Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Prozess um Polizeigewalt: Halber Erfolg nach Kniefixierung
> Im Prozess Zefanias M. gegen das Land Berlin urteilt das Gericht auf
> teilweise schuldig. Die Kniefixierung trotz Handschellen verletze die
> Amtspflicht.
Bild: Auch die Gänge im Berliner Zivilgericht sind ruhig und ziemlich leer
Berlin taz | 13 Uhr, Zeit der Urteilsverkündung: Der Saal A 100 im Berliner
Zivilgericht ist ruhig und ziemlich leer. Mit zehnminütiger Verspätung eilt
der Kläger herein. Die Verkündung beginnt, alle erheben sich. Das Urteil:
Der Klage wird stattgegeben.
Zefanias M. hatte dem Land Berlin vorgeworfen, sich im Rahmen einer
Festnahme durch seine Beamt:innen unrechtmäßig verhalten zu haben. Diese
wendeten bei ihm eine [1][Kniefixierung] an, auch noch, [2][nachdem der
Kläger durch Handschellen gefesselt worden war]. Das Gericht sieht darin
eine Amtspflichtverletzung. Generell sieht das Gericht die Kniefixierung
und das harte Vorgehen der Polizei aber nicht als unzulässig an.
Dem Kläger wird eine Mitschuld an der Eskalation gegeben. Das Gericht sieht
als bestätigt an, dass er die Beamt:innen beleidigte – trotz tonloser
Videoaufnahmen, die [3][im Prozess als Beweismittel] herangezogen wurden.
Laut dem Gericht sei es nicht möglich gewesen, festzustellen, ob die
Verletzungen, die M. im Zuge der Festnahme erlitt, vor oder nach dem
Anlegen der Handschellen erfolgten.
Somit wurden von der Forderung des Klägers über 10.000 Euro lediglich 4.500
Euro stattgegeben. Zefanias M. selbst bezeichnete das Urteil gegenüber der
taz als „äußerst ungerecht“: „Mir wurde eine Teilschuld zugesprochen,
obwohl aus den Beweismitteln klar hervorgeht, dass ich von den
Polizeibeamten angegriffen wurde“.
## Niederlage für alle Opfer von Polizeigewalt?
Gerade wenn er das Urteil systemisch betrachte, empfinde er es als noch
größere Niederlage: „Viele Opfer von Polizeigewalt haben keine solchen
Beweise, und dennoch wurde selbst mir mit dieser klaren Beweislage nicht
vollständig geglaubt.“
Die Verfahrenskosten teilen sich Zefanias M. und der Beklagte, das Land
Berlin, anteilig. Deswegen würde von der zugesprochenen Summe kaum was
bleiben, so der Kläger. M. möchte gegen das Urteil in Berufung gehen,
obwohl das bedeuten kann, dass er höhere Kosten tragen muss, sollte er
verlieren.
Das Videomaterial habe ihm erst ermöglicht, gegen die ursprüngliche Klage
der Polizei vorzugehen: „Ohne das Filmmaterial hätte ich nicht einmal vor
Gericht ziehen können – und wahrscheinlich wäre ich stattdessen im
Gefängnis gelandet, basierend auf den Lügen der Polizei. In der
Vergangenheit wurde mir Körperverletzung gegen Polizeibeamte vorgeworfen,
die ich ohne Beweise nie hätte entkräften können.“ Deshalb sei es so
wichtig, solche Situationen zu dokumentieren und öffentlich zu machen, so
M.
17 Apr 2025
## LINKS
[1] https://www.instagram.com/polizei_im_nacken/
[2] /Rassistische-Polizeigewalt/!6049901
[3] /Rassistische-Polizeigewalt/!6063123
## AUTOREN
Raweel Nasir
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Polizeigewalt
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Polizei Berlin
## ARTIKEL ZUM THEMA
Polizeigewalt in Berlin: Polizist wegen Ohrfeigen verurteilt
Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Berliner Polizisten zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte gefesselten Menschen ins Gesicht
geschlagen.
Vorwurf des Racial Profiling: Immer mehr anlasslose Polizeikontrollen
Die Ampel wollte Racial Profiling bei der Polizei angehen, brachte aber
kein Gesetz durchs Parlament. Nun zeigt sich: Die Kontrollen steigen
deutlich.
Polizeigewalt gegen Schwarze: Die Angst im Nacken
15 Minuten lang soll ein Polizist einem Schwarzen das Knie in den Nacken
gedrückt haben, bis er bewusstlos wurde. Nun steht das Opfer vor Gericht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.