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# taz.de -- Auschwitz-Prozess in Detmold: Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen
> In Detmold steht ein ehemaliger SS-Wachmann des KZ Auschwitz vor Gericht.
> Der Angeklagte streitet eine Beteiligung an Mord ab.
Bild: Torgebäude des ehemaligen KZ Auschwitz-Birkenau.
Detmold taz | „Ich freue mich, dass ein solcher Prozess stattfindet. Es ist
noch nicht zu spät.“ Justin Sonder (90) ist einer der Nebenkläger im
Verfahren gegen Reinhold Henning, das am Donnerstag in Detmold beginnt. Der
in Chemnitz gebürtige deutsche Jude Sonder hat Auschwitz überlebt. 1943, da
war Sonder 17 Jahre alt, deportierten die Nazis ihn in das Konzentrations-
und Vernichtungslager, wo er eineinhalb Jahre lang bis zur Befreiung als
Arbeitssklave schuften musste. Er überstand 17 Selektionen.
Einen Tag vor Beginn des Detmolder Auschwitz-Prozesses stellten sich drei
der Nebenkläger, ihre beiden Anwälte und Christoph Heubner vom
Internationalen Auschwitz-Komitee der Presse. Die Nebenkläger Erna de
Vries, Leon Schwarzbaum und Justin Sonder berichteten über die Qualen und
von ihrem Überleben.
Alle drei eint sie, dass sie trotz ihres hohen Alters vor Schulklassen über
ihr Leben berichten. Sie wollen auch im Verfahren in Detmold Zeugnis
ablegen. Insgesamt sind rund 40 Nebenkläger zu dem Verfahren zugelassen.
Reinhold Hanning ist vor dem Landgericht der Beihilfe zum Mord in
mindestens 170.000 Fällen angeklagt. Dem heute 94-jährigen Rentner aus dem
westfälischen Lage wirft die Staatsanwaltschaft keinen individuellen Mord
vor. Als Angehöriger des SS-Totenkopfsturmbanns Auschwitz habe er vielmehr
dafür gesorgt, dass die Mordmaschine Auschwitz reibungslos funktionierte.
Hanning war einer von mehreren Tausend Mitgliedern dieser Wachmannschaft.
Bis heute sind nur wenige Dutzend dieser Männer für ihre Taten von
deutschen Gerichten verurteilt worden.
## Der Angeklagte streitet Mord ab
Jahrzehntelang kamen mutmaßliche Täter aus NS-Vernichtungslagern in der
Bundesrepublik straffrei davon, wenn ihnen kein individueller Mord
nachgewiesen werden konnte. „Eines der jämmerlichsten Kapitel in der
deutschen Nachkriegsgeschichte“, nannte Rechtsanwalt Heubner „dieses
Versäumnis der deutschen Justiz“.
Erst die jüngsten Verfahren gegen John Demjanjuk und Oskar Gröning
markierten einen Bruch mit dieser langmütigen Tradition. In beiden Fällen
urteilten die Richter, dass schon die Tätigkeit in einem solchen Lager den
Tatbestand der Beihilfe zum Mord erfüllt.
Deshalb geriet Hanning ins Visier der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für
NS-Verbrechen in Dortmund. Deshalb schrieb Andreas Brendel die Anklage.
Deshalb steht Hanning jetzt vor Gericht.
Von Januar 1943 bis zum Juni 1944, so steht es in der Anklage, tat der
Angeklagte in Auschwitz Dienst, anschließend arbeitete er im KZ
Sachsenhausen. Er selbst hat in Vernehmungen seinen Einsatz zugegeben. An
einem Mord allerdings will er nicht beteiligt gewesen sein. Sein
Strafregister ist bis heute blütenweiß.
## Der gesamte Komplex Auschwitz kommt zur Anklage
Die Anklage verweist darauf, dass die Mitglieder der SS-Totenkopfverbände
wie Hanning nicht nur von Türmen aus das Lager bewachten und Fliehende
erschossen. Die Männer seien auch bei den Selektionen an der Rampe
eingesetzt worden, bei denen Ärzte die nach oft tagelanger Fahrt in
Viehwagen geschwächten Juden in „Arbeitsfähige“ und „nicht Arbeitsfähi…
selektierten.
Darüber hinaus verweist die Anklage auch auf regelmäßige Erschießungen von
Häftlingen im Stammlager Auschwitz I und auf die unerträglichen
Lebensbedingungen in dem gesamten Lagerkomplex, wo die Menschen, wenn sie
nicht bei einer der zahllosen Selektionen unter den „Arbeitsfähigen“ in die
Gaskammer geschickt wurden, an Hunger und Krankheiten starben.
Nebenklage-Anwalt Cornelius Nestler betonte, dass in Detmold zum ersten Mal
in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte der gesamte Komplex Auschwitz zur
Anklage kommt. Es gehe um den organisierten Mord in dem ganzen Lager, nicht
nur um einzelne Aspekte. Wachmänner wie Hanning hätten dafür gesorgt, dass
„diese Vernichtungsfabrik gesichert wurde“, sagte er. Deshalb hätten sie
Beihilfe zum Mord geleistet.
Die Schwurgerichtskammer in Detmold hat den Prozess zunächst bis zum Juni
diesen Jahres terminiert. Aufgrund des hohen Alters des Angeklagten – er
gilt als eingeschränkt verhandlungsfähig – wird nur für jeweils zwei
Stunden am Tag verhandelt.
11 Feb 2016
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
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