ erachtet, sagte eine | |
Sprecherin. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse würden demnach nicht | |
gesehen. In einem zweiten Schritt werde nun über die Auslieferung an sich | |
entschieden. | |
Nach taz-Informationen forderte das Kammergericht nun Berichte von Ungarn | |
an, wie dort mit nonbinären Personen in Haft umgegangen wird und welche | |
Schutzmaßnahmen es gibt. In einem Schriftsatz äußerte das Gericht durchaus | |
Bedenken. „Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Politik der aktuellen | |
ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet | |
werden muss“, heißt es dort. | |
Auch seien „früher in Ungarn erreichte Maßnahmen zur Gleichbehandlung von | |
Homosexuellen und Trnaspersonen in diskriminierender Weise wieder abgebaut“ | |
worden. Die ungarische Regierung folge damit „dem Muster auch anderer | |
populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und | |
Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“. | |
Gleichwohl betonte das Gericht, dass Diskriminierungsgefahren für Maja T. | |
konkret im Einzelfall nachgewiesen werden müssten. | |
Die Verteidiger von Maja T. hatten [6][früh vor unhaltbaren Haftbedingungen | |
in Ungarn gewarnt]. Auch sei unter der ungarischen Rechtsaußen-Regierung | |
von Viktor Orbán kein fairer Prozess für Antifaschist*innen zu | |
erwarten. | |
Gegen drei noch im Februar 2023 vor Ort Festgenommene Linke war [7][bereits | |
im Januar ein Prozess gestartet]. Ein Berliner hatte dabei die Vorwürfe | |
eingeräumt und war zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden | |
anderen bestritten die Vorwürfe, ihr Prozess läuft weiter. Eine | |
italienische Angeklagte hatte über miserable Haftbedingungen geklagt, im | |
Saal wurde sie mit Ketten an Händen und Füßen vorgeführt. | |
Inzwischen haben sich auch [8][mehrere der neun noch gesuchten Linken über | |
ihre Anwälte bereiterklärt, sich zu stellen] – wenn eine Nichtauslieferung | |
nach Ungarn garantiert würde. Die anfangs zuständige | |
Generalstaatsanwaltschaft Dresden soll dafür aber zusätzlich Geständnisse | |
eingefordert haben, was die Beschuldigten ablehnen. Mit der | |
Bundesanwaltschaft soll es in dieser Frage noch keine Gespräche gegeben | |
haben. | |
Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde am 21.03. um 20:20 Uhr um ein Zitat | |
aktualisiert. | |
21 Mar 2024 | |
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## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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