| # taz.de -- Gericht urteilt über Palästina-Demos: Antisemitismus nicht verbot… | |
| > Ein Bremer Gericht erlaubt propalästinensische Demos mit gelockerten | |
| > Auflagen. Der Slogan „Kindermörder Israel“ ist von der Meinungsfreiheit | |
| > gedeckt. | |
| Bild: Unter strengen Auflagen erlaubt: Pro-palästinensische Kundgebung in Brem… | |
| Hamburg taz | Die Bremer Justiz ist sich uneins bei der Bewertung | |
| propalästinensischer Kundgebungen. Nach einem Beschluss des | |
| Verwaltungsgerichts dürfen Demonstranten in den kommenden Wochen den Slogan | |
| „Kindermörder Israel“ verwenden und eine Karte Israels in palästinensisch… | |
| Farben zeigen. Entsprechende Verbote des Ordnungsamtes hat das | |
| Verwaltungsgericht am Montag mit dem Hinweis auf das hohe Gewicht der | |
| Meinungsfreiheit im [1][Eilverfahren für rechtswidrig erklärt (Az. 5 V | |
| 1013/24)]. | |
| Das Verbot des Slogans [2][„From the river to the sea – Palestine will be | |
| free]“, welches das Verwaltungsgericht ebenfalls für rechtswidrig erklärt | |
| hatte, bleibt nun doch bestehen. Auf Beschwerde des Innensenators Ulrich | |
| Mäurer (SPD) setzte das Oberverwaltungsgericht (OVG) das Verbot am Dienstag | |
| wieder in Kraft. | |
| Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts dürfte die bloße Verwendung dieser | |
| Parolen die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigen. Inhaltlich seien | |
| sie [3][durch die Meinungsfreiheit gedeckt]. Die umfasse „auch Meinungen, | |
| die rassistisch, antisemitisch oder verfassungsfeindlicher Natur seien“. | |
| Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist jedoch die Parole „From the | |
| river to the sea“ möglicherweise strafbar. | |
| ## Wöchentliche Kundgebung geplant | |
| Die propalästinensischen Kundgebungen sollen vom 2. Mai bis zum 13. Juni | |
| wöchentlich auf dem Bremer Grasmarkt stattfinden. Das Ordnungsamt hatte das | |
| mit der Auflage erlaubt, es dürften keine Kennzeichen von verbotenen | |
| Organisationen wie der Hamas gezeigt werden. Zudem seien Äußerungen | |
| verboten, die gegen Juden zum Hass aufstachelten. | |
| Die Anmelder verwiesen auf die katastrophale Lage im Gazastreifen. Bei den | |
| israelischen Angriffen seien viele Zivilisten verletzt und getötet worden – | |
| auch Kinder. Das Verwaltungsgericht folgte diesem Hinweis: Der Ausspruch | |
| „Kindermörder Israel“ müsse nicht unbedingt mit dem Verschwörungsmythos | |
| assoziiert werden, wonach Juden Ritualmorde an Kindern begingen. | |
| Im Oktober 2023 hatte das Verwaltungsgericht diesen Slogan sowie die Parole | |
| „From the river to the sea“ und das [4][Ausmalen Israels mit | |
| palästinensischen Farben noch für problematisch gehalten und ein Verbot | |
| bestätigt.] Dass es jetzt zu anderen Schlüssen gekommen ist, erklärt das | |
| Gericht mit dem zeitlichen Abstand. Der Nahost-Konflikt habe sich durch den | |
| israelischen Gegenangriff verändert. Deshalb könnten die [5][Parole nicht | |
| mehr allein auf den Angriff der Hamas bezogen werden]. | |
| Das Verbot von „From the river to the sea“ rechtfertigt das OVG damit, dass | |
| die Parole ein Kennzeichen der Hamas sein könnte. Ob das so sei, könne zwar | |
| im Eilverfahren nicht geklärt werden. Anders als zuvor das | |
| Verwaltungsgericht entschied das OVG im Zweifel gegen die Demo-Anmelder. | |
| 1 May 2024 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungssuche-… | |
| [2] /Antisemitismus-Debatte-in-Deutschland/!5996230 | |
| [3] /Angriffe-auf-die-Meinungsfreiheit/!5984434 | |
| [4] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungssuche-… | |
| [5] /Debattenkultur-zum-Nahostkonflikt/!6001896 | |
| ## AUTOREN | |
| Gernot Knödler | |
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