| # taz.de -- Gnadengesuch abgelehnt: SS-Mann Gröning muss in Haft | |
| > Der „Buchhalter von Auschwitz“ versuchte seiner Haftstrafe mit einem | |
| > Gnadengesuch zu entgehen. Dem wurde vom Gericht nicht stattgegeben. | |
| Bild: Bekommt bald eine Ladung zum Haftantritt: Oskar Gröning | |
| Berlin taz | Oskar Grönings Anwälte haben alles versucht, um ihrem | |
| 96-jährigen Mandanten eine Haftstrafe zu ersparen. Schon im Prozess vor dem | |
| Lüneburger Landgericht im Jahr 2015 hatten sie vergeblich einen Freispruch | |
| gefordert. Gröning war dort wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen | |
| angeklagt worden. Der Prozess endete im April 2015 mit [1][seiner | |
| Verurteilung zu vier Jahren Haft]. Dabei berücksichtigte das Landgericht | |
| sowohl sein hohes Alter als auch die Tatsache, dass er sich in dem | |
| Verfahren geäußert und Reue bekannt hatte. | |
| Danach legten Grönings Anwälte beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen | |
| das Urteil ein – und scheiterten erneut. Zuletzt lehnte das | |
| Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde Grönings gegen seinen | |
| Haftantritt ab. Als letztes Mittel legte der ehemalige SS-Wachmann von | |
| Auschwitz ein Gnadengesuch ein – und das wurde am Mittwoch von der | |
| Staatsanwaltschaft Lüneburg abgelehnt. Dort hat man angekündigt, Gröning | |
| zeitnah die Ladung zum Haftantritt zuzusenden. Der Angeklagte gilt als | |
| gesund genug, um seine Strafe anzutreten. | |
| Jetzt könnte sich Gröning noch an die niedersächische Justizministerin | |
| Barbara Havliza (CDU) wenden und um Gnade bitten. Doch es ist denkbar | |
| unwahrscheinlich, dass die Politikerin ihren eigenen Justizorganen | |
| widerspricht. | |
| Der Gröning-Prozess hat Rechtsgeschichte geschrieben. Denn es war nach dem | |
| Prozess gegen John Demjanjuk in München nicht nur das zweite Verfahren | |
| gegen einen NS-Täter, dem kein individueller Mord zur Last gelegt wurde. | |
| Vielmehr bewertete das Gericht seine Tätigkeit in Auschwitz, wo der SS-Mann | |
| vor allem als eine Art Buchhalter mit der Registrierung und Verwaltung | |
| geraubter Gelder und Sachwerte der ermordeten Juden beschäftigt war, als | |
| ausreichend für seine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. | |
| Die Bestätigung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof im September | |
| 2016 hat einer neuen Rechtsauffassung endgültig zum Durchbruch verholfen. | |
| Danach kann auch die bloße Anwesenheit eines Wachmanns in einem | |
| NS-Vernichtungslager als Beihilfe zum Mord gewertet werden, ist diese doch | |
| als generelle Unterstützung für den Betrieb einer Mordfabrik wie Auschwitz | |
| zu werten. Die Neubewertung erfolgte freilich reichlich spät, da inzwischen | |
| weit mehr als 95 Prozent aller früherer KZ-Bediensteten verstorben sind. | |
| Das Urteil eröffnete den Beginn weiterer Verfahren gegen mutmaßliche | |
| NS-Täter in Konzentrations- und Vernichtungslagern. Derzeit ermittelt | |
| Staatsanwälte in der ganzen Bundesrepublik gegen etwa 20 frühere | |
| KZ-Bedienstete. Gegen drei Männer, die im KZ Stutthof und in Majdanek | |
| Dienst getan haben, ist bereits Anklage erhoben worden. Weitere | |
| Vorermittlungen laufen derzeit bei der Zentralen Stelle zur Aufklärung | |
| nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. | |
| 17 Jan 2018 | |
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| [1] /Urteil-Auschwitz-Prozess-in-Lueneburg/!5213479 | |
| ## AUTOREN | |
| Klaus Hillenbrand | |
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