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# taz.de -- Polizeigewalt in Berlin: Polizist wegen Ohrfeigen verurteilt
> Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Berliner Polizisten zu einer
> Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte gefesselten Menschen ins Gesicht
> geschlagen.
Bild: In zwei Fällen hat der Polizist bereits gefesselte Menschen geohrfeigt (…
Berlin taz | Zweimal hat ein Berliner Polizist im Dienst bereits
gefesselten Menschen ins Gesicht geschlagen. Am Dienstag verurteilte das
Amtsgericht Tiergarten den 27-Jährigen wegen Körperverletzung im Amt und
versuchter Aussageerpressung zu neun Monaten Haft auf Bewährung.
Der Angeklagte hatte zuvor die Übergriffe gestanden. Demnach hat er
zunächst im April 2024 einen polnischen [1][Obdachlosen] im
Anzeigenaufnahmeraum auf der Polizeiwache in der Brunnenstraße in Mitte mit
der rechten flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Die Hände des Betroffenen
waren in Handschellen hinter dessen Rücken fixiert.
Der Mann sei „verhaltensauffällig und alkoholisiert“ sowie „der Polizei
nicht wohlgesonnen“ gewesen, sagte der Angeklagte am Dienstag vor Gericht.
Er habe nicht aufgehört herumzubrüllen. „Ich habe ihn geschlagen, damit er
seinen Aufstand unterbindet“, so der Polizist.
## Zweiter Vorfall nur wenig später
Nur wenige Wochen später kam es zu einem ähnlichen Vorfall in einer
Bahnhofsbäckerei am Hackeschen Markt in Mitte. Auch hier hat der Angeklagte
laut eigener Aussage einen schon gefesselten Mann geohrfeigt.
Der Betroffene habe versucht, sich einer [2][Personenkontrolle wegen eines
mutmaßlichen Drogendelikts] zu entziehen, erklärte der Polizist. Auch
nachdem er und sein Kollege den Mann in Handschellen gelegt hatten, habe
dieser sich nicht beruhigt.
Der Festgenommene habe nach einem Glas Wasser verlangt, das der Polizist
ihm verweigert habe. Als er festgestellt habe, dass er „mit verbalen
Maßnahmen“ nicht weiterkomme, habe er den Mann ins Gesicht geschlagen,
gestand der Angeklagte.
Seine Kollegen hätten ihn an der Weste gepackt und ihn zurückgezogen. „Mir
ist sofort klargeworden, dass ich durch diese impulsive Handlung eine
Grenze überschritten habe“, erklärte der Polizist. Er habe sich bei dem
gefesselten Mann entschuldigt.
## „Gangster in Uniform“
„Sie haben sich verhalten [3][wie ein Gangster in Uniform]“, warf der
Berufsrichter aus dem dreiköpfigen Schöffengericht dem Angeklagten vor. Die
Taten seien von einer gewissen Brutalität gekennzeichnet, so der Richter.
Die äußeren Umstände hingegen klängen für ihn wie Polizeialltag. Es sei
nicht erklärlich, warum der Polizist angesichts dieser „Stammkundschaft“
die Beherrschung verloren habe.
Nach den Aussagen des Angeklagten und von Zeug*innen seien die Fälle von
Körperverletzung im Amt nicht zu bezweifeln. Zudem wertete der Richter das
vorenthaltene Glas Wasser als versuchte Aussageerpressung. Der Polizist
habe den Betroffenen auf die Art dazu bringen wollen, ihm seine Personalien
zu nennen. „Auch Angaben zur Person dürfen nicht durch unzulässige Mittel
erpresst werden“, hielt der Richter fest.
Mit der Strafe von neun Monaten Haft auf Bewährung liegt das Gericht über
dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von acht Monaten. Der
Staatsanwalt hatte nach der Beweisaufnahme Zweifel geäußert, ob es sich bei
dem Vorfall in der Bäckerei auch um eine versuchte Aussageerpressung
gehandelt habe.
Für den jungen Polizisten bedeutet das Urteil wohl das Ende seiner
Laufbahn. Zum Zeitpunkt der Taten war er erst seit einem Jahr im Dienst; er
ist Beamter auf Probe. Mehrfach betonte er, wie viel für ihn in dem
Verfahren auf dem Spiel stand. „Ich bin wirklich gern Polizist“, sagte er.
Und: „Für mich ist Polizei alles.“
## Lebenstraum geplatzt
Die Verteidigung bat deshalb in ihrem Plädoyer darum, beim Strafmaß zu
berücksichtigen, dass „hier ein Lebenstraum geplatzt ist“. Die Strafe möge
den Start in ein ziviles Berufsleben nicht allzu erschweren.
Eine Bitte, der das Gericht nur bedingt nachkam. Dass die Schläge
berufsrechtliche Folgen haben, sei „Tat und Schuld angemessen“, so der
Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
4 Mar 2025
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## AUTOREN
Hanno Fleckenstein
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