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# taz.de -- Vergesellschaftung von Wohnungen: „Hamburg enteignet“ geht zur�…
> Die Initiative, die große Wohnungsbestände vergesellschaften will, zieht
> ihr Volksbegehren zurück. Jetzt will sie ein Gesetz zur Abstimmung
> vorlegen.
Bild: Stark gefragt und teuer: Wohnungen in Hamburg
Hamburg taz | „Hamburg enteignet“ ist aus dem Verfassungsgerichtsverfahren
ausgestiegen, das der Senat gegen die Volksinitiative angestrengt hat.
Stattdessen will [1][die Initiative, die die Bestände großer
Wohnungsunternehmen in Hamburg vergesellschaften will], noch einmal ganz
von vorn anfangen. Statt den Senat aufzufordern, ein Enteignungsgesetz
auszuarbeiten, will sie ein solches Gesetz nun selbst vorlegen.
„[2][Hamburg enteignet“ hatte vor knapp zwei Jahren die erforderlichen
Unterschriften] für ein Volksbegehren vorgelegt. Ziel war es,
Wohnungsgesellschaften mit mehr als 500 Wohnungen in Hamburg zu enteignen,
um die Mieten zu senken. Dagegen hat der [3][rot-grüne Senat im November
2023 das Hamburgische Verfassungsgericht angerufen].
Das hat sich nun damit erledigt, dass die Initiative ihr Volksbegehren
zurückgezogen hat. Der Antragsteller, also die Stadt, habe bereits „eine
verfahrensbeendende Erklärung im verfassungsgerichtlichen Verfahren in
Aussicht gestellt“, teilte Gerichtssprecherin Marayke Frantzen mit. Noch
sei eine solche aber nicht eingegangen.
Die Volksinitiative hatte den Senat aufgefordert, eine Kommission
einzusetzen, die einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer
Wohnungsbestände erarbeiten sollte. Das Anliegen zielt auf Wohnungskonzerne
wie Vonovia oder Heimstaden, aber auch auf sehr wohlhabende Privatleute mit
großen Beständen.
## Das Risiko, aus formalen Gründen zu scheitern
Das Ende des laufenden Verfahrens abzuwarten, hätte für die Volksinitiative
das Risiko beinhaltet, aus formalen Gründen zu scheitern. „Unsere Sorge
wäre nicht gewesen, dass es inhaltlich unmöglich ist, was wir fordern,
sondern dass die konkrete Formulierung unserer Forderung nicht exakt genug
ist“, sagt Maura Weigelt von „[4][Hamburg enteignet]“. Dass ein mögliches
Scheitern nichts mit dem Inhalt des Volksbegehrens zu tun gehabt hätte,
wäre der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln gewesen, befürchtet Weigelt.
Der Senat hatte in einem ausführlichen Schreiben begründet, warum er das
Volksbegehren für verfassungswidrig halte. Er bezweifelte, dass die
Forderung der Initiative verhältnismäßig sei. Der Antrag greife in „den
Kernbereich des Haushaltsrechts der Bürgerschaft“ ein. Zudem könnte der
Senat im Falle eines erfolgreichen Volksentscheids gezwungen sein, gegen
seinen Willen „durch persönliche Mitarbeit von Mitgliedern des Senats“ an
der Umsetzung mitzuarbeiten.
Die Befürchtung, dass eine Vergesellschaftung nicht verfassungskonform sein
könnte, sieht die Initiative inzwischen ausgeräumt. Denn in Berlin kam die
Expertenkommission „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ zu dem
Schluss, dass [5][Enteignungen nicht nur möglich, sondern auch ein
effizientes Mittel] sind. Die Berliner Kommission fand auch nicht, dass die
Unternehmen, wie vom Senat befürchtet, zum Marktwert entschädigt werden
müssten. Die Summe könnte durchaus darunter liegen.
Mit ihrem neuen Anlauf will die Hamburger Initiative selbst einen Entwurf
vorlegen, der per Volksentscheid Gesetz werden könnte. Damit lasse sich
vermeiden, dass eine Kommission zwar ein Gesetz erarbeite, die Bürgerschaft
das aber dann doch nicht beschließe, sagt Weigelt. Gesetze in Hamburg
werden [6][laut der Verfassung „von der Bürgerschaft oder durch
Volksentscheid beschlossen“].
## Hamburg hofft, von der Berliner Expertise zu profitieren
Die Hamburger Initiative orientiert sich an den Erfahrungen in Berlin, wo
sich der Senat dagegen sperrt, einen Volksentscheid für die Enteignung
großer Wohnungskonzerne umzusetzen. Die [7][Berliner Volksinitiative
„Deutsche Wohnen & Co. enteignen“] arbeitet schon an einem Gesetzentwurf.
Die Hamburger hoffen, von deren Expertise zu profitieren.
„Statt auf den Senat zu hoffen, werden wir in engem Austausch mit ‚Deutsche
Wohnen & Co. enteignen‘ ein Hamburger Enteignungsgesetz schreiben“, teilt
die Initiative mit. Durch dieses Gesetz sollten große profitorientierte
Wohnungsunternehmen enteignet werden, die Wohnen lediglich als
Kapitalanlage sähen.
„Damit wollen wir einen Wohnungsmarkt schaffen, der an den Bedürfnissen der
Hamburger*innen orientiert ist“, heißt es in der Pressemitteilung. Bis
das Gesetz fertig sei, wolle sich die Initiative mit kreativen Aktionen und
Demos für günstige Mieten einsetzen. Als Termin für den Volksentscheid
würde sich eine der 2029 anstehenden Wahlen eignen.
29 Jan 2025
## LINKS
[1] /taz-Salon-in-Hamburg/!5924872
[2] /Vergesellschaftung-von-Wohnraum/!5918685
[3] /Klage-gegen-Volksinitiative/!5969618
[4] https://hamburg-enteignet.de/
[5] /Gutachten-zu-Wohnungspolitik-in-Berlin/!5940303
[6] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VerfHApArt48
[7] https://dwenteignen.de/argumente
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Deutsche Wohnen & Co enteignen
Wohnen
Enteignung
Volksinitiative
Volksentscheid
Hamburger Senat
Hamburg
Vonovia
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
FDP Hamburg
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