| # taz.de -- BGH bestätigt Gröning-Urteil: Des Massenmordes schuldig | |
| > Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, leistete Beihilfe zu | |
| > hunderttausenden von Morden. Diese BGH-Entscheidung könnte weitreichende | |
| > Folgen haben. | |
| Bild: Oscar Gröning im Gerichtssaal | |
| Karlsruhe dpa | Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum | |
| massenhaften Mord im NS-Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz | |
| höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei | |
| rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann am Montag der | |
| Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Zuerst hatte die Bild darüber | |
| berichtet. Vom BGH lag dafür zunächst keine Bestätigung vor. | |
| Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom | |
| Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte | |
| eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der | |
| Transporte mit beaufsichtigt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag | |
| zum Funktionieren der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie. | |
| Damit wurde Gröning sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust wegen Beihilfe zum | |
| Mord in 300.000 Fällen verurteilt, ohne dass er an einzelnen Mordtaten | |
| direkt beteiligt war. Revision dagegen eingelegt hatten Gröning selbst | |
| sowie mehrere Nebenkläger. | |
| Mit dem Karlsruher Beschluss ist dieses Urteil laut Holtermann | |
| rechtskräftig. Damit wäre der Weg frei, um weiteren hochbetagten | |
| Handlangern des NS-Regimes den Prozess zu machen. Ob Gröning ins Gefängnis | |
| muss, hängt von seiner Gesundheit ab. (Az. 3 StR 49/16) | |
| Jahrzehntelang wurden in Auschwitz am Holocaust Beteiligte nicht zur | |
| Verantwortung gezogen, weil sie zwar Rad im Getriebe waren, aber nicht | |
| selbst getötet hatten. Eine Wende leitete erst das Münchner Urteil gegen | |
| den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk 2011 ein. Dessen Verurteilung | |
| wegen Beihilfe zum Mord an 28 000 Juden wurde nie rechtskräftig, weil | |
| Demjanjuk vorher in einem Pflegeheim starb. | |
| 28 Nov 2016 | |
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