Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Staatsanwaltschaft zum Fall Gröning: Ex-SS-Mann soll ins Gefängnis
> Im Auschwitz-Prozess wurde Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord zu vier
> Jahren Haft veruteilt. Der Antrag auf Strafaufschub wurde nun abgelehnt.
Bild: Der Angeklagte Oskar Gröning sitzt am 23.04.2015 im Gerichtssaal in Lün…
Hannover/Lüneburg dpa | Die Staatsanwaltschaft Hannover hält den im
Auschwitz-Prozess von Lüneburg verurteilten früheren SS-Mann Oskar Gröning
für haftfähig. „Den Antrag der Verteidigung auf Strafaufschub haben wir
abgelehnt“, sagte Sprecherin Kathrin Söfker am Mittwoch. Gröning war im
Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens
300.000 Fällen in dem Konzentrations- und Vernichtungslager zu vier Jahren
Haft verurteilt worden. Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte
eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und
weitergeleitet zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Amtsarzt halte den mittlerweile 96 Jahre alten Gröning grundsätzlich
für haftfähig, sagte Söfker. Voraussetzung sei aber eine entsprechende
medizinische und pflegerische Betreuung im Gefängnis. „Eine schriftliche
Ladung zum Strafantritt ist noch nicht ergangen“, betonte Söfker. „Darüber
muss noch entschieden werden.“
Grönings Verteidiger Hans Holtermann will juristisch gegen den Bescheid zur
Haftfähigkeit vorgehen. „Wir werden diese Entscheidung der
Staatsanwaltschaft kurzfristig beim Landgericht Lüneburg prüfen lassen“,
kündigte er an. Sollte das Gericht Haftfähigkeit feststellen, sei dagegen
noch Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle möglich. „Herr Gröning ist
nach meiner Einschätzung nicht haftfähig“, sagte Holtermann. „Zudem hat d…
Amtsarzt Herrn Gröning bei seinem Besuch nicht körperlich untersucht“,
kritisierte der Jurist. „Ein ärztliches Gutachten ohne eigene körperliche
Untersuchung kann ich mir gar nicht vorstellen.“
Im Fall Gröning hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im vergangenen
Herbst erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord im
NS-Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz höchstrichterlich
bestätigt. „Das Urteil von Lüneburg hat damit Rechtsgeschichte
geschrieben“, sagte Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther nach der im November
veröffentlichten BGH-Entscheidung.
## Späte Gerechtigkeit
„Auschwitz war eine auf die Tötung von Menschen ausgerichtete Maschinerie“,
hatte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch bei der Urteilsverkündung in
Lüneburg gesagt. Und Gröning sei ein Teil des großen Verbrechens Auschwitz
gewesen. Auch das Verwalten der Gelder der Verschleppten und das Bewachen
ihres Gepäcks sei Beihilfe.
Jahrzehntelang waren die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur
Verantwortung gezogen worden, wenn sie zwar wie Gröning Rad im Getriebe
waren, aber nicht selbst getötet hatten. Eine Wende leitete erst das
Münchner Urteil gegen den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk 2011
ein. Doch dessen Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden wurde
nie rechtskräftig, weil Demjanjuk vorher in einem Pflegeheim starb.
Den Nebenklägern in Lüneburg ging es vor allem um späte Gerechtigkeit. „Es
geht mir nicht um die Strafe, es geht mir um das Urteil, die Stellungnahme
der Gesellschaft“, erklärte damals etwa die Auschwitz-Überlebende Eva
Pusztai-Fahidi.
2 Aug 2017
## TAGS
Oskar Gröning
Auschwitz-Prozess
Lüneburg
Haftstrafe
SS
Oskar Gröning
Shoa
Schwerpunkt Nationalsozialismus
NS-Straftäter
Schwerpunkt Nationalsozialismus
Oskar Gröning
## ARTIKEL ZUM THEMA
Streit über Schonung für SS-Mann: Gnadenrecht mit Veto
SS-Mann Oskar Gröning hat in Niedersachsen ein Gnadengesuch eingereicht.
NebenklägerInnen werden nicht gehört. Die Grünen wollen das ändern.
Gnadengesuch abgelehnt: SS-Mann Gröning muss in Haft
Der „Buchhalter von Auschwitz“ versuchte seiner Haftstrafe mit einem
Gnadengesuch zu entgehen. Dem wurde vom Gericht nicht stattgegeben.
Stolpersteine für Frankfurter Familie: Das Amulett aus Sobibor
In Frankfurt wurden gestern vier goldene Pflastersteine neu gesetzt. Sie
erinnern an die ermordete Familie Cohn – und an ein in Sobibor gefundenes
Amulett.
Ermittlungen gegen Alt-Nazis: Zwölf SS-Täter im Visier
Staatsanwälte im gesamten Bundesgebiet ermitteln wegen Beihilfe zum Mord
gegen KZ-Wachpersonal, das in Stutthof und Auschwitz Dienst tat.
Nationalsozialistische Verbrechen: Die Arbeit der Nazijäger
Fast immer, wenn mutmaßliche NS-Verbrecher in Deutschland vor Gericht
stehen, war die Zentrale Stelle in Ludwigsburg mit dem Fall befasst.
BGH-Urteil zu ehemaligem SS-Mann: Willig, gehorsam, schuldig
Oskar Gröning war ein Rädchen in der Maschinerie des Nationalsozialismus.
Er machte sich wegen Beihilfe zum Massenmord strafbar.
BGH bestätigt Gröning-Urteil: Des Massenmordes schuldig
Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, leistete Beihilfe zu
hunderttausenden von Morden. Diese BGH-Entscheidung könnte weitreichende
Folgen haben.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.