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# taz.de -- Gericht urteilt über Palästina-Demos: Antisemitismus nicht verbot…
> Ein Bremer Gericht erlaubt propalästinensische Demos mit gelockerten
> Auflagen. Der Slogan „Kindermörder Israel“ ist von der Meinungsfreiheit
> gedeckt.
Bild: Unter strengen Auflagen erlaubt: Pro-palästinensische Kundgebung in Brem…
Hamburg taz | Die Bremer Justiz ist sich uneins bei der Bewertung
propalästinensischer Kundgebungen. Nach einem Beschluss des
Verwaltungsgerichts dürfen Demonstranten in den kommenden Wochen den Slogan
„Kindermörder Israel“ verwenden und eine Karte Israels in palästinensisch…
Farben zeigen. Entsprechende Verbote des Ordnungsamtes hat das
Verwaltungsgericht am Montag mit dem Hinweis auf das hohe Gewicht der
Meinungsfreiheit im [1][Eilverfahren für rechtswidrig erklärt (Az. 5 V
1013/24)].
Das Verbot des Slogans [2][„From the river to the sea – Palestine will be
free]“, welches das Verwaltungsgericht ebenfalls für rechtswidrig erklärt
hatte, bleibt nun doch bestehen. Auf Beschwerde des Innensenators Ulrich
Mäurer (SPD) setzte das Oberverwaltungsgericht (OVG) das Verbot am Dienstag
wieder in Kraft.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts dürfte die bloße Verwendung dieser
Parolen die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigen. Inhaltlich seien
sie [3][durch die Meinungsfreiheit gedeckt]. Die umfasse „auch Meinungen,
die rassistisch, antisemitisch oder verfassungsfeindlicher Natur seien“.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist jedoch die Parole „From the
river to the sea“ möglicherweise strafbar.
## Wöchentliche Kundgebung geplant
Die propalästinensischen Kundgebungen sollen vom 2. Mai bis zum 13. Juni
wöchentlich auf dem Bremer Grasmarkt stattfinden. Das Ordnungsamt hatte das
mit der Auflage erlaubt, es dürften keine Kennzeichen von verbotenen
Organisationen wie der Hamas gezeigt werden. Zudem seien Äußerungen
verboten, die gegen Juden zum Hass aufstachelten.
Die Anmelder verwiesen auf die katastrophale Lage im Gazastreifen. Bei den
israelischen Angriffen seien viele Zivilisten verletzt und getötet worden –
auch Kinder. Das Verwaltungsgericht folgte diesem Hinweis: Der Ausspruch
„Kindermörder Israel“ müsse nicht unbedingt mit dem Verschwörungsmythos
assoziiert werden, wonach Juden Ritualmorde an Kindern begingen.
Im Oktober 2023 hatte das Verwaltungsgericht diesen Slogan sowie die Parole
„From the river to the sea“ und das [4][Ausmalen Israels mit
palästinensischen Farben noch für problematisch gehalten und ein Verbot
bestätigt.] Dass es jetzt zu anderen Schlüssen gekommen ist, erklärt das
Gericht mit dem zeitlichen Abstand. Der Nahost-Konflikt habe sich durch den
israelischen Gegenangriff verändert. Deshalb könnten die [5][Parole nicht
mehr allein auf den Angriff der Hamas bezogen werden].
Das Verbot von „From the river to the sea“ rechtfertigt das OVG damit, dass
die Parole ein Kennzeichen der Hamas sein könnte. Ob das so sei, könne zwar
im Eilverfahren nicht geklärt werden. Anders als zuvor das
Verwaltungsgericht entschied das OVG im Zweifel gegen die Demo-Anmelder.
1 May 2024
## LINKS
[1] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungssuche-…
[2] /Antisemitismus-Debatte-in-Deutschland/!5996230
[3] /Angriffe-auf-die-Meinungsfreiheit/!5984434
[4] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungssuche-…
[5] /Debattenkultur-zum-Nahostkonflikt/!6001896
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
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Palästinenser
Demonstration
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