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# taz.de -- BGH bestätigt Gröning-Urteil: Des Massenmordes schuldig
> Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, leistete Beihilfe zu
> hunderttausenden von Morden. Diese BGH-Entscheidung könnte weitreichende
> Folgen haben.
Bild: Oscar Gröning im Gerichtssaal
Karlsruhe dpa | Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der
Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum
massenhaften Mord im NS-Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz
höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei
rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann am Montag der
Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Zuerst hatte die Bild darüber
berichtet. Vom BGH lag dafür zunächst keine Bestätigung vor.
Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom
Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte
eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der
Transporte mit beaufsichtigt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag
zum Funktionieren der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie.
Damit wurde Gröning sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust wegen Beihilfe zum
Mord in 300.000 Fällen verurteilt, ohne dass er an einzelnen Mordtaten
direkt beteiligt war. Revision dagegen eingelegt hatten Gröning selbst
sowie mehrere Nebenkläger.
Mit dem Karlsruher Beschluss ist dieses Urteil laut Holtermann
rechtskräftig. Damit wäre der Weg frei, um weiteren hochbetagten
Handlangern des NS-Regimes den Prozess zu machen. Ob Gröning ins Gefängnis
muss, hängt von seiner Gesundheit ab. (Az. 3 StR 49/16)
Jahrzehntelang wurden in Auschwitz am Holocaust Beteiligte nicht zur
Verantwortung gezogen, weil sie zwar Rad im Getriebe waren, aber nicht
selbst getötet hatten. Eine Wende leitete erst das Münchner Urteil gegen
den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk 2011 ein. Dessen Verurteilung
wegen Beihilfe zum Mord an 28 000 Juden wurde nie rechtskräftig, weil
Demjanjuk vorher in einem Pflegeheim starb.
28 Nov 2016
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Auschwitz-Prozess
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