| # taz.de -- Signale vom Weltnaturgipfel: Die Menschheit kann auch anders | |
| > Wie wird der Artenschutz ab 2030 finanziert? Die Vertragsstaaten der | |
| > UN-Biodiversitätskonvention haben Antworten. Deutschland muss jetzt | |
| > dranbleiben. | |
| Bild: Ein Jaguar in Peru. Er wüsste es zu schätzen, wenn sein Wald nicht Palm… | |
| Berlin taz | Nein, die Menschheit kann nicht nur Krieg und Machtkampf. Sie | |
| kann auch klug sein und schützend. In der Nacht zum Freitag haben sich die | |
| Vertreter:innen der 196 Mitgliedstaaten der UN-Konvention zur | |
| Biologischen Vielfalt (CBD) in Rom darauf geeinigt, wie der globale | |
| Naturschutz nach 2030 weiter finanziert werden kann. Dabei haben sie sich | |
| auf ein Verfahren geeinigt, in dem sie die bisherigen Finanzstrukturen – | |
| zum Beispiel Fonds – auf ihre Tauglichkeit prüfen und eventuell | |
| weiterentwickeln können. Was technokratisch klingt, ist für eine global | |
| gerechte Finanzierung von Naturschutz wesentlich. | |
| Wie viel Geld bis 2030 zur Verfügung stehen soll, [1][war schon im Herbst | |
| auf der ersten Verhandlungsrunde der Konferenz der Vertragsstaaten (COP16) | |
| im kolumbianischen Cali beschlossen worden]. So sollen für den Naturschutz | |
| in den nächsten fünf Jahren jährlich 200 Milliarden Dollar an staatlichem | |
| und privatem Kapital mobilisiert werden. Zusätzlich sollen die | |
| Industriestaaten pro Jahr 20 Milliarden an Länder des Globalen Südens | |
| zahlen, um sie beim Schutz ihrer häufig besonders wertvollen biologischen | |
| Vielfalt zu unterstützen. | |
| Zudem einigte sich die Staaten in Rom auf Indikatoren, an denen der Erfolg | |
| von Naturschutzprojekten gemessen werden soll. Künftig wollen die | |
| Mitgliedstaaten ihre Bemühungen einheitlich einschätzen und gemeinsam | |
| diskutieren. Eine erste Überprüfung ist für die 17. Weltnaturkonferenz im | |
| kommenden Jahr vorgesehen. | |
| Die Konferenz in Rom war nötig geworden, weil die [2][Verhandlungen in | |
| Cali] nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Am Ende waren so | |
| viele Delegationen abgereist, dass die verbliebenen nicht mehr | |
| beschlussfähig waren. | |
| ## Die Wirkung von politischer Strahlkraft | |
| Beobachter:innen wie Katrin Böhning-Gaese, Wissenschaftliche | |
| Geschäftsführerin des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung in Leipzig, | |
| hielt die hiesige Lesart, die Konferenz sei „gescheitert“, schon damals für | |
| unfair. Es seien wichtige Beschlüsse gefasst worden, etwa in Bezug auf die | |
| Beteiligung indigener Gemeinschaften an der internationalen | |
| Naturschutzpolitik. Die Ergebnisse der COP in Cali seien immens wichtig für | |
| den globalen Schutz der Natur. | |
| Die Bedeutung der Beschlüsse liege weniger in ihrer rechtlichen | |
| Verbindlichkeit als in ihrer politischen Strahlkraft, sagt Sabine Schlacke, | |
| Professorin für Verwaltungs- und Umweltrecht und Direktorin des Instituts | |
| für Energie-, Umwelt- und Seerecht der Universität Greifswald. | |
| „Werden Entscheidungen in Form von Beschlüssen von der | |
| Vertragsstaatenkonferenz der CBD getroffen, handelt es sich nicht um | |
| bindendes Völkerrecht“, sagt Schlacke, „sondern um sogenanntes Soft Law, im | |
| Grunde also politische Absichtserklärungen.“ So sei auch der vor zwei | |
| Jahren in Montreal beschlossene Globale Biodiversitätsrahmen ein | |
| völkerrechtlich unverbindlicher Beschluss und kein völkerrechtlicher | |
| Vertrag. | |
| „Allerdings sollten die faktischen Wirkungen des Soft Law nicht | |
| unterschätzt werden“, so Schlacke. Die Beschlüsse konkretisieren das | |
| Übereinkommen zur Biologischen Vielfalt und machen es für die Regierungen | |
| und Verwaltungen handhabbar. „Deshalb wird oft auch zäh um jede | |
| Formulierung gerungen und verhandelt“, sagt Schlacke. | |
| ## Was macht Brandenburg? | |
| Ein Beispiel für solch eine Umsetzung ist die Verordnung der | |
| Wiederherstellung der Natur (Nature Restauration Law, NRL), die die EU im | |
| vergangenen Sommer beschlossen hat. „Damit hat die EU das an sich | |
| völkerrechtlich unverbindliche Ziel des Global Biodiversity Framework, bis | |
| 2030 mindestens 30 Prozent der geschädigten Land-, Süßwasser-, Meeres- und | |
| Küstenökosysteme wiederherzustellen, rechtlich verankert und damit zu einem | |
| unmittelbar in jedem Mitgliedstaat geltenden Ziel transformiert“, sagt | |
| Schlacke. Als Verordnung muss die NRL nicht in nationales Recht | |
| umgesetzt werden. | |
| Das NRL zeigt aber auch das Konfliktpotenzial konkreter Naturschutzpolitik. | |
| So hat die neue brandenburgische Landwirtschaftsministerin Hanka | |
| Mittelstädt (SPD) zeitgleich zu den Verhandlungen in Rom beschlossen, das | |
| NRL in Brandenburg auszusetzen. Ihr sei es ein Anliegen, „deutlich zu | |
| machen, dass im Land Brandenburg nicht irgendeine nicht näher definierte | |
| Natur zu schützen ist“, teilte die Ministerin am Mittwoch mit, „sondern die | |
| Weiterentwicklung unserer Kulturlandschaften im Konsens mit berechtigten | |
| Naturschutzinteressen im Vordergrund steht.“ Bis zur Erreichung dieses | |
| Konsenses würden keine vollendeten Tatsachen geschaffen. | |
| „Es gibt rund 600 FFH-Gebiete in Brandenburg, die nach der europäischen | |
| Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützt sind“, sagt Björn Ellner, | |
| Landesvorsitzender des Naturschutzbunds in Brandenburg, „und 27 | |
| EU-Vogelschutzgebiete.“ In ihnen gehe es darum, zum Beispiel wieder | |
| artenreiches Grünland zu schaffen, Wiesen seltener zu mähen und zu düngen. | |
| „Die Methoden und Instrumente sind da“, sagt Ellner, „wir brauchen | |
| Vertragsnaturschutz, Anreize für die Landbesitzer:innen und | |
| gesetzliche Vorgaben, was sie in Schutzgebieten dürfen – und was nicht.“ | |
| Dazu das Bundesnaturschutzgesetz neu zu formulieren, hält Ellner nicht für | |
| erforderlich. „Wir verlieren nur wertvolle Zeit.“ | |
| ## Herausforderung: Gelder verteidigen | |
| Das sieht Umweltrechtlerin Schlacke zwar ähnlich: „Die | |
| Wiederherstellungsziele sind ambitioniert, und die Umsetzung sollte nicht | |
| verzögert werden“, sagt sie, außerdem enthalte die NRL sehr konkrete | |
| Begriffsbestimmungen und „listet im Anhang einzelne Lebensraumtypen auf, | |
| die zu renaturieren sind“, so Schlacke. | |
| Im Anhang finde sich eine Beispielliste für | |
| Wiederherstellungsmaßnahmen wie die Entfernung von | |
| Entwässerungsstrukturen für Moorböden – was für Brandenburg als Land mit | |
| zahlreichen trockengelegten Moorflächen relevant sei. Allerdings bestehe | |
| „möglicherweise Bedarf für Gesetzesänderungen im Raumordnungsrecht, um | |
| Flächen für die Renaturierung zügiger ausweisen zu können“. | |
| Außerdem müsse man überprüfen, ob die Ziele des Naturschutzgesetzes an das | |
| NRL angepasst werden müssten. Bislang sind sie nämlich stärker auf den | |
| Schutz des Status quo ausgerichtet, was einer Wiederherstellung nicht | |
| unbedingt entsprechen muss. | |
| Das Naturschutzgesetz neu zu fassen, ist also ein Thema für die oder den | |
| nächste:n Umweltminister:in. Die größere Herausforderung wird sein, | |
| die Gelder für das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) zu | |
| verteidigen, welche Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zäh durch alle | |
| Haushaltsverhandlungen der Ampel gerettet hat. Bislang hat das BMUV in | |
| seinem Rahmen „rund 1,2 Milliarden Euro eingesetzt und für die Folgejahre | |
| gebunden, mehr als 9.000 Projekte sind bewilligt“, so das Ministerium. | |
| [3][Die Projekte verbinden Natur- mit Klimaschutz, etwa durch die | |
| Renaturierung von Auen oder dem Erhalt von Wildnisgebieten.] Insgesamt sind | |
| für das ANK bis 2028 rund 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Eine neue | |
| Bundesregierung könnte die zwar einkassieren. „Wir gehen jedoch fest davon | |
| aus, dass das ANK auch in der kommenden Legislaturperiode weitergeführt | |
| wird“, heißt es aus dem Ministerium. Schließlich entspreche es den | |
| internationalen Verpflichtungen, die sich auch aus der CBD ergeben. | |
| 1 Mar 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] /UN-Biodiversitaetskonferenz/!6043084 | |
| [2] /UN-Konferenz-zur-Biodiversitaet-in-Cali/!6044601 | |
| [3] /Welt-Biodiversitaetsrat/!6054385 | |
| ## AUTOREN | |
| Heike Holdinghausen | |
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