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# taz.de -- Berliner Amtsgerichtsentscheidung: Strafbefehl gegen Prügelpolizis…
> Bei einer Universitätsbesetzung griff ein Polizist einen Journalisten an.
> Wegen Körperverletzung im Amt soll er jetzt eine Geldstrafe zahlen.
Bild: Großer Polizeieinsatz: Räumung des Instituts für Sozialwissenschaften …
Berlin epd/taz | Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat gegen einen
Polizeibeamten wegen der Attacke auf einen Journalisten einen Strafbefehl
erlassen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft legte das Amtsgericht eine
Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro fest, wie die
Staatsanwaltschaft Berlin am Freitag mitteilte.
Der 32-jährige Polizist soll im Mai vergangenen Jahres bei der Räumung
eines [1][von pro-palästinensischen Aktivist:innen besetzten Instituts
der Humboldt-Universität] einen Journalisten zu Unrecht festgenommen und
dabei verletzt haben.
Am Abend des 23. Mai 2024 räumte die Polizei das Institut für
Sozialwissenschaften in Berlin-Mitte, in dem sich mehrere Personen
verbarrikadiert hatten. Ignacio Rosaslanda, ein Videoreporter der Berliner
Zeitung, befand sich ebenfalls in den Räumen, um die Besetzung und Räumung
zu dokumentieren.
Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft sichtbar einen Presseausweis um den
Hals getragen sowie eine Kamera und ein Handy in den Händen gehalten haben.
Der Polizeibeamte soll den Journalisten trotzdem zu Boden gebracht und ihm
Handfesseln angelegt haben, wobei der Videojournalist Verletzungen im
Gesicht und am Körper erlitt.
## „Mit der Faust ins Gesicht“
Der junge schmächtige Mann schilderte der taz das Vorgehen des Polizisten
folgendermaßen: „Er griff meinen Rucksack, drehte mich zu sich und schlug
mir dann zweimal schnell hintereinander mit der Faust ins Gesicht.“ Ein
Schlag habe ihn an der Schläfe getroffen, der zweite am Kiefer. Sein Handy,
seine Brille und seine Kamera seien dabei auf den Boden gefallen. Durch den
zweiten Schlag sei er selbst zu Boden gegangen.
Eine Sanitäterin, die als Teil einer Gruppe von Freiwilligen während der
Besetzung vor Ort war, berichtete der taz: „Als wir in den 4.Stock gekommen
sind, lag der Journalist auf dem Boden. Ihm waren Handschellen angelegt und
ein Polizist kniete auf seinem Rücken.“ Als die freiwilligen
Sanitäter:innen dem Polizisten gesagt hätten, er solle den Druck auf
Rosaslandas Rücken verringern, habe der Polizist geantwortet, man solle ihm
nicht sagen, wie er seine Arbeit zu machen habe.
## „Verletzungen in Kauf genommen“
Erst nach drei Stunden hatte Rosaslanda gehen dürfen und sich in Begleitung
eines Kollegen in die Rettungsstelle der Charité begeben. Im Arztbericht
seien „multiple Schürfwunden und Hämatome über dem linken Ohr, im Gesicht,
auf dem Brustkorb und am linken Arm“ vermerkt, schrieb die Berliner
Zeitung.
Dem Polizeibeamten wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass er hätte erkennen
müssen, dass sich das polizeiliche Vorgehen nicht gegen den Journalisten
richtete, sondern gegen die Besetzer. Er soll zudem Verletzungen des Mannes
in Kauf genommen haben.
31 Jan 2025
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