| # taz.de -- Staatsanwaltschaft zum Fall Gröning: Ex-SS-Mann soll ins Gefängnis | |
| > Im Auschwitz-Prozess wurde Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord zu vier | |
| > Jahren Haft veruteilt. Der Antrag auf Strafaufschub wurde nun abgelehnt. | |
| Bild: Der Angeklagte Oskar Gröning sitzt am 23.04.2015 im Gerichtssaal in Lün… | |
| Hannover/Lüneburg dpa | Die Staatsanwaltschaft Hannover hält den im | |
| Auschwitz-Prozess von Lüneburg verurteilten früheren SS-Mann Oskar Gröning | |
| für haftfähig. „Den Antrag der Verteidigung auf Strafaufschub haben wir | |
| abgelehnt“, sagte Sprecherin Kathrin Söfker am Mittwoch. Gröning war im | |
| Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens | |
| 300.000 Fällen in dem Konzentrations- und Vernichtungslager zu vier Jahren | |
| Haft verurteilt worden. Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte | |
| eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und | |
| weitergeleitet zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig. | |
| Ein Amtsarzt halte den mittlerweile 96 Jahre alten Gröning grundsätzlich | |
| für haftfähig, sagte Söfker. Voraussetzung sei aber eine entsprechende | |
| medizinische und pflegerische Betreuung im Gefängnis. „Eine schriftliche | |
| Ladung zum Strafantritt ist noch nicht ergangen“, betonte Söfker. „Darüber | |
| muss noch entschieden werden.“ | |
| Grönings Verteidiger Hans Holtermann will juristisch gegen den Bescheid zur | |
| Haftfähigkeit vorgehen. „Wir werden diese Entscheidung der | |
| Staatsanwaltschaft kurzfristig beim Landgericht Lüneburg prüfen lassen“, | |
| kündigte er an. Sollte das Gericht Haftfähigkeit feststellen, sei dagegen | |
| noch Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle möglich. „Herr Gröning ist | |
| nach meiner Einschätzung nicht haftfähig“, sagte Holtermann. „Zudem hat d… | |
| Amtsarzt Herrn Gröning bei seinem Besuch nicht körperlich untersucht“, | |
| kritisierte der Jurist. „Ein ärztliches Gutachten ohne eigene körperliche | |
| Untersuchung kann ich mir gar nicht vorstellen.“ | |
| Im Fall Gröning hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im vergangenen | |
| Herbst erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord im | |
| NS-Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz höchstrichterlich | |
| bestätigt. „Das Urteil von Lüneburg hat damit Rechtsgeschichte | |
| geschrieben“, sagte Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther nach der im November | |
| veröffentlichten BGH-Entscheidung. | |
| ## Späte Gerechtigkeit | |
| „Auschwitz war eine auf die Tötung von Menschen ausgerichtete Maschinerie“, | |
| hatte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch bei der Urteilsverkündung in | |
| Lüneburg gesagt. Und Gröning sei ein Teil des großen Verbrechens Auschwitz | |
| gewesen. Auch das Verwalten der Gelder der Verschleppten und das Bewachen | |
| ihres Gepäcks sei Beihilfe. | |
| Jahrzehntelang waren die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur | |
| Verantwortung gezogen worden, wenn sie zwar wie Gröning Rad im Getriebe | |
| waren, aber nicht selbst getötet hatten. Eine Wende leitete erst das | |
| Münchner Urteil gegen den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk 2011 | |
| ein. Doch dessen Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden wurde | |
| nie rechtskräftig, weil Demjanjuk vorher in einem Pflegeheim starb. | |
| Den Nebenklägern in Lüneburg ging es vor allem um späte Gerechtigkeit. „Es | |
| geht mir nicht um die Strafe, es geht mir um das Urteil, die Stellungnahme | |
| der Gesellschaft“, erklärte damals etwa die Auschwitz-Überlebende Eva | |
| Pusztai-Fahidi. | |
| 2 Aug 2017 | |
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